27.03.2020

Corona-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

Die Details des aufgrund der Coronakrise eingerichtete Härtefallfonds für österreichische EPU und Kleinunternehmen werden derzeit noch finalisiert. Die Experten von Ecovis erläutern, was bisher beschlossen und beim ersten Antrag zu beachten ist.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden. Dabei wird die Wirtschaftskammer (WKO) mit der operativen Abarbeitung beauftragt. Über den Härtefallfonds werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt. Anträge für den Härtefallfonds sind vorbehaltlich der budgetären Bedeckung bis längstens 31.12.2020 möglich und werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Achtung! Es gibt eine Einkommensobergrenze – siehe Punkt 1.d. Die rechtliche Basis für die Förderung stellt die kürzlich ergangene Richtlinie dar (=> siehe hier)

+++ Coronavirus: Alle News, Daten und Hintergründe +++

Härtefallfonds

a.) Förderhöhe

  • Phase 1 – Soforthilfe
    • Zuschusshöhe in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen
      • Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000 p.a.:
        Zuschuss von EUR 500
      • Nettoeinkommen ab EUR 6.000 p.a.: Zuschuss von EUR 1.000
    • Voraussetzung
    • Steuerbescheid zumindest für das Jahr 2017 oder jünger
    • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von EUR 500.
  • Phase 2 (Kriterien und Zeitpunkt sind seitens der Regierung noch in Ausarbeitung):
    • Zuschuss wird max. EUR 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
    • Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

b.) Förderungswerber: wer ist antragsberechtigt?

Beim Härtefallfonds wird auf den Unternehmer abgestellt und eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind:

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max EUR 2 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige (zB Vortragende, Künstler, Journalisten oder Psychotherapeuten)
  • Freie Dienstnehmer (zB EDV-Spezialisten, Nachhilfelehrer)
  • Freie Berufe (zB im Gesundheitsbereich)

 Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderwerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen (einschließlich solcher der Länder, Gemeinden oder anderer Fördergeber, sowie aus Mitteln der EU, einschließlich allfälliger De-minimis-Beihilfen) gewährt werden, die jeweilige Förderungsobergrenze zu beachten (Kumulierung).
 
Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefallfonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien, die sich noch in Ausarbeitung befinden.

+++ Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus +++

c.) Voraussetzungen für die Förderung durch den Härtefallfonds

  • Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019 (Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit maßgebend)
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall
    • Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken
    • behördlich angeordnetes Betretungsverbot
    • Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Erfüllung der Einkommensobergrenze und -untergrenze (siehe Punkt d)
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 460,66), zB aus Vermietung und Verpachtung
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
  • Keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen
  • Keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefallfonds und der Notfallhilfe für betroffene Branchen. Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit iVm dem Härtefallfonds ist möglich.
  • Gegen den Förderungswerber bzw bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter darf bzw dürfen kein Insolvenzverfahren anhängig sein bzw muss seit seiner Aufhebung ohne vollständiger Erfüllung eines Sanierungs- oder Zahlungsplanes ein Jahr vergangen sein. Auch darf kein Reorganisationsbedarf bestehen (die URG-Kriterien [Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre] dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein)
  • Ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

d.) Einkommensobergrenze und -untergrenze für die Förderung

  • Ermittlung der Einkommensobergrenze:
    • Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen max 80% der jährlichen SV-Höchstbeitragsgrundlage betragen.
    • Nehmen Sie den Betrag „Einkommen“ aus dem letzten verfügbaren Steuerbescheid (Jahr 2017 oder jünger) und addieren Sie die Pflichtversicherungsbeiträge gemäß Steuererklärung (Beilage E1a; Kennzahl 9225). Die Summe darf betragen:
      • für 2019 max EUR 58.464 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 73.080)
      • für 2018 max EUR 57.456 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 71.820)
      • für 2017 max EUR 55.776 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 69.720)
        Bitte schauen Sie sich Ihren letzten Steuerbescheid an, ob Sie unter der Einkommensobergrenze sind.
    • Förderungswerber, die über keinen Einkommensteuerbescheid verfügen, haben ihre Einkünfte auf Jahresbasis selbst zu schätzen.
  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG/FSVG/ASVG (Einkünfte von zumindest EUR 5.527,92 p.a.)

e.) Beantragung

  • Anträge sind ausschließlich online über das WKO-Antragsformular ab 27.3.2019, 17.00 Uhr möglich (Der Link zur Online-Beantragung wird am 27.3.2020 um 17:00 Uhr auf der WKO-Homepage veröffentlicht (=> siehe hier).
  • Bei Angabe des WKO-Benutzeraccounts beim Einstieg ins Formular erspart man sich das Ausfüllen einiger Daten (Einstieg aber auch ohne WKO-Benutzeraccount möglich)
  • Folgende Daten sind im Antrag jedenfalls anzugeben:
    • Daten, die für die Identifikation nötig sind
    • Sonstige betriebliche Angaben wie Branche, Bankverbindung, Mitarbeiteranzahl, etc.
  • Förderungswerber hat zu bestätigen:
    • Förderungsvoraussetzungen der Richtlinie erfüllt
    • keine Ausschlusstatbestände gemäß der Richtlinie vorliegen
    • alle aus der Richtlinie geltenden Verpflichtungen werden übernommen
    • alle Angaben sind vollständig, richtig und nachweisbar
  • Nach Übermittlung des Antrags erhält man ein Bestätigungs-E-Mail (hierbei handelt es sich noch nicht um eine Zusage für die Förderung). In diesem Mail erhält man auch einen Link, wo binnen 72 Stunden ein Identifikationsnachweis (zB Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) hochzuladen ist. Andere Variante: Man lädt den unterschriebenen Antrag hoch.
  • Sobald die Prüfung des Antrags abgeschlossen ist, erhält man eine E-Mail-Benachrichtigung und bei Gewährung die Überweisung der Förderung.
  • Auszahlungen für Phase 1 erfolgen nach Abschluss der Förderungsvereinbarungen auf eine inländische Kontoverbindung. Nähere Details zu den Modalitäten der Auszahlung in der Phase 2 werden gesondert festgelegt

f.) WKO-Fragenkatalog zum Härtefallfonds

Einen umfangreichen Fragenkatalog der WKO findest du gleich hier:

2. Ausblick

Da die genauen Rahmenbedingungen des Härtefallfonds derzeit noch finalisiert werden, werden wir selbstverständlich ein Update posten, sobald nähere Informationen vorliegen.

Neben dem Härtefallfonds ist darauf hinzuweisen, dass die Wirtschaftskammer Wien auch Zuschüsse aus einem “Notlagenfonds” gewährt. In diesem Zusammenhang wird die Förderrichtlinie derzeit mit der Bundesförderung des Härtefallfonds abgestimmt und eine aktualisierte Förderrichtlinie soll in Kürze folgen. (=> siehe hier)

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(c) Quan Nguyen, Unsplash

Die Fakten sind nichts gänzlich Neues. Und langweilen wollen wir unsere Leser:innen auch nicht. Man könnte also aufhören, darüber zu berichten. Oder eben genau das mit Nachdruck tun – und Lösungen aufzeigen, um doch Mini-Schritte in Richtung Besserung zu unterstützen.

Frauenquote sinkt, obwohl sie eigentlich steigt

Die Frauenquote in der österreichischen Startup-Szene sank im Vorjahr wieder. Im Jahr 2018 lag der Frauenanteil heimischer Gründer:innen bei 12 Prozent. Drei weitere Jahre stagnierte die Quote bei 17 Prozent (2019 bis 2021). 2022 waren 19 Prozent der heimischen Gründer:innen Frauen. 2023 ging es wieder bergab.

Das sagt die neueste Erhebung einer in Österreich und darüber hinaus angesehenen Quelle: Der Austrian Startup Monitor, herausgegeben vom AIT Austrian Institute of Technology in Zusammenarbeit mit AustrianStartups und dem Gründungszentrum der WU Wien.

Im jüngsten Report steht nun auf Seite acht in weißer Schrift: “Der Anteil von Frauen an allen Gründer:innen liegt bei 17 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken.”

Auch der Anteil an Startups, bei denen zumindest eine Frau im Gründungsteam saß, lag im Jahr 2022 auf 39 Prozent. Ein Jahr später rutschten Gründungsteams mit mindestens einer Frau auf 33 Prozent zurück. Neuere Zahlen sind noch in Auswertung.

Noch nie so viele

Gesamtwirtschaftlich steigt die Frauenquote im Unternehmertum aber. Laut der Mitglieder- und Gründungsstatistik der WKÖ von Dezember 2023 wurde “mehr als jedes dritte Unternehmen in Österreich von einer Frau geleitet”. Der Frauenanteil an heimischen Unternehmer:innen liegt damit bei 39,3 Prozent.

Nach diesen Zahlen wurden “noch nie so viele Einzelunternehmen von Frauen gegründet” – nämlich knapp die Hälfte (44,5 Prozent) aller im Jahr 2023 gegründeten. Das passierte vor allem in den Bereichen Fußpflege, Kosmetik und Massage sowie Direktvertrieb und Mode. Wohlgemerkt handelt es sich dabei nicht um die Gründung und Führung von Startups – und damit auch nicht primär um den unternehmerischen Fokus auf Wachstum und Skalierung.

Der Wunsch nach Vereinbarkeit

“Tatsächlich sieht man in den Zahlen der WKO, dass die Unternehmen, die in Österreich von Frauen gegründet werden, hauptsächlich Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen sind.” Das sagt uns Hannah Wundsam, Co-Managing Director von AustrianStartups, im Interview. “Ein Großteil der Frauen gibt hier an, die Selbstständigkeit gewählt zu haben, um den Beruf besser mit der Familie vereinbaren zu können”, so Wundsam weiter.

Hannah Wundsam, Co-Managing Director von AustrianStartups
(c) AustrianStartups

Tatsächlich zeigt eine Motivumfrage der WKÖ aus 2023, dass die Selbstständigkeit für Frauen – konkret für 76,54 Prozent der Befragten – besonders aufgrund der flexiblen Zeit- und Lebensgestaltung sowie aufgrund ihres Wunsches nach Eigenverantwortung attraktiv ist. Dies gestaltet sich im Startup-Kosmos allerdings schwierig.

Startups und Stereotypen

Das begründet Hannah Wundsam einerseits durch gelebte Stereotypen in Berufsrollen: “Es ist eine gesamtgesellschaftliche Problematik, dass die Care-Arbeit vermehrt bei der Frau liegt. Zusätzlich ist vor allem im ländlichen Raum Kinderbetreuung, vor allem für Kleinkinder, viel zu wenig verfügbar.”

Das Problem hinter der sinkenden Frauen-Startup-Quote liegt jedoch nicht nur bei der Care-Arbeit: “Startups brauchen Kapital, um zu wachsen”, so Wundsam, “und wir sehen, dass immer noch ein negativer Bias gegenüber Frauen in Gründungsteams besteht. Laut dem State of European Tech Report von Atomico werden von jedem Euro, der in Europa von VCs in Startups investiert wird, 90 Cent in rein männliche, neun Cent in gemischte und ein Cent in rein weibliche Teams investiert.”

Hannah Wundsam spricht hier vom Gender Funding Gap der Startup-Szene. Auch der jüngste Funding Index der Wirtschaftsberatung EY zeigt: “Jede:r zehnte bei einer Finanzierungsrunde beteiligte Gründer:in ist weiblich”. Konkret erhielten 151 Männer und 18 Frauen im ersten Halbjahr 2024 frisches Kapital für ihr Startup.

Vier Frauenteams gegen 71 Männerteams

Laut brutkasten-Berichterstattung haben über das vergangene Jahr 2024 nur vier reine Frauenteams ein Investment erhalten. Dagegen floss Kapital in 26 gemischte Gründerteams und 71 Mal gab es eine Finanzspritze für reine Männerteams. Zu beachten ist hierbei, dass der Anteil an rein von Frauen gegründeten Startups bei 17 Prozent liegt. Gender Gaps kann man so gesehen weder aus der Founding- noch aus der Funding-Perspektive bestreiten.

Bias, Geld und Bildung

Ein Bias lässt sich Wundsam zufolge nicht nur in puncto Care-Arbeit und Finanzierung vernehmen. Sie sieht ein drittes und großes Problem der Gender-Imbalance in der geringen Förderung von MINT-Fächern und unternehmerischen Fähigkeiten von Mädchen in der Schulbildung.

“Wenn man Mädchen die Chance gibt, brillieren sie. Bei der Youth Entrepreneurship Week sehen wir, dass viele Mädchen innovative Ideen haben, diese großartig pitchen können und das Potenzial haben, impactvolle Führungspersönlichkeiten und Gründerinnen zu werden”, meint Wundsam.

“Over-mentored & under-funded”

Nur Fakten zu nennen, die zeigen, dass Vieles falsch läuft, bringt bekanntlich wenig. Es braucht konkrete Lösungen. Und Vorschläge, die Gleichberechtigung fördern und damit am besten auch Wirtschaft und Gesellschaft gut tun.

Hannah Wundsam hat davon ganz konkrete, nämlich den Ausbau der Kinderbetreuung österreichweit. Und überdies ein stärkeres Anreizsystem, um Karenz-Zeiten zwischen Männern und Frauen gleichmäßig aufzuteilen. Und: “Deutlich mehr Initiativen zur Förderung von Mädchen in Schulen - mit weiblichen Role Models aus der Startup-Szene.”

Außerdem zitiert sie Lisa Fassl, Gründerin von Female Founders: ”Lisa hat mal zu mir gesagt: 'Women are over-mentored and under-funded'. Um Investments in Frauen-geführte Teams zu stärken, sollte man Investor:innen in Bezug auf ihren Bias weiterbilden, weibliche VCs fördern und Investments in Frauen-geführte Unternehmen honorieren.”

Doch damit Frauenförderung im Startup- und VC-Sektor funktioniert, braucht es einen verbesserten Kapitalzugang, darunter “spezielle Venture-Capital-Fonds wie Fund F oder staatliche Matching-Funds für Investor:innen”, so Wundsam. Außerdem schlägt sie steuerliche Anreize für Investor:innen vor, die in “Female Startups” investieren.

Fördern, finanzieren und feiern

Kontextualisieren sollte man das Frauen-Startup-Thema auch. Angesichts der anhaltenden Rezession braucht es gerade jetzt ”skalierende Unternehmen, um in Österreich und Europa weiterhin wirtschaftlich kompetitiv zu sein und unseren Wohlstand zu erhalten”, so Wundsam.

“Aus sozialer und ökologischer Sicht braucht es die klügsten Köpfe, die mit neuen Ideen die Herausforderungen unserer Zeit angehen - von der Klimakrise über das veraltete Pensionssystem bis hin zu Gesundheitsrisiken”, sagt Wundsam weiter.

Dass es sich gerade angesichts einer derartigen Komplexität als logisch erweisen würde, Diversität in Unternehmen und damit eine Vielfalt an Wissen und Lösungskompetenzen zu fördern, sieht auch Hannah Wundsam als notwendigen Weg:

“Diverse Teams gestalten nachweislich nachhaltigere, profitablere und erfolgreiche Unternehmen. Daher sollte es im Sinne jedes Unternehmens und der Gesellschaft allgemein sein, Gründerinnen zu fördern, ihre Ideen zu finanzieren und ihre Erfolge zu feiern.”

Neujahrswunsch

Schließlich formuliert Wundsam ihren Neujahrswunsch mit den Worten: “Let us put our money where our mouth is. Wir sprechen schon so lange darüber, dass es gesellschaftlich wichtig und finanziell sinnvoll ist, Gründerinnen zu fördern. Trotzdem passiert, abgesehen von den großartigen Initiativen von Female Founders, noch relativ wenig.”

Um das zu ändern, bräuchte es als ersten Schritt “mehr weibliche Investorinnen in VCs“. Um das Problem allerdings an der Wurzel zu packen, wünscht sich Wundsam, “Mädchen schon in der Schule zu ermutigen, ihren Stärken nachzugehen und ihre Ideen umzusetzen. So, wie es die Youth Entrepreneurship Week macht.”

Lange Rede, langer Sinn

Einige Zeilen und Forderungen später wissen wir: Unser Gender Gap ist nicht ein-, sondern vielschichtig. Genauso wie dessen Lösungsansätze. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Frauen gleichberechtigt in das Wirtschafts- und Sozialsystem integriert werden und dieses mit ihrer Leistung stärken können.

Dass sich eine Umstrukturierung und Re-Definition bisheriger Strukturen und Glaubenssätze nicht nur positiv auf unser Bildungs- und Sozialsystem, sondern auch positiv auf Wirtschaft und Umwelt auswirken könnte, sollte mittlerweile Grund genug sein, um den Ball der Gleichberechtigung ins Rollen zu bringen.

Sollte dieser im Rollen auch noch die gläserne Decke durchbrechen und sie zu einem Phänomen werden lassen, dass sich lediglich in Geschichtsbüchern lesen lässt, können wir uns im nächsten Jahresrückblick auf andere Zahlen und eine etwas bessere wirtschaftliche Großwetterlage freuen. Doch das bleibt eine Geschichte für 2025.

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