12.04.2023

Realsim: Hagenberger MR-Firma ermöglicht Flucht mit Napoleon oder „Jurassic-Park“-Feeling

Das Unternehmen Realsim aus Hagenberg in Oberösterreich arbeitet an neuen Konzepten der gemischten Realität (Mixed Reality). Mit Microsoft HoloLens 2 bringt es Hologramme in verschiedene Bereiche wie im Rettungsdienst, Militär oder auch bei Entertainment zum Einsatz. Und erweckt damit Dinos oder historische Feldherren "zum Leben".
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(c) Realsim -Das Hagenberger Unternehmen Realsim nutzt seine MR-Technologie neben Ausbildungen auch für die Unterhaltungsbranche.

Gemeinsam aus einem Raum mit Napoleon entkommen oder seinen Mut bei 13 Meter hohen Dinosaurier testen: Das oberösterreichische Unternehmen Realsim erweckt gemeinsam mit Microsoft (mit der Datenbrille HoloLens 2) Hologramme in diversesten Anwendungsgebieten zum Leben. In jüngster Zeit setzt man vor allem auf den Einsatz der Technologie in der Unterhaltungsbranche. Wie zum Beispiel beim aktuellsten Projekt, einem Dinosaurier-Park.

Realsim tut mehr als „sich vorstellen“

Alles hat damit angefangen, dass Gründer Thomas Peterseil versuchte, die Realität bei Übungen aufzuwerten. Konkret heißt das, der ehemalige Ausbildner bei der Feuerwehr hatte lange Zeit das Problem, das viele Rettungskräfte bei Trainingseinheiten teilen: Der Satzteil „stellen sie sich vor“ ließ bei Auszubildenden einfach zu viel Interpretation über.

Vor allem, wenn es darum ging, gedanklich ein brennendes Objekt zu visualisieren, um das „Löschen und Retten“ zu üben. So hatte der ehemalige Brandbekämpfer eine Idee und überlagert heute reale Orte und Gebäude u.a. mit „feurigen“ Hologrammen.

„Wir haben das mit der FH Hagenberg entwickelt“, erzählt er. „Nach der Grundidee haben wir unterschiedliche Bedarfsträger eingeladen – die Polizei oder die Militärakademie in Wr. Neustadt. Unser System ist vor allem im Bereich der Ausbildung, Training und Katastrophenschutz verankert.“

Oder aber auch im Fahrsicherheitstraining, wo Gefahren holografisch simuliert werden sowie bei der Raumfahrt, bei der es um Visualisierungen von Marsmissionen geht.

„Unser Konglomerat“, so Peterseil präzisierend, „ist wie die Sonne aufgebaut. Jeder Strahl hat einen eigenen Kundenbereich.“

Gleiche Software – anderes Modell

Trotz verschiedenster Einsatzmöglichkeiten bei Militär, Entertainment, Fahrtechnik, im Anatomie- und Immobilienbereich (Hologramme von Fertigteilhäusern auf einem realen Grundstück) ist es immer die gleiche Software von Realsim, die verwendet wird. Nur die Anwendungsgebiete, genauer, die Modelle ändern sich.

„Wenn wir ein Szenario erstellen wollen, aktivieren wir über Google Maps einen Platz, zoomen zum Übungsort und starten das gewünschte Modell per Doppelklick auf der Karte. So werden reale Plätze mit holografischen Effekten erweitert“, sagt Peterseil.

Und ergänzt: „Für die Entertainment-Branche arbeiten wir auch Indoor. Wie im Dinosaurier-Park. Dort möchten wir uns für mehr Zielgruppen öffnen. Für Museen etwa, wo wir Räume scannen können und Hologramme positionieren. Dort könnte zum Beispiel ein Pharao lebendig werden.“

Hierbei wird ein Indoor-Szenario aktiviert und nach dem Scan der Räumlichkeiten als digitaler Zwilling in der hauseigenen Software aufgerufen. Folglich wird ein 2D-Plan generiert und aufgrund dessen ein Modell hineingesetzt.

Jurassic Park a la Gunskirchen

Das Unternehmen, das aus neun Mitarbeiter:innen besteht, fing bereits 2011 mit VR an, merkte aber relativ rasch, dass der Schwenk zu Mixed Reality besser zu ihnen passe. So startete man die Firmenwandlung, wurde aber während Corona marktreif, womit man dem Gründer nach „zwei Jahre verloren habe“.

Heute hat Realsim den Dinotopria-Park in der Opria-Galaxy World in Gunskirchen auf 1500 Quadratmeter verwirklicht: Eine detailreiche Tropenumgebung, in der einem allerlei Dinosaurier als lebensechte Hologramme begegnen. Besucher:innen benötigen dafür das HoloLens-2-Headset.

Daneben ist der realisierte Escape-Room ein Eigenprodukt der Firma. Er befindet sich im Schloss Ebelsberg bei Linz, wo es 1809 tatsächlich eine Schlacht zwischen Frankreich und Österreich gab.

„Wir möchten das historisch aufbereiten und besonders für Jugendliche greifbar machen und in einem Escape-Room spielerisch verpacken“, beteuert Peterseil . „Hier kann man mit der MR-Datenbrille im Raum stehen und gemeinsam mit Napoleon eine Handlung durchspielen. Und versuchen, aus dem Schloss zu fliehen.“

Bald eine Napoleon-KI?

Aktuell arbeitet Realsim daran, ihre Modelle mit KI „zu verselbständigen“. Sodass sich holografische Projektionen – statt auf Befehle zu reagieren – frei bewegen und mitlernen sollen.

Mit dem Ausbau und Integration der KI könnte sich das Erlebnis noch einzigartiger gestalten, wie Peterseil abschließend erklärt: „Dann wäre jede bisher vordefinierte Napoleon-Story künftig jedes Mal anders. Und ein individuelles Erlebnis.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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