19.07.2019

Bildungsministerin Rauskala zu Gast bei „Brain & Champagne“

Accenture und Avanade luden am Mittwochabend auf das Dach der Wiener Börse zur fünften Ausgabe von Brain & Champagne, einer Eventreihe die gesellschaftliche Herausforderungen in Bezug auf Digitalisierung thematisiert. Thema der Veranstaltung war die Bedeutung von Bildung im Zuge des digitalen Wandels. Als Gastrednerin war Iris Rauskala, Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, geladen, die über den aktuellen Status Quo des Masterplans für Digitalisierung im Bildungswesen sprach.
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Rauskala
(c) Martin Pacher / der brutkasten: (v.l.n.r.): Michael Zettel, Country Managing Director Accenture, Iris Eliisa Rauskala, Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, sowie Christiane Noll, Country Managerin Avanade Österreich
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Bei Brain & Champagne handelt es sich um eine Diversity-Networking-Eventreihe, die von Avanade-Österreich Geschäftsführerin Christiane Noll ins Leben gerufen wurde und gemeinsam mit Accenture veranstaltet wird. Zu dieser Veranstaltung sind Gäste aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung geladen, um über Herausforderungen der Digitalisierung zu diskutieren.

+++ Interview vom Brain and Champagne bei Accenture DACH +++

Bei der mittlerweile fünften Ausgabe von Brain & Champagne stand diesmal das Thema Bildung im Fokus. Zu Gast war unter anderem Iris Rauskala, Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die über die Digitalisierung im Bildungswesen sprach.

Digitaler Masterplan im Bildungswesen

Rauskala, die vor ihrer Ernennung zur Bundesministerin als Leiterin der Präsidialsektion des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) tätig war, informierte die Gäste von Brain & Champagne über den aktuellen Status Quo des Masterplan Digitalisierung im Bildungswesen. Die Initiative wurde von ihrem Vorgänger Heinz Faßmann mitinitiiert und umfasst drei Hauptsäulen: die Digitalisierung der Lehrinhalte, Weiterbildung der Pädagogen sowie den technischen Ausbau der Infrastruktur in Schulen.

Finanzierung noch offen

Aufgrund der Abwahl der türkis-blauen Regierung und den bevorstehenden Neuwahlen im September sei die Finanzierungsfrage für den Masterplan Digitalisierung in der Übergangszeit allerdings noch offen. Dennoch würde sie sich gemeinsam mit ihrem Team für die Weiterentwicklung des Konzeptes einsetzen, damit dieses von der nächsten Regierung nahtlos aufgegriffen werden kann, so Rauskala. Dazu gehöre auch ein Erfahrungsaustausch mit europäischen Ministern im Rahmen der finnischen EU-Ratspräsidentschaft. Nach der Angelobung der neuen Regierung plane sie allerding ihre vorherige Position als Leiterin der Präsidialsektion wieder aufzunehmen.

Rauskala: Von Finnland lernen

Rauskala, die Tochter eines finnischen Wissenschaftlers ist und Teile ihrer Kindheit in Finnland verbrachte, betonte im Rahmen von Brain & Champagne, dass Österreich von den nordischen Ländern einiges lernen könne. Dazu zähle insbesondere der holistische Policy-Making-Ansatz, der Partikularinteressen in den Hintergrund stelle und verstärkt das Gemeinwohl betone. Dem stimmte auch Avanade-Geschäftsführerin Noll zu: “Wenn wir politisch und gesellschaftlich Dinge verändern und einen Impact haben wollen, müssen wir definitiv einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz wählen. Dazu zählt auch, dass wir gemeinsame Werte in den Vordergrund stellen und diese auch kommunizieren.”

IT-Infrastruktur mit Fachdidaktik verknüpfen

Ein holistischer Ansatz müsste laut Rauskala auch im Bildungswesen viel stärker forciert werden. Demnach reiche es nicht aus die Schüler lediglich mit Tablets auszustatten, sondern diese müssten auch mit der entsprechenden Fachdidaktik verknüpft werden. Im Bereich der Wissenschaft bedürfe es zudem eines stärkeren interdisziplinären Austausches der einzelnen Fachrichtungen – so müssten sich nicht nur die technischen und naturwissenschaftlichen Studien mit der Digitalisierung befassen, sondern auch die Geisteswissenschaften.

Zukunftsthema Quantencomputer

Als ein Zukunftsthema nannte sie die Entwicklung eines marktreifen Quantencomputers, um die nötige Rechenleistung für künftige AI-Anwendungen zu gewährleisten. Hier sei Österreich gut aufgestellt – insbesondere mit der Expertise des international renommierten Quantenphysikers Anton Zeilinger – dennoch würden derartige Projekte gesamteuropäische Lösungen erfordern. Zum Abschluss der Veranstaltung betonte Accenture Österreich Geschäftsführer Michael Zettel, dass eine erfolgreiche Digitalisierung im Bildungsbereich, die Voraussetzung für den künftigen Wohlstand des Landes sei. „Die Digitalisierung der Bildung ist nicht nur erfolgsentscheidend für jedes Unternehmen, sondern für die Zukunft des Landes. Daher sind wir als Accenture massiv daran interessiert, dass die Bildung digitaler wird“, so Zettel.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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