30.04.2018

RBI Elevator Lab: New startup search fields for the second batch

The group-wide application phase for the second batch of the RBI Elevator Lab will start on May 1st. Startups can apply in six categories. Topics like Blockchain were newly added.
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Max Schausberger, Program Lead RBI Elevator Lab
(c) Haris Dervisevic: Max Schausberger, Program Lead RBI Elevator Lab
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„We are looking for startups that can create value together with RBI. We want to test their solutions, develop them further and apply them in our markets,“ says Max Schausberger. He is Program Lead at RBI Elevator Lab, the FinTech Accelerator of Raiffeisen Bank International. The Elevator Lab runs as a „Virtual Program“ for most of the time. The startups don’t have to be constantly present throughout the duration of 4 months. „Once a month we have three intense days here in Vienna,“ explains Mister Schausberger. Then the startups will work directly with the relevant RBI business units on joint pilot projects. „They have the chance to demonstrate that cooperation is worthwhile“. In addition external experts from a wide range of fields will provide mentoring sessions to the startups.

+++ Deutsche Version +++

„Looking beyond the boundaries of our industry“

The applicant startups do not necessarily have to be FinTechs. „Of course, this is the area closest to banks. It is becoming more relevant for us to look beyond the boundaries of our industry though. So, I can only encourage any startup that sees a chance for a beneficial cooperation to apply to the RBI Elevator Lab“, says the Program Lead. Thereby he emphasizes the potential in the large market of RBI. The Austrian bank has subsidiary banks throughout the entire CEE region – eight of which have their own regional challenges as part of the Elevator Lab program. The regional winners will receive a „wildcard“ for the group-wide program. „The growth forecasts for these markets are well above the European average. This is a huge opportunity for our cooperation projects with the startups,“ explains Schausberger.

Video Interview: Max Schausberger about the second batch of RBI Elevator Lab

Successful „Learning Journey“

Last year, more than 300 startups from over 50 countries had applied for the Elevator Lab. Five startups eventually joined the accelerator and are now working on the implementation of their cooperation projects. Despite the great success, there were a lot of lessons learned for RBI throughout the first round, which lead to some changes, says Schausberger. „As part of this learning journey we have adapted our internal processes to startup cooperation. It’s a new kind of partnership we did not have before.“

„The banking industry changes every month“

For instance, there are some evident changes in the categories for which startups can apply. „The banking industry changes almost every month,“ says the Program Lead. The suggestions for the new search fields had come directly from the individual business units. „Our close interaction with the departments is absolutely essential to the program – from the definition of the challenges via the selection of the startups to the implementation of the pilot projects.“ One of the novelties in the second call is the explicit search for startups in the field of distributed ledger technologies, such as the blockchain. „The technology is still in a very early phase. But there are already many pilot projects throughout the industry and we are now ready to work on the topic in a structured way,“ says Schausberger. Within the past few months, RBI became the first Austrian bank to join the R3 Blockchain Consortium and the international Blockchain Research Institute. „We are nevertheless convinced that there are startups out there that bring in additional beneficial concepts they can test together with us.“

Six categories at the RBI Elevator Lab

Six search fields have been defined for the second round of the RBI Elevator Lab. The field „Open Banking“ has also been added this year, in line with the implementation of the PSD2 regulation. These are the six categories:

  • Advanced Analytics, including Artificial Intelligence, predictive analytics, client and trading data analytics, client interaction analytics as well as augmented credit scoring and SME lending.
  • Corporate Banking, including blockchain-based trade finance solutions, corporate prizing solutions, eDocument and optical character recognition as well as robotic FX trading advice.
  • Investing & TradingTech, including blockchain-based investment banking solutions, smart contract certificates, automated document generation and hybrid or digital advice.
  • New Branch Experience, including automated branch digitization, augmented or virtual reality, PoS solutions, remote advice and voice banking.
  • Open Banking, including third party provider products and services, fund brokerage platforms and corporate multibank data aggregation.
  • RegTech, including cyber security, blockchain-based AML, KYC, customer authentication and digital ID solutions, data protection and management as well as text mining.

Startups can apply until June 24th 2018. After a pre-selection of the semi-finalists, there will be Skype pitches from September 5th to 7th to determine the finalists.

⇒ Official page with application link

Video Wrap-Up

The Elevator Lab starts Batch #2

The Application for the Raiffeisen Bank International AG Elevator Lab is open again! Here's what you should know about the second batch of the FinTech accelerator.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 30. April 2018

 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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