13.04.2018

Rebeat: 3,9 Mio. Euro für Tullner HD-Schallplatte

Wie die Plattform futurezone berichtet, hat Rebeat, ein Startup aus Tulln (Niederösterreich) sich Kapital in der Höhe von rund 3,9 Millionen Euro gesichert. Der Betrag setzt sich aus einem Investment von GW Invest und einem Kredit des der Förderbank des aws zusammen.
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rebeat
Screenshot: https://www.rebeat.com/

Bei DJs hat sie nie ihre Bedeutung verloren. Im Privatbereich wurde die Schallplatte aber schon in den 1980’er-Jahren stark vom Markt verdrängt – seitdem lösten weitere Innovationen im Tonträger-Bereich einander ab. Das Tullner Startup Rebeat entwickelt seit einiger Zeit gemeinsam mit Joanneum Research eine Neuauflage der Schallplatte – „Vinyl HD“. Die soll um ein Drittel lauter sein, eine um ein Drittel längere Spielzeit haben und dabei eine höhere Tonqualität bieten, als ihre in die Jahre gekommene Vorgängerin. Dass ein Unternehmen mit der Innovation einer „Steinzeit-Technologie“ auch im Jahr 2018 überzeugen kann, bewies Rebeat spätestens jetzt. Die Investmentgesellschaft GW Invest sorgt, wie futurezone berichtet, für einen ordentlichen Kapitalschub. Gemeinsam mit einem Kredit der aws Förderbank kommt das Startup in der aktuellen Finanzierungsrunde auf rund 3,9 Millionen Euro.

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„Große Labels“ und große Medien für Rebeat

Ausschlaggebend dürfte neben der technologischen Komponente auch das offensichtlich große Interesse am Produkt seitens Musik-Konzernen und Medien sein. Um welche „großen Labels“ es sich handelt, mit denen es bereits Gespräche gebe, gibt Gründer Günter Loibl in seiner Pressekommunikation noch nicht bekannt. Doch der US-Economist berichtete etwa bereits vor rund einem Jahr über das Projekt. Rebeat betreibt übrigens bereits seit vielen Jahren einige andere Produkte im Bereich Musik-Digitalisierung erfolgreich.

Eine Ironie der Geschichte

Hinter den Vorteilen von „Vinyl HD“ gegenüber früheren Schallplatten steht ein anderes Produktionsverfahren. Dabei kommen Laser zum Einsatz, die die mechanischen (Kratz-)Verfahren, bei denen auch problematische Chemikalien zum Einsatz kommen, ersetzen. Der Clou: Trotz komplett anderer Produktionstechnologie lassen sich die Rebeat-Platten auch auf dem alten Plattenspieler der Oma abspielen. Dass die Laser-Technologie, die mit der CD einst für die endgültige Marktverdrängung der Schallplatte gesorgt hatte, dieser nun zum Revival helfen soll, ist dabei wohl eine Ironie der Geschichte. Der Markteintritt ist für Sommer 2019 geplant.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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