06.06.2018

Raiffeisen startet Online-Identifizierung und digitales KFZ-Leasing

Bereits seit längerer Zeit bietet Raiffeisen-Leasing im Web einen Leasing-Rechner an. Ab sofort führt dieser direkt zur Online-Identifizierung. Dadurch werde das gesamte KFZ-Leasing digitalisiert und somit ein Vertragsabschluss ohne persönlichen Kundenkontakt ermöglicht.
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Online-Identifizierung
(c) ID Now: Mittels Pass oder Personalausweis wird der Kunde über einen Video-Call und die Erfüllung einiger Aufgaben eindeutig identifiziert.

Der Einstieg zur Online-Identifizierung gestaltet sich nicht ganz reibungslos: Nachdem die mobile Internet-Verbindung über die „ID Now“-App erstmals hergestellt wird, meldet sich im Video-Call ein etwas gestresst wirkender junger Mann mit der Bitte, es doch gleich nochmal – und dann „mit Kopfhörern“ – zu versuchen. Er höre das Gespräch nämlich „doppelt“ und verstehe einen schlicht und einfach nicht. Kurz darauf klappt es jedoch: Kundenseitig ganz ohne Kopfhörer bzw. eigentlich Freisprecheinrichtung führt eine sehr geduldige und freundliche Service-Mitarbeiterin – die sich Ihrer Auswahl zum Funktionstest nicht bewusst ist – durch den Vorgang.

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Auslagerung aufgrund der Genossenschafts-Struktur

Ziel des Versuchs ist es, vom deutschen Unternehmen ID Now – via Smartphone-Kamera, österreichischem Pass und Erfüllung einiger vom Gegenüber gestellten Aufgaben – eindeutig als die Person, die man zu sein vorgibt, identifiziert zu werden. Damit einher geht ein Hintergrund-Check, dem man zuvor freilich zugestimmt hat, und schließlich die Empfehlung an Raiffeisen-Leasing, dem Kunden ein KFZ-Leasing zu gewähren – im Test-Vorgang für einen gebrauchten Opel Zafira -, oder dies eben nicht zu tun.

Dass Raiffeisen-Leasing die Identifizierung von gänzlich unbekannten NeukundInnen nicht so einfach online umsetzen kann, scheint klar; aber auch bei BestandskundInnen der vielen Raiffeisen-Banken ist das nicht möglich, wie Gernot Prettenthaler, Leiter des Projekts bei Raiffeisen-Leasing, erklärt: Aufgrund der Strukturierung der Raiffeisen-Banken als Genossenschaften und ihrer damit verbundenen (weitgehenden) Selbständigkeit können die verschiedenen Tochtergesellschaften der Raiffeisen-Gruppe für das KFZ-Leasing aus Datenschutz-Gründen nicht auf bereits vorhandene Kundendaten zugreifen. Die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister wie ID Now liege daher auf der Hand.

KFZ-Leasing ganz ohne persönlichen Kontakt

Nach eigener Angabe zumindest „als erste und einzige österreichische Leasing-Gesellschaft“ bietet Raiffeisen-Leasing nun also den „Online-Direktabschluss für KFZ-Leasing-Verträge an“. Innerhalb von Minuten – das bestätigt auch der beschriebene Selbstversuch – könne der Kunde den Prozess der Online-Identifizierung abschließen. Die Unterzeichnung des zuvor via Leasing-Rechner aufgesetzten Leasing-Vertrags erfolge dabei „über eine patentierte E-Signing-Lösung“, welche natürlich „in Österreich Rechtsgültigkeit besitzt“.

Mit diesem Online-Direktabschluss werde das KFZ-Leasing „so einfach und bequem wie noch nie“, ist Alexander Schmidecker, der CEO von Raiffeisen-Leasing, überzeugt. Immerhin handle es sich dabei um ein „einfaches Produkt“, und genau so einfach solle in Zukunft auch der Vertragsabschluss sein. Wobei in puncto Einfachheit – dies muss aus Sicht des potenziellen Kunden angemerkt werden – die Leasing-Gesamtkosten durchaus etwas weniger klein und im Idealfall direkt neben der monatlichen Leasing-Rate dargestellt werden könnten.

Online-Identifizierung etabliert sich

Völlig neu ist die Kooperation zwischen ID Now und der Raiffeisen-Gruppe freilich nicht. Mit Mai 2018 wurde seitens der Raiffeisen Bank International bereits der Start der Video-Identifizierung für Firmenkunden und Finanzinstitutionen verlautbart. „Wir ersparen unseren Kunden damit Zeit und Geld und verkürzen den Vorgang der Legitimierung auf ein kurzes Telefonat, das der Kunde von überall führen kann, wo es eine stabile Internetverbindung gibt“, hieß es damals in einer Aussendung.

Auch für Geschäfte abseits vom KFZ-Leasing ist die Online-Identifizierung manchen Privat-BankkundInnen bereits bekannt. Dienstleister ID Now, der angibt, die Identität von mehr als 6,3 Milliarden Menschen aus 115 Ländern „in Echtzeit“ überprüfen zu können, erwähnt neben Raiffeisen auch weitere Banken als Referenz, z.B. die Erste Bank und N26. Und mit „Web ID Solutions“ ist ein ebenfalls deutscher Mitbewerber am Markt, auf den neben der Österreichischen Post auch das heimische Fintech-Startup Cashpresso setzt, das über diese Kooperation bereits 2016 den Markteintritt schaffte.

⇒ Zum Raiffeisen-Leasingrechner

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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