25.11.2021

Regierung startet 107 Mio. Euro schwere Forschungsoffensive für Quantentechnologie

Die österreichische Bundesregierung wird bis 2026 rund 107 Millionen Euro in die neue Forschungsoffensive "Quantum Austria" investieren. Dadurch soll die Grundlagenforschung für Quantentechnologien und die Markteinführung von Produkten und Dienstleistungen gestärkt werden – auch Startups sollen profitieren.
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„Quantum Austria“ ist der Name einer Forschungsoffensive der Bundesregierung, die künftig die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs im Bereich der Quantentechnologie stärken soll. Um aus der Coronakrise heraus nachhaltige konjunkturelle Impulse für diese Schlüsseltechnologie zu setzen, stellt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung insgesamt 107 Millionen Euro aus Mitteln des EU-Aufbauplans NextGenerationEU für Quantenforschung und Quantentechnologien bereit.

Die Fördervergabe über FFG und FWF

Im Rahmen von Quantum Austria sollen künftig sowohl die Erforschung der Grundlagen als auch die Entwicklung praxisnaher Anwendungen gefördert werden. Mit der Fördervergabe wurde Forschungsförderungsgesellschaft FFG und Wissenschaftsfonds FWF beauftragt. Zudem sind in die Umsetzung von Quantum Austria auch führende Quanten-Expert:innen aus dem In- und Ausland eingebunden. Den Vorsitz im wissenschaftlichen Beratungsgremium übernimmt die deutsche Spitzenforscherin und Leibniz-Preisträgerin Christine Silberhorn. 

„Die Förderinstrumente der FFG und des FWF bieten hier eine maßgeschneiderte Unterstützung für heimische Akteure entlang der gesamten Innovationsachse. Die FFG ermöglicht darüber hinaus mit ihrem europäischen Netzwerk die Stärkung von transnationalen Kooperationen für diese wichtige Schlüsseltechnologie“, so FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth.

Quantum Austria läuft bis 2026

Ab 26. November können interessierte Forschende, Universitäten, außeruniversitäre Forschungsstätten sowie Unternehmen aus dem Bereich der Quantenforschung und -technologien aus bestehenden Angeboten von FFG und FWF auswählen. Insgesamt sind drei Ausschreibungsrunden bis 2026 geplant. 

Das Angebot erstreckt sich von Förderungen für Forschende an Universitäten bis hin zu F&E-Aktivitäten von Startups, Unternehmen und Industrie. So stehen Mittel zur Verfügung, um beispielsweise Basistechnologien für Quantensysteme zu erforschen oder um leistungsfähige Labore und technische Ausrüstung aufzubauen. Begleitend dazu sollen Österreichs Kapazitäten im Bereich High-Performance- und Quanten-Computing weiter ausgebaut werden.

Die Details zur Förderung

Die Vergabe erfolgt laut FFG innerhalb „bestehender und bewährter Förderformate“, um eine rasche und unkomplizierte Förderentscheidung zu ermöglichen. Bei der FFG stehen Förderinstrumente für u. a. kooperative F&E-Projekte, Einzelprojekte der industriellen Forschung, Leitprojekt, Bridge-Wissenstransfer oder F&E-Infrastruktur zur Verfügung. Beim FWF ist eine Einreichung bei den Einzelprojekten, dem 1000-Ideen-Programm sowie den beiden Karriereprogrammen ESPRIT und Schrödinger möglich.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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