14.08.2023

Interview: So schaffte es ein Raiffeisen-Projekt in die „Tokenisierungs-Bibel“

Seit Jahren ist die Raiffeisen Bank International (RBI) im Blockchain-Bereich aktiv - nun wurde eines ihrer Projekte in die "Tokenization Use Cases Bible" aufgenommen. Im brutkasten-Interview spricht RBI-Blockchain-Experte Gernot Prettenthaler über das Projekt, die Zukunftspläne und seine Einschätzung zu den wichtigsten Blockchain-Themen.
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Gernot Prettenthaler, Senior Strategic Partnerships and Ecosystems Manager bei der RBI im Interview über Tokenisierung
Gernot Prettenthaler, Senior Strategic Partnerships and Ecosystems Manager bei der RBI | Foto: RBI & M.Gierczyk/Adobe Stock (Hintergrund)
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Die Raiffeisen Bank International (RBI) ist eine Vorreiterin in der heimischen Bankenlandschaft, wenn es um Blockchain geht: Bereits 2017 trat sie dem R3 Blockchain Konsortium bei, 2018 auch dem Blockchain Research Institute. Seit Jahren arbeitet die Bank außerdem an eigenen Blockchain-Projekten, betreibt Blockchain Hub und hält jährlich auch die RBI Blockchain Night ab, zuletzt im November 2022.

Für ihre Aktivitäten im Blockchain-Bereich bekommt die Bank auch Aufmerkeit in der Szene. So etwa im kürzlich erschienenen „Tokens Made Easy. Tokenization Use Cases Bible 2023“ des deutschen Blockchain- und Tokenisierungs-Dienstleisters Bitbond, mit dem die RBI ein Projekt im Bereich der Tokenisierung von Rohstoffen umgesetzt hat. Der Anspruch der „Bible“: Einen „ultimativen Überblick“ über die Möglichkeiten zu geben, die Tokenisierung bereits heute bietet.

Der Report stellt dabei Tokenisierungs-Projekte von internationalen Großunternehmen wie etwa Siemens oder ABN Amro vor – und eben auch der RBI. Konkret hat sich die Bank in dem Projekt mit der Tokenisierung von Rohstoffen beschäftigt. Daraus könnte langfristig eine Tokenisierungsplattform entstehen, die das gesamte Produktportfolio der RBI umfasst. Das Projekt wurde gemeinsam mit Bitbond und Metaco auf der Polygon-Blockchain umgesetzt. Wir haben mit Gernot Prettenthaler, Senior Strategic Partnerships and Ecosystems Manager bei der RBI, über das Projekt gesprochen – und auch über seine Einschätzungen zu aktuellen Trends und Entwicklungen rund um die Themen Blockchain und Tokenisierung.


brutkasten: Was bedeutet die Nennung in der diesjährigen „Tokenization Use Cases Bible“ von Bitbond für euch?

Prettenthaler: Für uns ist das eine coole Sache. Bitbond ist ein deutscher Anbieter, der sehr viele Kund:innen und Partner:innen in unterschiedlichen Branchen hat. Wenn wir da als Partner genannten werden für einen exemplarischen Use Case, dann bringt uns das Reputation.

Im Report werdet ihr als Beispiel für Tokenisierung im Rohstoffbereich genannt. Ihr evauliert ja grundsätzlich eine Tokenisierungs-Plattform, die das gesamte Produkt-Portfolio abdecken könnte, habt euch aber entschieden, mit Rohstoffen zu starten. Was waren die Gründe dafür?

Warum wir mit Rohstoffen gestartet haben, hängt mit der herrschenden Regulatorik zusammen. Als Bank wollen wir einerseits im Moment keine Exposure zu Kryptowährungen. Andererseits ist die Tokenisierung von komplexeren Finanzprodukten wie Anleihen in Österreich noch nicht möglich, weil wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen, die wir als Bank brauchen, noch nicht klar genug auf dem Tisch liegen. Deshalb blieben Rohstoffe als offensichtliche Tokenisierungsoption.

Das heißt nicht, dass wir uns perspektivisch nicht auch mit allen anderen Themen befassen – bis hin zu Kryptowährungen. Es hängt aber nicht nur von unserer Entwicklung und unserem Reifeprozess ab, sondern auch vom rechtlichen Rahmenwerk, das wir in Österreich und in den Ländern, in denen wir tätig sind, vorfinden.

Aber grundsätzlich ist eine Asset-agnostische Plattform das Ziel, die auch euer gesamtes Produkt-Portfolio abdecken könnte?

Genau. Unser Ansatz ist, dass wir diesen ersten Anwendungsfall testen – auch mit Blick darauf, dass wir Infrastrukturkomponenten zu uns ins Haus holen, die uns ermöglichen sollen, dann in weiterer Folge viele andere Asset-Klassen zu organisieren. Diese Token würden wir dann auch bei uns verwahren – für uns selbst, aber auch für unsere Kund:innen.

Und das betrifft nicht nur Privatkund:innen, sondern auch institutionelle Anleger, die dann eventuell in solche Token-Produkte investieren werden. Wir wollen nicht nur die Infrastruktur für einen Use Case bauen, sondern wir hätten gerne eine Infrastruktur, die uns die Flexibilität gibt, je nach Marktentwicklungen andere Asset-Klassen ebenfalls abzubilden.

Wenn wir einen Schritt zurückgehen: Wie würdest du Anleger:innen ganz grundsätzlich die Vorteile von Tokenisierung erklären?

Im Wesentlichen ist der Vorteil von Tokensierung, dass man sehr kleinteilig agieren kann und dass das Asset digital verfügbar ist – man es also online erwerben und auch wieder verkaufen kann. Man könnte auch Sparpläne abbilden auf diesen Asset-Klassen.

Gleichzeitig braucht man sich in unserem Fall auch keine Sorgen machen, dass ein solches Produkt nicht werthaltig ist. Wir als Bank stehen dafür gerade, dass wir die entsprechenden Assets im Hintergrund verwahren. Man hat dann direkten Zugriff auf das Asset, auch wenn man nur einen kleinen Teil davon besitzt und zwar in digitaler Form.

Man muss sich auch nicht um die physische Verwahrung kümmern und gerade bei Rohstoffen kann es bestehende Produkte für eine Kundenschicht öffnen, die es vielleicht schon gewohnt ist, digital zu veranlagen. Das könnte beispielsweise für ein Kryptowährungs-affines und jüngeres Publikum ein nettes Diversifizierungspotenzial bieten.

In welcher Phase befindet ihr euch aktuell mit dem Projekt?

Das Pilotprojekt, mit dem wir die technische Feasibility getestet haben, ist abgeschlossen. Daran haben wir rund fünf Monate gearbeitet. Jetzt befinden wir uns in der Phase, daraus eine Produktentwicklung abzuleiten und einen Business Case zu erstellen. Damit wollen wir feststellen, was der Aufbau der Infrastruktur und des Produkts kostet, welche Revenues wir erreichen können und in weiterer Folge, wie sich das Ganze rechnen kann.

Welchen Zeitplan habt ihr euch dafür vorgenommen?

Unser – etwas ambitioniertes – Ziel ist es, dass wir bis Jahresende diesen Business Case so weit fertig haben, dass er diskutiert werden kann und dass auch entschieden werden kann, ob man weitergehen möchte in Richtung Umsetzung oder nicht.

Auf der technischen Seite habt ihr euch für Polygon als Blockchain entschieden. Wie war hier der Entscheidungsprozess?

Das war relativ simpel. Wir haben beobachtet, dass sehr viele Tokenisierungsprojekte momentan auf Polygon, einer Second-Layer-Lösung für Ethereum, passieren. Das hat Vorteile, was die Transaktionskosten und Geschwindigkeit betrifft. Wenn wir die Plattform in Realbetrieb umsetzen würden, würden wir auch zu Polygon tendieren, weil es für kleinteilige Tokenisierung einfach der günstigste Case ist. Und wir wollen den Case abbilden, der für unsere Kunden am günstigsten ist. Außerdem ist es eine Public Blockchain – wir haben mittlerweile das Vertrauen gewonnen, dass eine solche durchaus verwendbar ist für solche Produktideen.

Wie siehst du generell die Diskussion rund um öffentlich zugängliche (Public) Blockchains und (Private/Permissioned) Blockchains mit einer limitierten Teilnehmer:innenzahl?

Das wird weiterhin diskutiert werden. Es gibt meines Erachtens auch Konstellationen, wo man Permissioned Blockchains durchaus verwenden kann. Wenn die Anzahl der Teilnehmer:innen überschaubar ist und bleibt, wenn es gewisse Sicherheitsfeatures notwendig machen, dass man komplett abgeschottet agiert – dann kann es durchaus ein Business Case sein, eine Permissioned Blockchain zu verwenden.

Wenn wir aber von einem Produkt reden, das mittel- bis langfristig auch eine Trading Facility beinhalten wird, dann glauben wir, dass das auf einer öffentlichen Blockchain stattfinden wird. Es war eine der schönen Erkenntnisse bei dem Projekt, dass man die gehashten Transaktionen, die wir durchgeführt haben, öffentlich auf der Blockchain einsehen konnte. Das kann man bei einer Permissioned Blockchain nicht, weil man keinen Zugriff auf die Daten hat.

Du hast ja bereits darsgestellt, aus welchen Gründen ihr euch für Polygon entschieden habt. Haben sich Layer-2-Lösungen, die auf Ethereum aufsetzen, aus deiner Sicht mittlerweile durchgesetzt? Welche Rolle siehst du für die Ethereum-Blockchain selbst?

Ich glaube, dass da noch sehr viel Dynamik drinnen zu sehen ist. Vielleicht sehen wir in drei oder fünf Jahren Blockchain-Lösungen, die noch besser, noch schneller, noch günstiger sind. Ethereum selbst hat auch einige Schritte getan mit dem Umstieg von „Proof of Work“ auf „Proof of Stake“.

Das letzte Wort ist bei weitem noch nicht gesprochen. Als Bank wollen wir da auch immer agnostisch agieren. Wir sind kein Technologie-Provider, sondern wir sind Technologie-Nutzer. Wir sehen aber keinerlei Grund, warum wir jetzt warten sollen, bis eine vielleicht noch bessere Blockchain kommt, wenn es schon jetzt die Möglichkeiten für Produktentführungen gibt.

Was sind für dich generell die großen Themen 2023, wenn es um Tokenisierung geht?

Ich glaube, dass es ein spannendes Jahr ist. Natürlich ist es noch immer ein bisschen überschattet durch den Kryptowinter oder durch diese sprunghaften Kursentwicklungen bei Kryptowährungen. Aber es ist nach wie vor so, dass man erst auf den zweiten Blick sieht, wie viele tolle Dinge bei der Tokenisierung in Bewegung sind, die nichts mit der Kursentwicklung von Bitcoin oder Ethereum zu tun haben.

Ich glaube, dass da sehr, sehr viele unterschiedliche Use Cases entwickelt werden in unterschiedlichen Branchen von unterschiedlichen Spielern. Da ist sehr viel Gutes am Weg, das aber vielleicht noch nicht so eine hohe Traktion hat, dass man von einer breit angelegten Skalierung sprechen kann.

Was sicher heuer ein tolles Thema war, ist die Einführung der MiCA-Regulierung, die für ein „level playing field“ für Marktteilnehmer:innen in Europa sorgt. Das ist einzigartig, da kann man auch einmal stolz sein. Im Vergleich zum US-Markt, den man ja immer als sehr fortschrittlich einstuft, haben wir jetzt in Europa eine gute Regulatorik, die es auch ermöglicht, dass hier im Blockchain-Feld gute Entwicklungsschritte gemacht werden können. Ich bin schon zuversichtlich, auch wenn wir wahrscheinlich die großen Wellen der Adaptierung erst vor uns sehen werden in den nächsten zwei bis drei Jahren.

Was sind die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit das Thema wieder mehr Traktion bekommt?

Dafür braucht es einfach ein bisschen Mut und Pioniere, die vorwegschreiten. Viele Fintech-Startups haben sehr gute Arbeit geleistet in dem Feld, sind da vorangegangen. Ich glaube, dass es jetzt dann auch an der Zeit ist, dass traditionelle Unternehmen wie zum Beispiel Banken stärker hier reingehen, um das Thema zu verbreitern. Es braucht aber auch andere Branchen: Energiekonzerne, verarbeitende Industrie, Handelsunternehmen. Die müssen nun verstärkt versuchen, aus Pilot-Experimenten eine Überleitung in skalierbare Produkte zu finden.

Es sind Ökosystem-Umstellungen, die da im Gang sind und die notwendig sind. Die brauchen einfach Zeit. Da ist man dann relativ schnell bei einem Henne-Ei-Problem, aber man muss das Thema trotzdem abdecken. Denn wenn man es nicht macht, macht es jemand anderer – und da ist das Thema der Disruption als Gefahrenpotenzial im Hintergrund zu sehen.

In welchen Branchen wird am schnellsten Ergebnisse sehen?

Ich glaube, dass die Finanzindustrie auf einem guten Weg ist. Da sind sehr viele Dinge im Werden – gerade am Nachbarmarkt in Deutschland. Diese Dinge wachsen jetzt schön langsam, aber kontinuierlich, aus diesem Experimentierstadion hinaus. Auch in der Energiewirtschaft werden Dinge kommen. Da gibt es erste Pilotprojekte – in Österreich etwa von Riddle & Code und Wien Energie. Das ist zukunftsweisend. Insgesamt braucht es noch ein bisschen Zeit, aber in diesem Themenbereich wird etwas kommen. Auch im ESG-Bereich hat Tokensierung viel Potenzial.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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