26.06.2023

Rapper Sido gründet Cannabis-Startup

Sido alias Paul Würdig startet gemeinsam mit CNBS ein Unternehmen für medizinisches Cannabis. Dieses soll auch für Aufklärung sorgen.
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Der Berliner Rapper Sido I Foto: Universal/Vitali Gelwich

Business war nie ein Fremdwort im HipHop-Milieu. Dieses wird nicht nur mit Musik betrieben, sondern mit Produkten aller Art. Das Sortiment, das im Namen von Rapper:innen diverse Märkte besiedelt, reicht von typischen Gütern wie Kleidung bis hin zu Süßigkeiten, Soft-Drinks und NFTs.

Die deutsche Rap-Legende Sido begibt sich mit dem Startup „KEjF“ nun in eine sich anbahnende Branche, zumindest im deutschsprachigen Raum. Zusammen mit dem Pharmaunternehmen CNBS möchte man medizinisches Cannabis anbieten. Die Arzneimittel auf Cannabinoidbasis, wie unter anderem Craft-Cannabisblüten und verschiedene Extrakte, sollen ab August verfügbar sein.

Das neu gegründete Cannabis-Startup gehört laut Gründerszene zur Hälfte dem Unternehmen des Berliner Rappers Goldzweig Berlin sowie CNBS, das sich seit 2019 auf die gesamte Wertschöpfungskette solcher Arzneimittel spezialisiert hat.

Warten auf die Legalisierung

Die Produkte des Jungunternehmens werden vorerst nur rezeptpflichtig erhältlich sein. Dies betrifft unter anderem Personen, die unter Migräne, Tourette oder Multipler Sklerose leiden. Bis man sie der breiten Masse anbieten kann, muss man auf die rechtlichen Rahmenbedingungen warten. Seit dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung in Deutschland besteht die Möglichkeit auf ein neues Geschäftsfeld. Darin wird nämlich die „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“ noch für diese Legislaturperiode in Aussicht gestellt.

Im ersten Schritt soll die Abgabe und der Konsum in sogenannten Cannabis-Clubs gestattet sein. Danach sollen temporäre und regionale Modellprojekte hinzukommen, die wissenschaftlich begleitet werden. In den USA erzeugte die juristische Veränderung in einigen Staaten einen gigantischen Boom. Dies nutzte unter anderem der Rapper Wiz Khalifa aus, der unter dem Namen „Khalifa Kush“ seine eigengezüchteten Sorten vertreibt.

Austausch gegen Halbwissen

„KEjF“ möchte sich eigener Angabe nach aber nicht nur dem Handel sondern vor allem der Aufklärung rund um das Thema Cannabis widmen. Die Informationslage in Deutschland bezeichnet Sido alias Paul Würdig als „gefährliches Halbwissen“. Mit dem Startup möchte der 42-jährige Patient:innen, Konsument:innen, Fachärzt:innen, Psycholog:innen, Suchtberater:innen und Erzieher:innen Gehör verschaffen, heißt es auf der Webseite. Ziel sei es eine Community zu bilden, die den Diskurs fördert und Vorurteile beseitigt. Der Suchtprävention und einem aktiven Jugendschutz solle besondere Bedeutung zukommen.

Sido ist aber nicht der einzige Deutschrapper, der sich dem Cannabis-Markt annimmt. Allerdings bieten Kollegen wie SSIO oder Massiv bis dato ausschließlich CBD-Produkte an.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Das Gründen eines Cannabis-Startups durch Rapper Sido in Zusammenarbeit mit dem Pharmaunternehmen CNBS könnte potenziell bedeutende wirtschaftliche Auswirkungen haben. Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen für die kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland geändert werden, könnte dies zu einem boomenden Markt für medizinisches Cannabis führen. Das Startup KEjF könnte eine bedeutende Rolle in diesem Markt einnehmen und von der steigenden Nachfrage nach medizinischem Cannabis profitieren. Darüber hinaus könnte die Aufklärungsarbeit des Startups zu einem besseren Verständnis und zur Entfernung von Vorurteilen rund um das Thema Cannabis beitragen, was wiederum das Wachstum des Marktes unterstützen könnte.

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