18.01.2021

500.000 Euro für QuickSpeech – Bauriese steigt bei EduTech-Startup aus NÖ ein

QuickSpeech will mit seiner App-Lösung die Mitarbeiter Aus- und Fortbildung revolutionieren. Nun holte sich das niederösterreichische Startup Kapital vom Baukonzern Porr, Business Angelina Nathalie Karré und der FFG.
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QuickSpeech: Das Kernteam (vlnr.) COO Christian Woltran, Gründer und CEO Lukas Snizek und CTO Patrick Riemer
(c) QuickSpeech: Das Kernteam (vlnr.) COO Christian Woltran, Gründer und CEO Lukas Snizek und CTO Patrick Riemer

Onboarding, Fortbildungen, Sicherheitsunterweisungen, Trainings für neue Produkte und Systeme oder betriebliche Qualitätssicherungsmaßnahmen – es gibt eine ganze Reihe von notwendigen Aus- und Fortbildungen innerhalb von Unternehmen. Doch damit, wie diese ablaufen, war der Niederösterreicher Lukas Snizek nicht zufrieden. 2018 gründete er daher das Startup Quickspeech, das eine Gamification-App-Lösung für diesen Zweck bietet – der brutkasten berichtete bereits.

„Aktuell haben wir auf der einen Seite die App für Mitarbeiter mit verschiedenen Kursen und Quizzes. Für Unternehmen gibt es dazu auf der anderen Seite ein Admin-Dashboard. Dort kann Content per drag and drop erstellt und die Nutzung gemonitored werden. Die Kunden können die Inhalte aber nicht nur selbst erstellen, sondern auch uns beauftragen“, erklärt Snizek. Der tägliche Lernaufwand für die User soll dabei nur 60 Sekunden betragen.

QuickSpeech: Namhafte Kunden und Boost durch Corona

Damit konnten bislang 20 Kunden gewonnen werden, darunter Porr, Hornbach, card complete, LKW Walter und das Bildungsministerium. Und wie vielen EduTech-Startups, kam auch Quickspeech das Corona-Jahr 2020 zugute. „Wir haben im vergangenen Jahr unseren Umsatz fast verdoppelt. Viele haben gemerkt: Spätestens jetzt muss der Umstieg auf digital erfolgen“, erzählt Snizek. Und die QuickSpeech-Lösung werde gut angenommen: Im Durchschnitt würden 75 Prozent der Mitarbeiter der Unternehmenskunden die App täglich nutzen.

Im Hintergrund stehe auch eine schnelle Adaption an die neuen Gegebenheiten. „Wir haben uns im März und April gefragt: Was können wir jetzt unmittelbar machen, um den Leuten in Krise zu helfen? Wir haben uns entschlossen, die App kurzerhand zu einem Kommunikationstool umzubauen, mit Videos und Push-Benachrichtigungen. Man kann jetzt Content reinstellen, wie in sozialen Medien“, erklärt der Gründer. Das sei sehr gut angekommen, insbesondere im Handel.

Individualisierung: Machine Learning und Forschungsprojekt mit FH St. Pölten

Doch damit ist die Entwicklung natürlich noch nicht abgeschlossen. Man habe für die kommenden Jahre große Pläne, so Snizek. Im Zentrum steht dabei die weitere Individualisierung der Inhalte, um wirklich für jeden User den passenden Zugang bieten zu können. Hierbei setze man auf Machine Learning, wodurch sich das Produkt derzeit „rasant“ weiterentwickle erklärt der Gründer: „Anhand eines mehrdimensionalen Verfahrens wird das User-Verhalten einzelner Mitarbeiter besser erkannt. Darauf wird der Content angepasst. Das bedeutet, es bekommt zum Beispiel einer dann seine Inhalte eher auditiv, der andere mehr visuell. So sollen die Leute besser und effektiver Lernen“.

Zudem betreibe man mit dem seit kurzem fünfköpfigen Team aktuell ein Forschungsprojekt gemeinsam mit der FH St. Pölten. „Dort geht es um personalisierte Content-Erstellung und personalisierte Quizfragen“, verrät Snizek. Generell wachse der mobile Markt immer stärker. „Der Marktanteil von Mobile Learning im Bereich E-Learning wird sich in kommenden Jahren verachtfachen. Man kann damit speziell Mitarbeiter erreichen, die keinen Desktop-Zugang haben, etwa in Produktion und Handel“, so der Gründer.

Halbe Million Euro Kapital von Porr, Karré und FFG

Um all diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurden nun 500.000 Euro Kapital aufgenommen. Die Summe besteht aus Investments durch den Baukonzern Porr und Investorin Nathalie Karré sowie aus einer Förderung durch die FFG. Porr habe dabei „ganz klar den Lead“, sagt Snizek.

Für den Baukonzern, der bereits Kunde ist, als Investor (dieser ist u.a. auch in das PropTech Pocket House investiert) habe viel gesprochen, meint der Gründer: „Die Unternehmensstruktur ist cool. Es ist ein sehr geschichtsträchtiges und großes Unternehmen. aber es hat eine starke Digitalisierungsoffensive und eine Ausrichtung auf die Märkte von morgen“. Mit Porr sei ein eigener Ableger des Produkts für die Bauindustrie möglich. „Sicherheitsunterweisungen sind ein großes Feld, aber bislang kaum einheitlich“, erklärt Snizek. Der Plan sei nun, ein personenzentriertes Wissensmanagement für Bau zu schaffen. Dazu biete sich die Kooperation mit in Österreich größten Player an.

Porr CEO: „Maximieren mit QuickSpeech unser Baustellenmanagement“

Porr CEO Karl-Heinz Strauss kommentiert in einer Aussendung: „Individuelles Lernen ist der Schlüssel zum Projekterfolg und zu sicheren Arbeitsbedingungen. Als Branchenvorreiterin im Bereich Aus- und Weiterbildung orten wir enorme Potenziale für Mobile Learning Lösungen. Mit der QuickSpeech Lernapplikation optimieren und automatisieren wir bestehende Prozesse und maximieren unser Baustellenmanagement“.

Business Angelina Nathalie Karré sei für QuickSpeech eine strategische Partnerin im HR-Umfeld, sagt Lukas Snizek: „Sie ist in der Führungskräfte-Entwicklung tätig und ist auch schon in zwei österreichische HR-Startups investiert. Sie setzt sich mit uns hin und geht mit uns ihre Kontakte durch“. Die Investorin kommentiert: „QuickSpeech ist Pionier darin, personalisierte Lernerfahrungen auf ein sehr spielerisch leichtes Niveau zu bringen, von dem bereits heute tausende Mitarbeiter profitieren. Lern-Programme der Zukunft werden ohne Technologien wie dieser nicht mehr denkbar sein“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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