13.05.2020

Die größten Irrtümer rund um Insolvenz

Nicht als Angstmache, sondern zum Schutz der Unternehmer bzw. Selbständigen räumen wir mit verbreiteten Fehlannahmen rund um das Thema Insolvenz auf.
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Wiener Mobile Marketing-Startup Geolad schlittert wegen Corona in den Konkurs Frux Insolvenz
(c) envato

Allein im Einzelhandel geht man von bis zu 50.000 Insolvenzen infolge der Corona-Krise aus. Rechnet man die Gastronomie- und Tourismusbetriebe wie auch die Eventagenturen und zahlreiche andere von der Krise geplagten Unternehmen hinzu, wird die Zahl insgesamt in den nächsten Wochen und Monaten über 100.000 liegen.

Kaum jemand setzt sich  mit dem Thema Insolvenz auseinander, bevor es soweit ist. Eine Reihe irrtümlicher Annahmen haben sich mit der Zeit verbreitet, die erst enttarnt und möglicherweise richtig teuer werden, wenn der Insolvenzantrag gestellt ist. Damit es soweit nicht kommt, räumen wir mit gängigen Fehlannahmen auf.

Irrtum 1: Die GmbH schützt den Geschäftsführer und Gesellschafter vor persönlicher Haftung

Das Märchen, dass die GmbH den Geschäftsführer und Gesellschafter vor persönlicher Haftung schützt, hält sich hartnäckig. Die Haftungsbeschränkung der GmbH ist löchrig. So geht der Gesetzgeber davon aus, dass das GmbH-Vermögen für den Geschäftsführer fremdes Vermögen ist. Er muss es mit großer Sorgfalt verwalten, auch wenn ihm die GmbH selbst gehört. Aus der Treuepflicht für fremdes Vermögen leitet der Gesetzgeber eine Vielzahl von Haftungstatbeständen zu Lasten des Geschäftsführers ab. Einige Beispiele:

Der Geschäftsführer haftet für Steuerrückstände der GmbH und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Er haftet ebenfalls für die zu späte Stellung des Insolvenzantrages. Hat die GmbH vor der Insolvenz ein Darlehen bedient, für das der Geschäftsführer persönlich haftet, muss er die im letzten Jahr vor der Antragstellung gezahlten Darlehensraten an die Insolvenzmasse erstatten.

Kurzum: Eigentlich müsste die GmbH “GmgH” heißen: Gesellschaft mit garantierter Haftung.

Für den Gesellschafter sieht es etwas besser aus, aber auch hier lauern Fallen. Oft geben Gesellschafter ihrer GmbH ein Darlehen und zahlen es sich später wieder zurück. Sie denken, mit der Rückzahlung ist der Fall erledigt, aber das ist ein Irrtum. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Darlehen kein Darlehen war, sondern zur Erhöhung des Eigenkapitals diente. Sonst – so die Rechtsprechung – hätte die GmbH das Darlehen nicht vom Gesellschafter erhalten, sondern von einer Bank. Mit der Folge, dass der Gesellschafter die Rückzahlung aller Darlehen der letzten zwei Jahre vor der Insolvenz erstatten muss. Außerdem muss der Gesellschafter die Einzahlung der Stammeinlagen anhand eines Kontobeleges von seinem Privatkonto an die GmbH nachweisen. Die übliche Erklärung im notariellen Gründungsvertrag, alle Stammeinlagen seien erbracht, reicht als Nachweis allein nicht aus.

Irrtum 2: Der Insolvenzverwalter ist der Anwalt des Schuldners

Viele Schuldner, die eine Privatinsolvenz anmelden müssen, verstehen die Funktion des Insolvenzverwalters falsch. Sie denken, der Insolvenzverwalter ist für sie da und hilft ihnen aus den Schulden. Aber der Insolvenzverwalter ist nicht der Anwalt des Schuldners, sondern eine neutrale Person. Erfahrungsgemäß fühlt sich der Insolvenzverwalter den Gläubigern näher als dem Schuldner. Weiter ist er ihm gegenüber zu keinerlei Rechenschaft oder Auskünften verpflichtet. Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss enteignet das Gericht den Schuldner. Demgemäß geht das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über, der es für die Gläubiger verwaltet. Folglich muss er dem Schuldner nicht sagen, was er mit dem Vermögen macht.

Weil der Insolvenzverwalter sich häufig gegen die Interessen des Schuldners und anderer Beteiligter durchsetzen muss, hat er seitens des Gesetzgebers eine Position inne, in der er kaum angreifbar ist. Rechtsmittel gegen seine Entscheidungen gibt es kaum. Weil das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter auswählt, wird es immer hinter ihm stehen und ihn nur bei ganz groben Regelverstößen nicht decken.

Irrtum 3: In der Insolvenz wird dem Schuldner geholfen

Viele Schuldner wie auch Geschäftsführer erhoffen sich von dem Insolvenzverfahren beziehungsweise dem Insolvenzverwalter Hilfe. Sie hoffen, dass er sie durch das Verfahren führt und die GmbH rettet. Und tatsächlich wird der Insolvenzverwalter versuchen, die GmbH zu retten sowie zu erhalten. Es ist sein Job, die Insolvenzmasse – also die GmbH – bestmöglich zu verwerten und der Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes bringt mehr Geld in die Kasse als die Zerschlagung und der Verkauf der Einzelteile. Für die alten Gesellschafter und Geschäftsführer ist hier jedoch kein Platz vorgesehen – sie sind raus. Allenfalls wird der Altgeschäftsführer noch gebraucht, um das neue Management anzulernen. Danach ist endgültig Schluss für ihn.

Irrtum 4: Der Geschäftsführer muss weiter seiner Arbeit nachgehen

Beantragt der Geschäftsführer das Insolvenzverfahren, steht er erst einmal unter Schock. Also wird er sich automatisch an der starken und anfangs freundlichen Person des Insolvenzverwalters orientieren und sich von ihm manipulieren lassen. Der Insolvenzverwalter weiß das zu seinem Vorteil zu nutzen. Er wird den Geschäftsführer dazu bringen, weiterzuarbeiten und den Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten. Eine Verfügung verspricht der Insolvenzverwalter zwar, aber nicht schriftlich und deshalb bezahlt er sie auch nicht. Das heißt: Der Geschäftsführer macht sich mehrere Monate für den Insolvenzverwalter krumm, der es ihm mit einem späteren Rauswurf und noch etwas später mit einem Brief dankt, in dem er den Geschäftsführer für tausende Euro Schadensersatz in Haftung nimmt.

Dabei ist der Geschäftsführer nicht zur Fortsetzung der Arbeit verpflichtet. In Deutschland gibt es keine Arbeitspflicht. Das gilt auch für das Insolvenzverfahren. Der Geschäftsführer muss dem Insolvenzverwalter zwar bezüglich der Handelsbücher Rede und Antwort stehen und umfassend Auskunft erteilen, aber den Geschäftsbetrieb muss er nicht fortführen. Mit Abgabe des Insolvenzantrages bei Gericht kann der Geschäftsführer nach Hause gehen und sich um sein neues Leben kümmern. Will er das Unternehmen retten oder für sich behalten, muss er ein Schutzschirmverfahren oder Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen.

Irrtum 5: Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn die Kasse leer ist

Gerade die Geschäftsführer kleinerer Unternehmen setzen sich oft nicht mit dem Begriff der Zahlungsunfähigkeit im Sinne des Insolvenzrechts auseinander. Sie denken, die Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn das Konto leer ist. Das ist ein Trugschluss, denn die Zahlungsunfähigkeit tritt viel früher ein. Es genügt bereits, wenn die fälligen Forderungen 10% höher als die liquiden Mittel sind, unabhängig vom Kontostand. Die Folge ist die persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung.

Irrtum 6: Man darf während der Insolvenz nicht selbständig sein

Ein weit verbreiteter Irrglaube von Einzelhändlern und Freiberuflern ist, in der Insolvenz nicht selbstständig sein zu dürfen. Das ist falsch. Ganz im Gegenteil kann die Selbständigkeit während der Insolvenz sogar vorteilhaft sein. Etwas Nachjustierung des Verhaltens zu Beginn des Insolvenzverfahrens kann den Insolvenzverwalter dazu bringen, den Geschäftsbetrieb aus der Insolvenzmasse frei zu geben. Somit ist die Selbständigkeit dann nicht mehr Bestandteil der Insolvenzmasse, sodass der Selbständige wieder tun und so viel Geld verdienen kann, wie er will, ohne dass es gepfändet wird. In der Praxis einigt man sich mit dem Insolvenzverwalter auf einen festen monatlichen Betrag von ca. 100 Euro. Selbst wenn man dann 10.000 Euro monatlich verdienen würde, müsste man nur den vereinbarten Betrag an die Insolvenzmasse bezahlen.

Irrtum 7: Das vor der Insolvenz noch vorhandene Vermögen im Kasino verspielt

Viele private Schuldner wollen Vermögenswerte vor der Insolvenz verstecken. So wird die Lebensversicherung aufgelöst, das Geld im Wald vergraben und erst dann beantragt der Schuldner die Insolvenz. Fragt der Insolvenzverwalter nach dem Verbleib, antworten viele: „Ich habe das Geld verspielt oder damit private Schulden bezahlt.“ Keine gute Idee, weil ein derartiges Vorgehen strafbar ist. Erlaubt ist es, vorhandenes Vermögen vor der Insolvenz maßvoll auszugeben und für den Lebenserwerb zu verbrauchen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da auch der maßvolle Verbrauch des Vermögens einen Gläubiger dazu bringen kann, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, wenn er davon erfährt. Will man das Guthaben unbedingt für sich behalten, kann man die Insolvenz nicht beantragen, ehe das Geld ausgegeben ist.

Irrtum 8: Die Bank ist nett, weil man jahrelang ein guter Kunde war

Eine jahrzehntelange freundschaftliche Beziehung zum Kundenberater der Bank bringt dem Schuldner nichts, weil der Vorgang in eine Spezialabteilung verlegt wird. Der persönliche Bonus ist weg und genau das ist auch die Absicht dahinter. Auf diese Weise lässt sich „Dienst nach Vorschrift“ eher sicherstellen.


Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

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Grafiken zur Startup Entwicklung Österreich
Eigene Grafiken, Karte Rechts (c) ASM
mit Visuals

Dieser Artikel erschien zuerst in der Jubiläumsausgabe unseres Printmagazins. Ein Link zum Download findet sich am Ende des Artikels.

Es ist das Jahr 2014, brutkasten wurde soeben gegründet. Im September launcht Bitpanda, damals noch unter dem Namen Coinimal, Runtastic bringt ein Fitnessarmband auf den Markt und Shpock steht kurz vor der Übernahme durch den norwegischen Medienkonzern Schibsted. Die Startup-Szene boomt.

Das alles ist heute zehn Jahre her. Eine lange Zeit, in der in der österreichischen Startup-Szene einiges passiert ist – Erfolgsstorys von großen Exits werden geschrieben, Investor:innen stecken Millionenbeträge in junge Unternehmen, staatliche Gesellschaften wie die FFG vergeben jährlich 100 Millionen Euro für Projekte von Startups. Aber auch Krisen wie die Covid-19-Pandemie erschütterten die Wirtschaft – immer wieder werden Startups insolvent.

All diese Veränderungen versucht der Austrian Startup Monitor (ASM) festzuhalten, hinter dem das Austrian Institute of Technology (AIT) steht. Durch jährliche Umfragen erhebt die Forschungseinrichtung wichtige Daten, die einen Überblick über die Welt der Startups liefern. Diese Daten wurden brutkasten exklusiv zur Verfügung gestellt. Wir haben uns an – gesehen, was sich in den letzten zehn Jahren in der österreichischen Startup-Szene verändert hat.

Gründungsland Österreich

Beginnen wir mit den Neugründungen. Insgesamt 277 Startups wurden 2014 – im Entstehungsjahr von brutkasten gegründet. Anschließend stieg die Anzahl der Gründungen jährlich, bis der Wert 2017 mit 379 Startups seinen bisherigen Höhepunkt erreichte.

Was die Daten des ASM ebenfalls zeigen, ist ein kleiner Rückgang im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie. Doch die Startup-Szene erholt sich schnell, bereits 2021 befinden sich die Neugründungen wieder auf Vorkrisenniveau. Aufgrund der vom AIT ausgewählten Suchstrategien, scheinen neu gegründete Startups erst mit einer zeitlichen Verzögerung bis zu zwei Jahren in den Daten auf. Doch für 2022 bis heute wird, ähnlich der Werte aus Deutschland, eine stabile Anzahl an Neugründungen erwartet  – wenn auch mit einem leichten Rückgang.

Investments: Mehr Deals, Gesamtsumme aber zuletzt rückläufig

Dass Startups über die Jahre vor allem wirtschaftlich immer relevanter werden, zeigen auch die Daten des jährlich erscheinenden EY Start-up-Barometer. Die Studie verrät, dass die Anzahl der Investments für österreichische Startups im vergangenen Jahr ein Rekordhoch erreicht hat. Noch nie zuvor wurden so viele Deals abgeschlossen.

Hier lohnt sich jedoch der Blick auf die Gesamtsumme der Investments. Denn 2023 waren die Investmentbeträge zum zweiten Mal rückläufig. Wie die Daten von EY zeigen, wurden 2023 zwar weit mehr Investments abgeschlossen als jemals zuvor, allerdings gab es keinen einzigen Großdeal im Umfang über 100 Millionen Euro.

2021 war die Anzahl an Investments zwar noch um einiges niedriger als 2023, allerdings katapultierte die Anzahl an Großdeals - wie etwa jene von Bitpanda oder GoStudent - die Summe in eine noch nie da gewesene Höhe. Über 1,2 Milliarden Euro wurde damals in Startups investiert  – mehr als die Hälfte davon alleine durch Großdeals.

Startups werden immer höher bewertet

Neben der Anzahl an Investments steigt auch die Bewertungen der Startups kontinuierlich. Aus den Daten des ASM geht hervor, dass die Investor:innen 2019 noch den Großteil der Startups mit weniger als 2,5 Millionen Euro bewertet haben. Doch bereits im Jahr darauf hat sich alles geändert: Mehr als die Hälfte der Startups erhielt eine Bewertung über dem Schwellwert. 

Seitdem sind die Bewertungen jährlich gestiegen. Im vergangenen Jahr kamen 44 Prozent der heimischen Startups auf eine Bewertung von mehr als fünf Millionen Euro  –  so hoch war der Wert noch nie. Einige Startups haben Bewertungen von über 100 Millionen Euro erreicht.

Startup-Gründung: eine Frage des Geldes

Insgesamt steigt zwar die Anzahl der Investments und auch die Bewertungen. Doch auf welche Finanzierungsformen setzen österreichische Startups überhaupt in welchem Ausmaß?

Die Daten zeigen: Bootstrapping bleibt nach wie vor häufigste Finanzierungsform. Zwei von drei Founder:innen finanzieren ihr Startup aus eigenen Mitteln. Allerdings ist der prozentuale Anteil an eigenfinanzierten Startups seit 2018 stark zurückgegangen. Vor sechs Jahren wurden noch 81 Prozent der Startups gebootstrappt - letztes Jahr waren es nur noch 66 Prozent.

Auch hier zeigt sich, dass öffentliche Förderungen aktuell wieder häufiger werden. Rund die Hälfte der Startups erhielt nationale Unterstützungen. Auch gaben mehr als ein Viertel der Startups an, sich aus dem Cashflow zu finanzieren. Daneben hat gut jedes vierte Startup einen Business Angel hinter sich. Hingegen spielen Finanzierungsmethoden wie Crowdfunding nur mehr eine sehr geringe eine Rolle.

Beliebte Branchen

Vor zehn Jahren war Künstliche Intelligenz noch weitaus weniger verbreitet als heute. Doch die Grundsteine waren bereits gelegt. Aus den Fortschritten im maschinellen Lernen gingen die ersten Pioniere hervor: 2014 übernahm Google das Startup DeepMind und bald danach wurde auch OpenAI gegründet - das Unternehmen hinter der beliebtesten KI ChatGPT. Es sollte aber noch einige Jahre dauern, bis KI auch die österreichische Startup-Szene umkrempelt.

Was aus der Grafik hervorgeht ist, dass IT & Software prozentual gesehen nach wie vor die dominierende Branche bleibt. Startups in der Branche der Life Sciences bekamen in den vergangenen Jahren starken Zuwachs. Ein Rückgang hingegen gab es bei den Anteilen an Hardware-Startups. Sie verlieren über die Jahre immer mehr an Bedeutung – verhältnismäßig setzen sich auch immer weniger Jungunternehmen in der industriellen Technologie an.

Dass Life-Science-Startups beliebter werden, zeigt sich auch bei den Gründungsformen. Akademische Startups, also Unternehmen, die als Spin-Off an einer Universität oder an einer Fachhochschule entstanden sind, machen heute knapp ein Viertel aller Gründungen aus. Aber dennoch: Mehr als jedes zweite Startup wird weiterhin unabhängig gegründet.

Frauen in den Gründungen

Auch der Frauenanteil in den Gründungsteams verändert sich. Nach den Daten des ASM waren vor sechs Jahren nur rund zwölf Prozent der Gründer:innen Frauen, während insgesamt 29 Prozent der österreichischen Gründungsteams zumindest eine Frau im Team hatten.

Bis 2022 stieg der Frauenanteil in den Gründungsteams auf rund 39 Prozent, bevor er vergangenes  Jahr wieder leicht zurückging. Der Anteil der Gründerinnen insgesamt hat sich bei etwa 17 Prozent eingependelt – auch dieser Wert ist leicht rückläufig.

Startups-Teams wachsen

Anhand der Anzahl der Mitarbeiter:innen zeigt sich: Startups wachsen. Vor sechs Jahren, also 2018, waren durchschnittlich 8,2 Mitarbeitende pro Startups angestellt. Nur drei Jahre später, 2021, waren es mit 12,3 Mitarbeiter:innen bereits um die Hälfte mehr. Auch im vergangenen Jahr waren durchschnittlich wieder 12,3 Mitarbeitende pro Startup angestellt.

In welchen Bereichen werden Mitarbeitenden eingesetzt? Am meisten gefragt ist nach wie vor IT und Softwareentwicklung. Jährlich gaben mehr als 40 Prozent der heimischen Startups an, dass sie hierbei Probleme in der Besetzung haben – 2022 war es sogar die Hälfte aller Startups.

Auch Positionen im Sales und in der Produktentwicklung sind gefragt – mehr als ein Viertel der Startups sucht ergiebig nach Angestellten.

Finanzielle Realität

Doch wie viel Umsatz machen die Startups am Ende des Jahres wirklich? Die Antwort wirkt etwas ernüchternd: Nach wie vor geben etwas mehr als ein Viertel der heimischen Startups an, keinen Umsatz zu machen. Ein weiteres Viertel hingegen äußert, dass sie einen Umsatz bis 50.000 Euro hatten – auch dieser Wert bleibt über die Jahre unverändert.

Immerhin kann die andere Hälfte von sich behaupten, einen Umsatz zu erwirtschaften, der darüber liegt. Nicht nur das, auch gibt mehr als jedes zehnte Startup an, bereits einen Umsatz über einer Million Euro zu haben.

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Die Daten, die wir für diesen Artikel verwenden, wurden dem brutkasten vom Austrian Startup Monitoring (ASM) zur Verfügung gestellt, sowie vom EY Start-up Investment Barometer Österreich 2023 abgerufen. Das ASM wird vom Austrian Institute of Technology (AIT) an der Wirtschaftsuniversität Wien durchgeführt. Jährlich befragt die Forschungseinrichtung die österreichische Startup-Szene empirisch. https://austrianstartupmonitor.at/


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