20.12.2022

Radiospotter: NeedNect-Co-Founder baut Tool, um nicht mehr Ö3 hören zu müssen

Konkret handelt es sich um eine Lösung, die User:innen per Mail benachrichtigt, wenn ein Gewinnspiel läuft.
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Radfiospotter, Ö3 Christmas Shopping
(c) zVg - Raphael Duhs hilft dabei, keine Radiogewinnspiele mehr zu verpassen.

Beim „Ö3-Christmas-Shopping“ können Hörer:innen Rechnungen ihrer Weihnachtseinkäufe einsenden und haben – wenn sie gezogen werden – wenige Minuten lang die Chance beim Sender anzurufen. Jener erstattet den Gewinner:innen den Betrag zurück. Doch nicht immer haben Leute Zeit oder Lust, Radio zu hören. Ähnlich erging es NeedNect-Co-Founder Raphale Duhs, der sich deswegen ein Wochenende hernahm und Radiospotter entwickelte.

Radiospotter: Eine Code-, No-Code-Lösung

„Das Ganze ist daraus entstanden, dass ich am Ö3-Gewinnspiel des „Christmas Shopping“ teilnehmen wollte, aber nicht immer Ö3 hören kann, um zu wissen, wann das Gewinnspiel stattfindet“, erklärt Duhs. „Ich finde das Konzept des Gewinnspiels super, da ich auch gerne lokal einkaufe und dann auch noch die Chance zu haben, das Geld zurückzugewinnen, ist ideal. Ich habe etwas Ö3 gehört als ich das Tool entwickelt habe und weiß auch von einigen, die gezogen wurden, aber leider nicht angerufen haben. Das Thema hat mich schon letztes Jahr beschäftigt. Mit meinem Radiospotter werden User:innen innerhalb von drei Minuten per Mail verständigt, wenn das Ö3-Christmas Shopping läuft. Man kann dann einfach und schnell checken, ob man gezogen wurde.“

Duhs Weekend-Lösung für dieses Problem ist eine Mischung aus selbst entwickeltem Code und effizienten No-Code Tools.

Mehrere Use-Cases möglich

„Es macht mir einfach großen Spaß, mit digitalen Technologien reale Probleme zu lösen. Für mich war das ein reales Problem und deshalb hab ich es auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wie es sich gezeigt hat, gab es auch andere, die dieses Problem mit mir teilen“, sagt er.

Radiospotter würde Duhs nach grundsätzlich für verschiedenste Monitoring-Use-Cases im Radio brauchbar sein. Er könne auch bei anderen Gewinnspielen oder dergleichen eingesetzt werden.

„Aktuell beschränken sich meine Pläne dafür hauptsächlich darin, das System in diesem und kommenden Jahren zu verwenden. Für weitere Anwendungen der Technologie ist es aktuell noch etwas früh, aber wenn jemandem ein anderer Use-Case einfällt, bin ich immer für Vorschläge offen“, sagt er verschmitzt.

Radiospotter ein Werk der Magie?

In den Augen seiner Oma, verwendet Duhs „Magie“, während er eigentlich „nur“ auf verfügbare digitale Werkzeuge zurückgreift, um Probleme zu lösen.

„Die Menschen benutzen seit etwa 1,76 Millionen Jahren Werkzeuge, um ihr Leben zu verbessern. Ob es sich nun um die ‚acheuleanische Handaxt‘ oder die neueste Social-Media-Plattform handelt, beide dienen dazu, unser Leben zu bereichern“, so der Entwickler abschließend.

„Ich erforsche leidenschaftlich gerne neue Technologien, um zu sehen, wie sie zu einem besseren Leben beitragen können. Heute ist es die Blockchain oder eine neue Anwendung der Künstlichen Intelligenz, morgen kann es alles sein. Ich verbessere ständig meine Fähigkeiten und erweitere meinen Werkzeuggürtel, während ich täglich Software und digitale Produkte entwickle.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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