25.11.2021

Regierung startet 107 Mio. Euro schwere Forschungsoffensive für Quantentechnologie

Die österreichische Bundesregierung wird bis 2026 rund 107 Millionen Euro in die neue Forschungsoffensive "Quantum Austria" investieren. Dadurch soll die Grundlagenforschung für Quantentechnologien und die Markteinführung von Produkten und Dienstleistungen gestärkt werden – auch Startups sollen profitieren.
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„Quantum Austria“ ist der Name einer Forschungsoffensive der Bundesregierung, die künftig die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs im Bereich der Quantentechnologie stärken soll. Um aus der Coronakrise heraus nachhaltige konjunkturelle Impulse für diese Schlüsseltechnologie zu setzen, stellt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung insgesamt 107 Millionen Euro aus Mitteln des EU-Aufbauplans NextGenerationEU für Quantenforschung und Quantentechnologien bereit.

Die Fördervergabe über FFG und FWF

Im Rahmen von Quantum Austria sollen künftig sowohl die Erforschung der Grundlagen als auch die Entwicklung praxisnaher Anwendungen gefördert werden. Mit der Fördervergabe wurde Forschungsförderungsgesellschaft FFG und Wissenschaftsfonds FWF beauftragt. Zudem sind in die Umsetzung von Quantum Austria auch führende Quanten-Expert:innen aus dem In- und Ausland eingebunden. Den Vorsitz im wissenschaftlichen Beratungsgremium übernimmt die deutsche Spitzenforscherin und Leibniz-Preisträgerin Christine Silberhorn. 

„Die Förderinstrumente der FFG und des FWF bieten hier eine maßgeschneiderte Unterstützung für heimische Akteure entlang der gesamten Innovationsachse. Die FFG ermöglicht darüber hinaus mit ihrem europäischen Netzwerk die Stärkung von transnationalen Kooperationen für diese wichtige Schlüsseltechnologie“, so FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth.

Quantum Austria läuft bis 2026

Ab 26. November können interessierte Forschende, Universitäten, außeruniversitäre Forschungsstätten sowie Unternehmen aus dem Bereich der Quantenforschung und -technologien aus bestehenden Angeboten von FFG und FWF auswählen. Insgesamt sind drei Ausschreibungsrunden bis 2026 geplant. 

Das Angebot erstreckt sich von Förderungen für Forschende an Universitäten bis hin zu F&E-Aktivitäten von Startups, Unternehmen und Industrie. So stehen Mittel zur Verfügung, um beispielsweise Basistechnologien für Quantensysteme zu erforschen oder um leistungsfähige Labore und technische Ausrüstung aufzubauen. Begleitend dazu sollen Österreichs Kapazitäten im Bereich High-Performance- und Quanten-Computing weiter ausgebaut werden.

Die Details zur Förderung

Die Vergabe erfolgt laut FFG innerhalb „bestehender und bewährter Förderformate“, um eine rasche und unkomplizierte Förderentscheidung zu ermöglichen. Bei der FFG stehen Förderinstrumente für u. a. kooperative F&E-Projekte, Einzelprojekte der industriellen Forschung, Leitprojekt, Bridge-Wissenstransfer oder F&E-Infrastruktur zur Verfügung. Beim FWF ist eine Einreichung bei den Einzelprojekten, dem 1000-Ideen-Programm sowie den beiden Karriereprogrammen ESPRIT und Schrödinger möglich.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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