11.03.2020

Firmenlogos richtig gemacht

Coca-Cola hat es, Google hat es, Apple hat es, Mercedes hat es – ein Firmenlogo, das man nach dem ersten Blick nie wieder vergisst. Erfahren Sie, wie Sie das perfekte Firmenlogo selbst gestalten, auf was Sie dabei achten müssen und weitere Alternativen.
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(c) envato

Zu aller erst einmal sollte man die Bedeutung von Firmenlogos verstehen. Sie sind die erste zu erkennende Botschaft eines Unternehmens, wenn es sich vor seinen Kunden präsentiert. Da das Firmenlogo überall wiederzufinden ist,  wo man mit der Marke in Kontakt kommt, stellt es das Herz der eigenen Corporate Identity (CI) dar. Egal ob auf der eigenen Website, Visitenkarten, Flyern, Briefpapier oder Kugelschreibern – überall ist das Firmenlogo präsent.

Mit Ihrem Firmenlogo müssen Sie es schaffen, Ihre Corporate Identity in nur wenigen Sekunden zu übermitteln. Erst wenn ein Logo diese Anforderung erfüllt, kann man von einem perfekten Firmenlogo sprechen.

Wenn Sie am Anfang Ihrer Geschäftsidee stehen und sich gerade im Prozess der Logoentwicklung befinden, stehen Ihnen drei Möglichkeiten offen Ihr perfektes Firmenlogo zu finden:

  • Firmenlogo selbst designen
  • Logo-Wettbewerbe im Internet nutzen
  • Marketing-Agentur beauftragen

Firmenlogos selbst designen

Ein Logodesign kann schnell sehr teuer werden. Warum nicht einfach den Stift in die Hand nehmen und selbst designen? Für viele Gründer mag das eine sinnvolle Alternative sein, denn an Kreativität fehlt es den Wenigsten. Doch macht die Selbstgestaltung des eigenen Firmenlogos wirklich Sinn? Auf den ersten Blick mag der Entwurf eines Firmenlogos eine einfache Aufgabe sein. Wenn Sie sich aber erst einmal im Designprozess befinden, verlieren Sie mehr Zeit als gedacht. Zeit, die Sie besser in die Entwicklung Ihres Startups hätten stecken können. Falls Sie also kein Mann vom Fach sind, wenden Sie sich lieber an Profis.

Wenn Sie sich doch entschließen Ihr Logo selbst zu erstellen, dann sollten Sie in paar grundlegende Dinge wissen:

Erstellen Sie ihr Firmenlogo als Vektorgrafik

Dieser Punkt wird oft unterschätzt. Ein gängiger Fehler ist, sein Logo nur als Pixelgrafik anzulegen. Der Nachteil: Pixelgrafiken verlieren an Qualität, wenn man Sie vergrößert. Deshalb sollten Sie Ihr Logo immer als Vektorgrafik erstellen. Vektor-Dateien kennzeichnen sich durch die Formatendungen .eps oder .ai. Profis nutzen für die Erstellung von Vektorgrafiken üblicherweise den Adobe Illustrator. Es gibt aber auch gute kostenlose Vektor-Bearbeitungsprogramme wie z.B. Inkscape.

Bieten Sie Ihr Firmenlogo zum Download an

Wenn Sie über eine Website verfügen, sollten Sie auf dieser immer die Möglichkeit integrieren, Ihr Logo in allen gängigen Dateiformaten zum Download anzubieten. 

Firmenlogo-Wettbewerbe im Internet

Eine andere, allerdings nicht kostenlose Möglichkeit, sind Logowettbewerbe im Internet. Diese finden immer mehr Beliebtheit. Auf Seiten wie z.B. 99designs.de oder designenlassen.de, können Sie in verschiedenen Preiskategorien einen Wettbewerb starten.

Doch was ist so ein Design-Wettbewerb genau? Bei einem solchen Wettbewerb treten verschiedene Designer in Kategorien wie z.B. Logo-Design, Webdesign, App-Design oder Visitenkarten-Design gegeneinander an, um ein passendes Design für einen Auftraggeber zu kreieren. Der Auftraggeber wählt dann sein favorisiertes Design aus und der Gewinner wird von der Plattform bezahlt. Vor dem Start des Wettbewerbes legen Sie Ihren Preisrahmen fest. Grundsätzlich gilt: Ausgezeichnete Designer beschäftigen sich meistens nur mit den hoch dotierten Wettbewerben. Außerdem erhalten Sie eine größere Anzahl an Entwürfen, wenn Sie etwas mehr Geld investieren. Um den Designern einen Denkanstoß zu geben, müssen Sie ein sogenanntes Design-Briefing erstellen. Darin beschreiben Sie, was Ihre genauen Vorstellungen sind und wofür Ihr Unternehmen steht. Auch Farbwünsche und bereits angefertigte Skizzen können Sie in das Design-Briefing mit aufnehmen. Nach spätestens sieben Tagen können Sie zwischen den verschiedenen Design-Vorschlägen das Firmenlogo wählen, welches Ihnen am besten gefällt.

Der Vorteil gegenüber einer Marketing-Agentur liegt auf der Hand. Eine größere Anzahl an Designern beschäftigt sich mit Ihrem Projekt und Sie bekommen weitaus mehr Logo-Vorschläge.

Firmenlogos von Marketing-Agenturen

Die klassische Variante an Ihr Firmenlogo zu gelangen ist, eine Marketing-Agentur zu beauftragen. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Agentur, wird auf jede Ihrer Vorstellungen eingegangen. Der Haken an der Sache ist der Preis. Schnell ist man bei der Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur für die Entwicklung eines Firmenlogos bei einem Kostenpunkt von mehreren tausend Euro. Sollten diese Kosten Sie nicht abschrecken ist dieser Weg sicherlich am empfehlenswertesten.

Beispiele für Firmenlogos nach Kategorien

RUNDE FIRMENLOGOS

FIRMENLOGOS AUS SCHRIFT

SYMBOLE

PEINLICHE FIRMENLOGOS

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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