18.02.2020

ready2order: Wiener holen 5 Mio. Euro, um deutsches Gesetz auszunutzen

Ein neues Gesetz für Kassensysteme in Deutschland eröffnet dem Wiener Startup ready2order große Wachstumsmöglichkeiten. Mit einem fünf Millionen Euro-Investment unter dem Lead von Reimann Investors und Speedinvest will man diese ausschöpfen.
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Unternehmens-Übergabe - Übernahme
(c) ready2order: Das Team

Die Registrierkassenpflicht in Österreich war Ausgangspunkt für das Wiener Startup ready2order. Mit seiner Cloud-basierten POS (Point-of-Sale)-Software-Lösung bietet es für Handel, Gastronomie und Co. nicht nur das notwendige Backend, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. Es ist inzwischen eine Plattform-Lösung, wie Co-Founder und CEO Markus Bernhart erklärt: „Der Point-of-Sale ist der erste finanzielle Kontaktpunkt für Gastronomiebetriebe, Einzelhändler und Dienstleister. Diese Datengrundlage gibt uns die Möglichkeit, alle Arten von Finanzdienstleistungen anzubieten, die einen Mehrwert für Unternehmen bieten – von Betriebsanalysen und Steuerinformationen bis hin zu Versicherungen und Darlehen“. Tausende Kunden wurden damit schon gewonnen.

+++ Aktuelle Startup-Investments +++

Deutsches Pendant zur Registrierkassenpflicht als große Chance

Nun soll abermals ein Gesetz für einen großen Push sorgen – diesmal in Deutschland. Dort ist seit Anfang des Jahres ein neues Gesetz für Kassensysteme in Kraft. Deutschland liegt mit der Einführung zwar im EU-Vergleich spät, bringt nun allerdings schärfere Regelungen, als die heimische Registrierkassenpflicht. Bis Herbst gilt noch eine Übergangsregelung – bis dahin können also noch Hundertausende deutsche KMU als Kunden gewonnen werden. ready2order schreibt in einer aktuellen Aussendung von mehr als einer Million potenziellen Kunden. Sie will man mit dem inzwischen ausgefeilten Produkt, das auf jahrelanger Erfahrung aus Österreich aufbaut und für den Deutschen Markt adaptiert wurde, überzeugen.

ready2order holt 5 Mio. Euro unter dem Lead von Reimann und Speedinvest

Zu diesem Zweck – und auch für die Expansion in weitere europäische Länder – schloss das A1 Startup Campus-Startup nun eine Finanzierungsrunde über fünf Millionen Euro ab. Den Lead übernahmen dabei Reimann Investors und Speedinvest, das über sein FinTech-Vehikel Speedinvest f agiert, wo mit Uniqa Ventures und Elevator Ventures co-investiert wird. „Der Softwaremarkt für KMUs ist stark fragmentiert mit vielen Nischenplayern. Wir bei Reimann Investors glauben, dass es ein großes Marktpotenzial für eine umfassende Business-Software-Plattform für KMU gibt – und ein POS-System wie jenes von ready2order ist der perfekte Einstiegspunkt für diese One-Stop-Shop-Lösung. In Kombination mit dem hocheffizienten Vertriebsansatz von ready2order, ist das Unternehmen perfekt positioniert, um dieser wachsenden Marktnachfrage gerecht zu werden“, kommentiert Noel Zeh, Partner bei Reimann Investors.

Und Speedinvest-Partner Stefan Klestil sagt: „Mit dieser Investmentrunde hat ready2order die Grundlage geschaffen, um den rasant wachsenden Markt für neueste POS-Technologien für europäische KMUs zu adressieren. Das erfahrene Führungsteam hat bereits bewiesen, dass es seine Ziele erreichen kann und somit in der Lage ist die Vision eines integrierten Service für Unternehmen, welches Umsätze direkt mit allen anderen Unternehmensbereichen verknüpft, umzusetzen“.

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Videoarchiv: Markus Bernhart, der CEO von ready2order im Gespräch

Markus Bernhart, der CEO von ready2order, im Live Gespräch über die Produktentwicklung, das schnelle Wachstum, die Vision uVm.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 29. März 2017

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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ready2order: Wiener holen 5 Mio. Euro, um deutsches Gesetz auszunutzen

Die Registrierkassenpflicht in Österreich war Ausgangspunkt für das Wiener Startup ready2order. Deutschland liegt mit der Einführung zwar im EU-Vergleich spät, bringt nun allerdings schärfere Regelungen, als die heimische Registrierkassenpflicht. Bis Herbst gilt noch eine Übergangsregelung – bis dahin können also noch Hundertausende deutsche KMU als Kunden gewonnen werden. Den Lead übernahmen dabei Reimann Investors und Speedinvest, das über sein FinTech-Vehikel Speedinvest f agiert, wo mit Uniqa Ventures und Elevator Ventures co-investiert wird. Wir bei Reimann Investors glauben, dass es ein großes Marktpotenzial für eine umfassende Business-Software-Plattform für KMU gibt – und ein POS-System wie jenes von ready2order ist der perfekte Einstiegspunkt für diese One-Stop-Shop-Lösung.

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