25.09.2025
KONSORTIUM

RBI und acht europäische Banken geben Euro-Stablecoin heraus

Die Raiffeisen Bank International (RBI) wird in einem Konsortium mit acht weiteren europäischen Banken einen Euro-Stablecoin herausgeben. Wir sprachen mit Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems bei der RBI, über die Hintergründe.
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Christian Wolf (RBI) im brutkasten-Interview | © brutkasten / Dervisevic
Christian Wolf (RBI) im brutkasten-Interview | © brutkasten / Dervisevic

Die ING aus den Niederlanden, die KBC aus Belgien, UniCredit und Banca Sella aus Italien, die CaixaBank aus Spanien, die Danske Bank aus Dänemark, die SEB aus Schweden und die DekaBank aus Deutschland – in einem Konsortium mit dieser Gruppe einiger der größten europäischen Banken präsentierte die Raiffeisen Bank International (RBI) nun ein neues Projekt. Gemeinsam will man Mitte 2026 einen Euro-Stablecoin herausgeben.

„Sind auch im traditionellen Bankbereich soweit, dass wir uns hier engagieren wollen“

Derer gibt es zwar bereits einige am Markt – auch solche, die dem Krypto-Regelwerk der EU, der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), entsprechen. Erstmals stehen mit dem Konsortium aber mehrere etablierte Banken zusammen hinter der Einführung eines Euro-Stablecoins. „Wir haben uns in den letzten Jahren bereits intensiv mit den Thema Stablecoins auseinandergesetzt“, erzählt Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems bei der RBI, gegenüber brutkasten.

„Jetzt ist der Markt reif, jetzt sind auch wir im traditionellen Bankbereich soweit, dass wir uns hier engagieren wollen. Und dazu haben wir uns in einem, glaube ich, sehr namhaften Setup zusammengefunden.“ Und dieses Netzwerk der „supportive banks“ soll weiter wachsen, so Wolf. Davon, das Projekt als Konsortium umzusetzen, erwarte man sich unter anderem eine schnelle weite Verbreitung des Coins aufgrund des großen Netzwerks – ein wichtiger Faktor für viele geplante Anwendungen.

Sitz in den Niederlanden

Sitz der betreibenden Gesellschaft ist in den Niederlanden – auch aufgrund der günstigen regulatorischen Lage dort. Später soll die Einheit dort, wie Wolf es sagt, „für sich selbst, mit Unterstützung durch die teilnehmenden Banken im Hintergrund, nicht nur lebensfähig, sondern auch wachstumsfähig“ sein. Einige Entscheidungen liegen aber noch in der Zukunft. So hat der Coin noch keinen Namen und auch die dafür genutzte Blockchain wurde noch nicht festgelegt.

„US-dominierter Stabelcoin-Landschaft etwas entgegensetzen“

Das große Ziel steht dagegen fest: „Einer US-dominierten Stabelcoin-Landschaft etwas entgegensetzen zu können“, wie Wolf es formuliert. „Wir wollen uns in Europa auch zunehmend unabhängiger von US-Dollar-basierten Zahlungssystemen machen und wir sehen, das ist ein guter Weg, das zu tun.“

Viele Anwendungsfälle für Stablecoin

Es gehe aber nicht nur um diese geopolitische Zielsetzung. „Stablecoins sind nicht mehr ausschließlich eine On- und Off-Ramp zur Kryptowelt. Wir sehen auch die Anwendung von Cash auf einer Blockchain-Technologie im Corporate- und Institutional-Geschäft und da erwarten wir uns als Bank natürlich auch entsprechende Anwendungsfälle zugunsten unserer Kunden, aber auch zu unseren Gunsten im Sinne einer effizienteren Abwicklung von Assets, Settlements, etc.“, so Christian Wolf.

Konkret könne der Stablecoin zukünftig etwa eine wichtige Rolle im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr spielen. Auch bei Transaktionen außerhalb des Euroraums mit Währungsumrechnung könne das der Fall sein. „Es geht darum, dass man möglichst schnell und transparent Zahlungen abwickeln möchte“, sagt Wolf.

„Programmability of Money“

Als weiteren Vorteil führt er die „Programmability of Money“ mittels Smart Contracts ins Treffen. „Das bietet die Möglichkeit, dass man Geldflüsse programmierbar machen kann in – sehr simplifiziert gesagt – ‚Wenn-Dann-Sonst-Bedienungen‘. Es gibt gerade im International-Trade-Business Anwendungsfälle, wo sichergestellt werden muss, dass gewisse Rahmenbedingungen oder Grundbedingungen eintreten müssen, bevor eine Zahlung ausgelöst wird. Und das kann man dann automatisieren“, erklärt Wolf.

Weiters könnte der Stablecoin als Zahlungsmittel etwa auch die Vorgänge bei der Tokenisierung von Assets vereinfachen. Und schließlich könnte er auch beim Liquiditäts- und Cash-Management der Banken selbst genutzt werden.

MiCAR als „Enabler“

Das Krypto-Regelwerk der EU, die MiCAR, soll, geht es nach Wolf, bei all dem für die notwendige Sicherheit sowohl auf Anbieter- als auch auf Kundenseite sorgen. „Die MiCA-Regulierung hat uns einen einheitlichen Rahmen gegeben, in dem wir uns als hochregulierte Banken auch sicher bewegen können. Ich möchte sogar so weit gehen zu sagen: Das war der Enabler, dass wir uns aus dem traditionellen regulierten Bereich auch in diese neuen Technologien und Anwendungsfälle vorwagen können.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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