23.08.2022

Rebeat: Tullner HD-Schallplatten-Startup schlitterte in Konkurs

Rebeat aus Tulln wollte die Schallplatte dank Digitalisierung neu erfinden. Das gelang nicht ausreichend. Nun folgte der Konkursantrag.
/artikel/rebeat-konkurs
rebeat
Screenshot: https://www.rebeat.com/

Um ein Drittel lauter, eine um ein Drittel längere Spielzeit und eine höhere Tonqualität – das alles sollten die HD-Schallplatten des Tullner Startups Rebeat schaffen. Ein digital erstelltes 3D-Modell als Grundlage sollte dabei ein noch exakteres Platten-Pressen, als mit der konventionellen Methode ermöglichen. Und die Idee fand auf mehreren Seiten Anklang. 2018 holte sich das Unternehmen auch ein Millioneninvestment – der brutkasten berichtete damals.

„Laserkomponenten erzielten nicht das erwünschte Ergebnis“

Doch das Vorhaben scheiterte nun. Vor kurzem meldete Rebeat Konkurs an. Laut Angaben des Alpenländischen Kreditorenverbands (AKV) sind fünf Dienstnehmer:innen und zehn Gläubiger betroffen. Etwa 1,3 Millionen Euro an Aktiva stehen demnach Passiva von rund zwei Millionen gegenüber. In der Begründung heißt es: „Das Abgleiten in die Insolvenz wird auf die Verzögerung der Entwicklungsarbeiten und der Zusammenstellung der Komponenten zurückgeführt. Weiters stellte sich heraus, dass die Laserkomponenten nicht das erwünschte Ergebnis erzielten. Zusätzlich versuchte die Antragstellerin mittels eigener Presse bzw. Molds das gewünschte Ergebnis zu erzielen, jedoch schlug dies ebenso fehl“. Zuletzt seien Förderzusagen [durch die FFG] ausgeblieben, was den Antrag notwendig gemacht habe.

Nach Rebeat-Konkurs: Team arbeitet an neuer Technologie

Man habe in der Entwicklung der Technologie nicht das gewünschte Ergebnis erzielt, erklärt Gründer Günther Loibl auch gegenüber dem Audio-Fachmagazin Like Hifi. „Die digitale Technik ist noch nicht so weit, um die erforderliche Genauigkeit zu erreichen“, so der Gründer dort. Aufgeben wolle man aber trotz Konkurs nicht. Ein neues vom Team entwickeltes Verfahren, bei dem Laser zum analogen Platten-„Schneiden“ genutzt werden sollen, soll ab Herbst in die Testphase gehen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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