18.02.2020

ready2order: Wiener holen 5 Mio. Euro, um deutsches Gesetz auszunutzen

Ein neues Gesetz für Kassensysteme in Deutschland eröffnet dem Wiener Startup ready2order große Wachstumsmöglichkeiten. Mit einem fünf Millionen Euro-Investment unter dem Lead von Reimann Investors und Speedinvest will man diese ausschöpfen.
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Unternehmens-Übergabe - Übernahme
(c) ready2order: Das Team

Die Registrierkassenpflicht in Österreich war Ausgangspunkt für das Wiener Startup ready2order. Mit seiner Cloud-basierten POS (Point-of-Sale)-Software-Lösung bietet es für Handel, Gastronomie und Co. nicht nur das notwendige Backend, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. Es ist inzwischen eine Plattform-Lösung, wie Co-Founder und CEO Markus Bernhart erklärt: „Der Point-of-Sale ist der erste finanzielle Kontaktpunkt für Gastronomiebetriebe, Einzelhändler und Dienstleister. Diese Datengrundlage gibt uns die Möglichkeit, alle Arten von Finanzdienstleistungen anzubieten, die einen Mehrwert für Unternehmen bieten – von Betriebsanalysen und Steuerinformationen bis hin zu Versicherungen und Darlehen“. Tausende Kunden wurden damit schon gewonnen.

+++ Aktuelle Startup-Investments +++

Deutsches Pendant zur Registrierkassenpflicht als große Chance

Nun soll abermals ein Gesetz für einen großen Push sorgen – diesmal in Deutschland. Dort ist seit Anfang des Jahres ein neues Gesetz für Kassensysteme in Kraft. Deutschland liegt mit der Einführung zwar im EU-Vergleich spät, bringt nun allerdings schärfere Regelungen, als die heimische Registrierkassenpflicht. Bis Herbst gilt noch eine Übergangsregelung – bis dahin können also noch Hundertausende deutsche KMU als Kunden gewonnen werden. ready2order schreibt in einer aktuellen Aussendung von mehr als einer Million potenziellen Kunden. Sie will man mit dem inzwischen ausgefeilten Produkt, das auf jahrelanger Erfahrung aus Österreich aufbaut und für den Deutschen Markt adaptiert wurde, überzeugen.

ready2order holt 5 Mio. Euro unter dem Lead von Reimann und Speedinvest

Zu diesem Zweck – und auch für die Expansion in weitere europäische Länder – schloss das A1 Startup Campus-Startup nun eine Finanzierungsrunde über fünf Millionen Euro ab. Den Lead übernahmen dabei Reimann Investors und Speedinvest, das über sein FinTech-Vehikel Speedinvest f agiert, wo mit Uniqa Ventures und Elevator Ventures co-investiert wird. „Der Softwaremarkt für KMUs ist stark fragmentiert mit vielen Nischenplayern. Wir bei Reimann Investors glauben, dass es ein großes Marktpotenzial für eine umfassende Business-Software-Plattform für KMU gibt – und ein POS-System wie jenes von ready2order ist der perfekte Einstiegspunkt für diese One-Stop-Shop-Lösung. In Kombination mit dem hocheffizienten Vertriebsansatz von ready2order, ist das Unternehmen perfekt positioniert, um dieser wachsenden Marktnachfrage gerecht zu werden“, kommentiert Noel Zeh, Partner bei Reimann Investors.

Und Speedinvest-Partner Stefan Klestil sagt: „Mit dieser Investmentrunde hat ready2order die Grundlage geschaffen, um den rasant wachsenden Markt für neueste POS-Technologien für europäische KMUs zu adressieren. Das erfahrene Führungsteam hat bereits bewiesen, dass es seine Ziele erreichen kann und somit in der Lage ist die Vision eines integrierten Service für Unternehmen, welches Umsätze direkt mit allen anderen Unternehmensbereichen verknüpft, umzusetzen“.

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Videoarchiv: Markus Bernhart, der CEO von ready2order im Gespräch

Markus Bernhart, der CEO von ready2order, im Live Gespräch über die Produktentwicklung, das schnelle Wachstum, die Vision uVm.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 29. März 2017

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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ready2order: Wiener holen 5 Mio. Euro, um deutsches Gesetz auszunutzen

Die Registrierkassenpflicht in Österreich war Ausgangspunkt für das Wiener Startup ready2order. Deutschland liegt mit der Einführung zwar im EU-Vergleich spät, bringt nun allerdings schärfere Regelungen, als die heimische Registrierkassenpflicht. Bis Herbst gilt noch eine Übergangsregelung – bis dahin können also noch Hundertausende deutsche KMU als Kunden gewonnen werden. Den Lead übernahmen dabei Reimann Investors und Speedinvest, das über sein FinTech-Vehikel Speedinvest f agiert, wo mit Uniqa Ventures und Elevator Ventures co-investiert wird. Wir bei Reimann Investors glauben, dass es ein großes Marktpotenzial für eine umfassende Business-Software-Plattform für KMU gibt – und ein POS-System wie jenes von ready2order ist der perfekte Einstiegspunkt für diese One-Stop-Shop-Lösung.

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