27.04.2021

Rafael Rasinger wechselt von der WKO an die FH Technikum Wien

Rafael Rasinger, ehemals ScaleUp-Beauftragter der Wirtschaftskammer Österreich, AUSSENWIRTSCHAFT, verlässt die WKO und startet einen neuen Job am FH Technikum Wien. Im Interview lässt uns der Innovations-Manager an seiner Lust auf Neues teilhaben.
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Rasinger, FH Technikum Wien, WKO
(c) WKO -Rafael Rasinger möchte nach Jahren bei der WKO nun an anderer Stelle seinen Beitrag für Startups leisten.

Rafael Rasinger ist eine bekannte Größe in der heimischen Startup-Landschaft. Als ScaleUp-Beauftragter der Wirtschaftskammer Österreich, AUSSENWIRTSCHAFT, gehörten die Unterstützung von Startups bei der internationalen Skalierung und beim internationalen Innovations-Scouting ebenso zu seinen Aufgaben, wie auch die Zuständigkeit für internationale Technologiekooperation mit etwa der ESA oder CERN. Nun verlässt Rasinger die WKO und startet an der FH Technikum Wien, wo er bereits seit neun Jahren lehrt, ein neues Kapitel in seinem Leben, wie er dem brutkasten erzählt.


Nach all den Jahren bei der Wirtschaftskammer und allen Erfahrungen, die du dort machen konntest. Warum jetzt der Wechsel an die FH?

Nach zwölf Jahren fordernder und fördernder Erfahrung in der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, habe ich tolle internationale Zugänge erhalten und diese möchte ich mit jungen und jung-gebliebenen Talenten in der Lehre und der Forschung teilen.

Und was sind bei deinem neuen Vorhaben deine konkreten Aufgaben?

Ich übernehme das Team ‚Innovation, Scaleup, Networks‘. Dies bedeutet, dass ich neben der Betreuung von interdisziplinären Startup- und Scaleup-Teams auch die Zusammenarbeit jener und der FH mit nationalen und internationalen Corporate-Partnern ausbaue und auch für die Weiterbildungsakademie Technikum Wien Academy stärke.

Das bedeutet auf lange Sicht wohl „von der FH auf den Markt“. Mit Fokus auf Firmenpartnerschaften. Wie lautet deine Strategie dafür?

Die FH hat einen enormen Talentepool im Technologiebereich, etwa Bachelor-, Master-Studenten, Professoren, Weiterbildungsteilnehmer, Lektoren und Forscher. Sowie eine exzellente nationale und internationale Vernetzung in Lehre, Forschung & Firmen. Sie ist daher nicht umsonst in den ‚Rankings‘ ganz weit oben. Und dieser Schatz soll weiter gehoben werden mit verstärkten gemeinsamen, interdisziplinären Projekten und Herangehensweisen an neue Geschäftsbereiche.

In dieser Hinsicht: Wie beurteilst du eigentlich allgemein die Situation bezüglich Forschung und „Corporates“ in Österreich?

Na ja, die Großen können sich eigene Forschungsabteilungen oder ‚Corporate-Startup‘-Programme leisten. Es gibt aber viele KMUs und auch größere Unternehmen, die dafür keine großen Ressourcen haben wollen oder können. Hier liegt noch viel Potential ungenützt herum. Dazu will ich auch als ‚ScaleUp-Angel‘ am Technikum und als Person mit dem Inter-Management einen Beitrag leisten.

Vielen Dank und viel Erfolg

Aus dem Archiv: Rafael Rasinger und Herwig Neuper über die Rolle der Startups und der Innovation in der neuen Außenwirtschaftsstrategie

Live-Talk mit der Aussenwirtschaft Austria

AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA im #Hintergrundgespräch: Rafael Rasinger, Head of Startups / New Corporates, Herwig Neuper, Projektmanager Innovation über die Rolle der Startups und der Innovation in der neuen Außenwirtschaftsstrategie, Rückblick und Ausblick über die Highlights uvm.

Posted by DerBrutkasten on Monday, December 17, 2018
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Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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