19.10.2021

Quantum Dice: Oxforder Spin-off mit Wiener Co-Founder erhält 2,4 Mio. Pre-Seed

Das aus Oxford stammende Quanten-Startup Quantum Dice spezialisiert sich auf Verschlüsselungsanwendungen und hat nun 2,4 Millionen Euro an Kapital einsammeln können. Mit dabei ein Wiener Gründer.
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Quantum Dice, Pree-Seed, Quantentechnologie, Quantum Computer, Verschlüsselung
(c) Quantum Dice - Das Quantum-Gründer-Team rund Marko Mayr (Mitte).

Der Wiener Marko Mayr internierte 2015 bei der OMV. Es folgte die Master Thesis am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik und eine Tutor-Stelle an der „Lady Margaret Hall“ in Oxford. 2019 packte ihn das Unternehmertum und er gründete mit George Dunlop, Ramy Shelbaya, Zhanet Zaharieva und Wenmiao Yu Quantum Dice – ein Quantentechnologie-Startup. Heute vermeldet er den erfolgreichen Abschluss eine Pre-Seed-Runde.

Zweimal 1,2 Millionen Euro für Quantum Dice

Das Unternehmen ist ein Spin-off der Elite-Universität Oxford und erhielt nun unter der Leitung des Risikokapitalfonds „Elaia Partners“ 1,2 Millionen Euro an Kapital. Dazu gehören die „IP Group plc“ und der „UK Innovation and Science Seed Fund“ (UKI2S). Jener wird von der VC-Firma „Midven“ verwaltet wird, die wiederum zur „Future Planet Capital“-Gruppe gehört. Weitere Zuschüsse, ebenfalls in Höhe von 1,2 Millionen Euro, wurden vom „Quantum Investment Accelerator“ bereitgestellt, der unter anderem von „Innovate UK“, der Innovationsagentur des britischen Königreichs, betrieben wird.

Quantum Dice produziert Quanten-Chips, mit denen verifizierbar zufällige Schlüssel erzeugt werden können. Konkreter nutzt es dafür eine integrierte Photonentechnologie, um den den „weltweit ersten“ kompakten und kontinuierlich selbstzertifizierenden Quantenzufallszahlengenerator (QRNG) für Verschlüsselung und Cybersicherheit zu entwickeln.

Bis 2025 75 Mrd. IoT-Geräte

Denn, wie der Gründer betont, wird in einer Welt, in der bis 2025 voraussichtlich 75 Milliarden IoT-Geräte miteinander verbunden sein werden, die Cybersicherheit zu den wichtigsten Prioritäten für Regierungen und den privaten Sektor zählen. Dem Team ist bewusst, dass ohne eine sichere und zuverlässige Quelle für Zufallsgenerierung selbst die besten Verschlüsselungssysteme anfällig für Angriffe sein können.

Getrieben von dem Motto, dass lebenswichtige digitale Infrastruktur nur so stark sei, wie ihre anfälligsten Komponenten, arbeitet Quantum Dice an der Lösung für dieses Problem. Und das auf der Grundlage der Quantenoptik, um Schwächen derzeitiger Systeme zu kaschieren.

Mayr erklärt: „Im Prinzip gibt es drei Gruppen. Pseudo-Zufallszahlgeneratoren (PRNGs), ‚true RNGs‘ und Quantum RNGs. PRNGs sind nur so kompliziert, wie man sich Mühe gibt und es gibt keinen intrinsischen Prozess, der sie zufällig macht. Dies war über die letzten Jahrzehnte immer mit großen Hackerattacken und Dataleaks verbunden. TRNGs sind nur so zufällig, weil sie kompliziert sind. Hier ist der physikalische Prozess schwer zu modellieren bzw. zu simulieren. Und meistens sind sie sehr groß. Quanten RNGs hingegen verlassen sich auf einen echten zufälligen Prozess, sind aber nur so gut wie ihre Implementierung“, sagt er. „Wir haben eine Chiparchitektur, die es erlaubt, direkt zu zertifizieren, dass das was rauskommt auch zufällig ist. Und das geht weit über kryptographische Sicherheit hinaus.“

Aktuelle „Security-Measures“ zu teuer

Laut dem Founder-Team sei das Problem, dass derzeitigen Versuche, die Sicherheit von Zufallszahlengeneratoren zu verbessern, auf Komponenten beruhen, die entweder teuer oder schwer zu integrieren sind. Mit der Verwendung fertigungsfreundlicher optischer Schaltungen zielt Quantum Dice darauf ab, derartige Unzulänglichkeiten mit seinem patentierten „DISC-Protokoll (Source-Device Independent Self-Certification) direkt anzugehen. Vereinfacht gesagt, ermögliche dies eine kontinuierliche Live-Überprüfung der ausgegebenen Zahlen, anstatt sich nur auf bisherige statistische Analyse zu verlassen.

„Quantenoptik ist hilfreich, weil sie uns als Quelle der Zufälligkeit dient und gleichzeitig eine Verkleinerung auf Chipgröße zulässt“, so Mayr weiter. Seine nächsten Ziele mit dem Startup und dem neuen Kapital sind es, Ingenieure und Kryptographie-Experten einzustellen und das Produkt für verschiedene Märkte fit zu machen. „Gleichzeitig wollen wir unsere laufenden Projekte mit Satelliten und IoT erfolgreich beenden.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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