27.03.2020

Corona-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

Die Details des aufgrund der Coronakrise eingerichtete Härtefallfonds für österreichische EPU und Kleinunternehmen werden derzeit noch finalisiert. Die Experten von Ecovis erläutern, was bisher beschlossen und beim ersten Antrag zu beachten ist.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
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Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden. Dabei wird die Wirtschaftskammer (WKO) mit der operativen Abarbeitung beauftragt. Über den Härtefallfonds werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt. Anträge für den Härtefallfonds sind vorbehaltlich der budgetären Bedeckung bis längstens 31.12.2020 möglich und werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Achtung! Es gibt eine Einkommensobergrenze – siehe Punkt 1.d. Die rechtliche Basis für die Förderung stellt die kürzlich ergangene Richtlinie dar (=> siehe hier)

+++ Coronavirus: Alle News, Daten und Hintergründe +++

Härtefallfonds

a.) Förderhöhe

  • Phase 1 – Soforthilfe
    • Zuschusshöhe in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen
      • Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000 p.a.:
        Zuschuss von EUR 500
      • Nettoeinkommen ab EUR 6.000 p.a.: Zuschuss von EUR 1.000
    • Voraussetzung
    • Steuerbescheid zumindest für das Jahr 2017 oder jünger
    • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von EUR 500.
  • Phase 2 (Kriterien und Zeitpunkt sind seitens der Regierung noch in Ausarbeitung):
    • Zuschuss wird max. EUR 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
    • Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

b.) Förderungswerber: wer ist antragsberechtigt?

Beim Härtefallfonds wird auf den Unternehmer abgestellt und eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind:

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max EUR 2 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige (zB Vortragende, Künstler, Journalisten oder Psychotherapeuten)
  • Freie Dienstnehmer (zB EDV-Spezialisten, Nachhilfelehrer)
  • Freie Berufe (zB im Gesundheitsbereich)

 Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderwerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen (einschließlich solcher der Länder, Gemeinden oder anderer Fördergeber, sowie aus Mitteln der EU, einschließlich allfälliger De-minimis-Beihilfen) gewährt werden, die jeweilige Förderungsobergrenze zu beachten (Kumulierung).
 
Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefallfonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien, die sich noch in Ausarbeitung befinden.

+++ Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus +++

c.) Voraussetzungen für die Förderung durch den Härtefallfonds

  • Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019 (Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit maßgebend)
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall
    • Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken
    • behördlich angeordnetes Betretungsverbot
    • Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Erfüllung der Einkommensobergrenze und -untergrenze (siehe Punkt d)
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 460,66), zB aus Vermietung und Verpachtung
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
  • Keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen
  • Keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefallfonds und der Notfallhilfe für betroffene Branchen. Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit iVm dem Härtefallfonds ist möglich.
  • Gegen den Förderungswerber bzw bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter darf bzw dürfen kein Insolvenzverfahren anhängig sein bzw muss seit seiner Aufhebung ohne vollständiger Erfüllung eines Sanierungs- oder Zahlungsplanes ein Jahr vergangen sein. Auch darf kein Reorganisationsbedarf bestehen (die URG-Kriterien [Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre] dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein)
  • Ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

d.) Einkommensobergrenze und -untergrenze für die Förderung

  • Ermittlung der Einkommensobergrenze:
    • Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen max 80% der jährlichen SV-Höchstbeitragsgrundlage betragen.
    • Nehmen Sie den Betrag „Einkommen“ aus dem letzten verfügbaren Steuerbescheid (Jahr 2017 oder jünger) und addieren Sie die Pflichtversicherungsbeiträge gemäß Steuererklärung (Beilage E1a; Kennzahl 9225). Die Summe darf betragen:
      • für 2019 max EUR 58.464 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 73.080)
      • für 2018 max EUR 57.456 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 71.820)
      • für 2017 max EUR 55.776 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 69.720)
        Bitte schauen Sie sich Ihren letzten Steuerbescheid an, ob Sie unter der Einkommensobergrenze sind.
    • Förderungswerber, die über keinen Einkommensteuerbescheid verfügen, haben ihre Einkünfte auf Jahresbasis selbst zu schätzen.
  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG/FSVG/ASVG (Einkünfte von zumindest EUR 5.527,92 p.a.)

e.) Beantragung

  • Anträge sind ausschließlich online über das WKO-Antragsformular ab 27.3.2019, 17.00 Uhr möglich (Der Link zur Online-Beantragung wird am 27.3.2020 um 17:00 Uhr auf der WKO-Homepage veröffentlicht (=> siehe hier).
  • Bei Angabe des WKO-Benutzeraccounts beim Einstieg ins Formular erspart man sich das Ausfüllen einiger Daten (Einstieg aber auch ohne WKO-Benutzeraccount möglich)
  • Folgende Daten sind im Antrag jedenfalls anzugeben:
    • Daten, die für die Identifikation nötig sind
    • Sonstige betriebliche Angaben wie Branche, Bankverbindung, Mitarbeiteranzahl, etc.
  • Förderungswerber hat zu bestätigen:
    • Förderungsvoraussetzungen der Richtlinie erfüllt
    • keine Ausschlusstatbestände gemäß der Richtlinie vorliegen
    • alle aus der Richtlinie geltenden Verpflichtungen werden übernommen
    • alle Angaben sind vollständig, richtig und nachweisbar
  • Nach Übermittlung des Antrags erhält man ein Bestätigungs-E-Mail (hierbei handelt es sich noch nicht um eine Zusage für die Förderung). In diesem Mail erhält man auch einen Link, wo binnen 72 Stunden ein Identifikationsnachweis (zB Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) hochzuladen ist. Andere Variante: Man lädt den unterschriebenen Antrag hoch.
  • Sobald die Prüfung des Antrags abgeschlossen ist, erhält man eine E-Mail-Benachrichtigung und bei Gewährung die Überweisung der Förderung.
  • Auszahlungen für Phase 1 erfolgen nach Abschluss der Förderungsvereinbarungen auf eine inländische Kontoverbindung. Nähere Details zu den Modalitäten der Auszahlung in der Phase 2 werden gesondert festgelegt

f.) WKO-Fragenkatalog zum Härtefallfonds

Einen umfangreichen Fragenkatalog der WKO findest du gleich hier:

2. Ausblick

Da die genauen Rahmenbedingungen des Härtefallfonds derzeit noch finalisiert werden, werden wir selbstverständlich ein Update posten, sobald nähere Informationen vorliegen.

Neben dem Härtefallfonds ist darauf hinzuweisen, dass die Wirtschaftskammer Wien auch Zuschüsse aus einem “Notlagenfonds” gewährt. In diesem Zusammenhang wird die Förderrichtlinie derzeit mit der Bundesförderung des Härtefallfonds abgestimmt und eine aktualisierte Förderrichtlinie soll in Kürze folgen. (=> siehe hier)

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Alexandra Anderson, Marketing Director DACH bei GoDaddy
Alexandra Anderson, Marketing Director DACH bei GoDaddy | Foto: Hariprasad Nair

GoDaddy ist der weltweit größte Domainnamenregistrar und sitzt weltweit an 14 Standorten. Das Unternehmen unter CEO Aman Bhutani verfügt über mehr als 20 Millionen Kunden bei 9.000 Mitarbeiter:innen und hat aktuell rund 84 Millionen Domains in Verwaltung. Neben dem Fokus auf Kleinunternehmer:innen unterstützt GoDaddy auch Gründer:innen im DACH-Raum und bietet Hilfestellung bei der Implementierung von Künstlicher Intelligenz ins eigene Unternehmen – u.a. durch KI-Prompts – oder beim Marketing.

Hürden der Implementierung

Obwohl die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der österreichischen Unternehmenslandschaft steigt, war sie laut einer Untersuchung der Statistik Austria aus dem Jahr 2023 für den Großteil der Unternehmen (88 Prozent) bislang noch kein Thema.

Unternehmen, die die Nutzung von KI bereits erwogen, aber (noch) keine KI-Technologien implementiert haben, nennen als Gründe dafür fehlendes Fachwissen (7 Prozent), rechtliche Unklarheiten über den KI-Einsatz, die Inkompatibilität von Daten und Systemen sowie Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit und Qualität der benötigten Daten. Alles Hürden, die GoDaddy kennt und Lösungen dafür bietet.

“Viele vergessen, dass sie den Schritt in die KI-Welt nicht alleine gehen müssen”, sagt Alexandra Anderson, Marketing Director DACH bei GoDaddy. “Der richtige Partner unterstützt sie mit Werkzeugen und Ressourcen für einen einfachen und kostengünstigen Einstieg. Bei GoDaddy helfen wir Unternehmer:innen, im digitalen Markt zu bestehen. Wir haben weltweit von unseren Kund:innen gelernt und sind in der Lage, dieses Wissen zu nutzen, um anderen Unternehmen zu helfen, ihr volles Potential zu erreichen.”

GoDaddy: “KI-Potential erkannt”

Dass dieses Potential nicht bloß den großen Playern am Markt zur Verfügung steht, sondern die Möglichkeiten von KI-Technologie auch von Kleinunternehmer:innen und Startups erkannt wurden, zeigt ebenfalls eine eigens global durchgeführte Umfrage von GoDaddy.

Darin heißt es, dass sieben von zehn Kleinunternehmer:innen glauben, dass die Implementierung von Künstlicher Intelligenz mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem greifbaren positiven Einfluss auf ihre wirtschaftliche Bilanz führen würde. So eine Erkenntnis.

Eine weitere dreht sich um das Vertrauen der Kleinunternehmer:innen in ihre Fähigkeit, KI-Technologien effektiv zu nutzen. Ähnlich zu den statistik.at-Ergebnissen aus dem Vorjahr gaben in der GoDaddy-Befragung nur acht Prozent der Befragten an, wenig Vertrauen in ihre Fähigkeiten bezüglich des Umgangs mit KI zu haben. 68 Prozent zeigen sich bei dieser Untersuchung dagegen zuversichtlich.

“Insgesamt unterstreichen die Ergebnisse unserer Umfrage deutlich die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz für Unternehmen in der DACH-Region”, sagt Anderson.

Unterschiede zwischen Generationen

Allerdings muss man erwähnen, dass die Wahrnehmung der KI-Potenziale für Kleinunternehmen stark zwischen den Generationen variiert. Millennials, Gen-X und Babyboomer sehen die größten Vorteile in den Bereichen Marketing (59 Prozent), Geschäftsplanung und -strategie (45 Prozent) sowie beim Kundenservice (35 Prozent).

Die Gen-Z hingegen vermerkt das Hauptpotential im Finanzmanagement (64 Prozent). Nur etwas mehr als ein Drittel der Gen-Z-Befragten glauben, dass Marketing den größten Nutzen von KI für ihr Unternehmen bietet.

Vor allem Unternehmerinnen würden weniger Zuversicht in Bezug auf die Integration von KI-Technologien im Vergleich zu männlichen Kollegen zeigen. Laut den aktuellen Umfragedaten sind nur 54 Prozent der Frauen im Vergleich zu 76 Prozent der Männer optimistisch über die Integration und Weiterentwicklung von KI-Technologien in ihren Unternehmen.

Auch bei der digitalen Transformation unterscheiden sich die Schwerpunkte zwischen Frauen und Männern: Unternehmerinnen legen den Fokus auf die Verbesserung der Kundenbindung und -erfahrung. Unternehmer priorisieren hingegen die Steigerung der Effizienz und die Integration neuer Technologien wie KI für Innovationen.

GoDaddy unterstützt mit Tools und Rat

Trotz unterschiedlicher Schwerpunktsetzung und Fokusgewichtung lassen sich aus beiden Umfragen zusammenführend wichtige Erkenntnisse ziehen. Die Themen, die Gründer:innen beschäftigen, verfolgen alle das Ziel, ihre Unternehmen weiterzuentwickeln und – für die heutige Zeit essentiell – aufs nächste (digitale) Level zu heben. Mit oder ohne KI.

Anderson dazu: “Wir helfen bei der Adaption, stellen die richtigen Tools zur Verfügung und ermöglichen einen leichten Einstieg ins Online-Business – selbst für kleine Unternehmen. GoDaddy ist stolz darauf, Unternehmer:innen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und sie bei der Entwicklung ihres Unternehmens zu unterstützen”.

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