02.10.2025
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React to Move: Wie Technik Menschen mit Beeinträchtigung in Bewegung bringt

Sportliche Teilhabe ist für Menschen mit Beeinträchtigungen oft mit Barrieren verbunden. Das Projekt „React to Move“ zeigt, wie Technik und Kooperation neue Wege öffnen können.
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Die Reaction Pads von For Sports trainieren die Feinmotorik. © Jugend am Werk

Sport sollte ein selbstverständlicher Teil des Alltags sein. Für Menschen mit Behinderungen ist das jedoch oft mit Hürden verbunden. Vorurteile, mangelnde Angebote und fehlende Anpassungen machen es schwer, regelmäßig Bewegung zu integrieren. Ein Projekt zeigt nun, wie Barrieren mit Kreativität, Technik und Kooperation überwunden werden können: „React to Move“, eine gemeinsame Initiative des Sozialvereins Jugend am Werk und des burgenländischen Startups For Sports.

Vom Profi-Sport zur Inklusion

For Sports entwickelt seit Jahren sogenannte Reaction Pads, die ursprünglich im professionellen Training zum Einsatz kamen – gesteuert über eine App und vielseitig nutzbar: für Kraft, Ausdauer, Koordination oder Konzentration. Die Idee, diese Technologie auch Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich zu machen, entstand in der Zusammenarbeit mit Jugend am Werk.

Das Team von © For Sports.

Anfangs war die Skepsis groß. „Wir haben gesagt, dass die Reaction Pads eigentlich überhaupt nicht in Frage kommt für unsere Zielgruppe, weil wir ja mit Menschen mit Lernschwierigkeiten arbeiten. Dieses schnelle Training würde sie einfach überfordern“, erzählt Wolfgang Bamberg von Jugend am Werk. Hinzu kamen finanzielle Hürden: „Vor allem, wenn man noch nicht weiß, wie es jetzt und schlussendlich ausgehen wird, ist oft das Problem, dass wir kein Budget haben, um ins Blaue zu investieren.“

Genau an dieser Stelle kam das Förderungsprogramm aws IÖB-Toolbox ins Spiel. Mit seiner Unterstützung konnte die Idee konkret erprobt und an die Bedürfnisse der Menschen angepasst werden.

Bewegung spielerisch gedacht

Gemeinsam mit einer Sportpädagogin und Fachbetreuer:innen wurden die Reaction Pads so angepasst, dass sie auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten geeignet sind. „Das Projekt soll Menschen mit Beeinträchtigung helfen, mehr Sport zu machen. Wir haben dann mit Jugend am Werk die Reaction Pads angepasst“, erklärt Marc Payer von For Sports.

Dabei zeigte sich, wie vielfältig die Einsatzmöglichkeiten sind: von Übungen zur Hand-Auge-Koordination über Bewegungen in verschiedene Richtungen bis hin zu Spielen, bei denen aufleuchtende Pads in bestimmter Reihenfolge gedrückt werden müssen. Besonders überraschend: „Plötzlich wurden auch Personen neugierig, die sonst eben nicht sehr sportaffin sind“, berichtet Bamberg. Auch Senior:innen profitierten – etwa durch Übungen für Feinmotorik und Fingerbeweglichkeit. „Die Reaction Pads bieten eine spannende Ergänzung in der sportpädagogischen Arbeit, sofern sie für passende Übungen oder Spiele gezielt eingesetzt werden.“

Die Reaction Pads sind unterschiedlich einsetzbar. © Jugend am Werk

Ohne Förderung kein Projekt

Dass „React to Move“ Realität werden konnte, sei maßgeblich der IÖB-Toolbox zu verdanken. „Ohne die Förderung wäre es sicher nicht zu diesem Projekt gekommen. Wir hätten das Geld nicht gehabt“, sagt Bamberg.

Das Programm aws IÖB-Toolbox unterstützt öffentliche Einrichtungen dabei, innovative Beschaffungsvorhaben umzusetzen. Gefördert werden Projekte, die etwa zum Umwelt- und Klimaschutz, zur Ressourcenschonung oder zur Digitalisierung beitragen. Finanziert wird die Maßnahme durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMIMI), mit einem Fördervolumen von bis zu 100.000 Euro pro Projekt.


Disclaimer: Der Beitrag entstand im Rahmen einer Medienkooperation mit der Austria Wirtschaftservice (aws).

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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