02.12.2025
BLOCKCHAIN

Stablecoin-Projekt von RBI und weiteren EU-Banken präsentiert Namen und Führungsteam

Ein Konsortium mehrerer europäischer Banken, darunter die Raiffeisen Bank International (RBI), hatte im September ein eigenes Euro-Stablecoin-Projekt angekündigt. Nun präsentierte das Konsortium Namen und Führungsteam des Projekts - und ein weiteres prominentes Mitglied.
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die Zentrale der Raiffeisen Bank International (RBI) in Wien
die Zentrale der Raiffeisen Bank International (RBI) in Wien | Foto: RBI

Ein Konsortium von neun europäischen Banken – inklusive der österreichischen Raiffeisen Bank International (RBI), haben im September angekündigt, einen gemeinsamen Euro-Stablecoin herausgeben zu wollen. Nun gaben die Banken neue Details bekannt – darunter den Namen des Projekts („qivalis“) und die Führungsebene des neuen Unternehmens mit Sitz in den Niederlanden.

Mit der BNP Paribas ist zudem eine der größten europäischen Banken dem Konsortium beigetreten, wie ebenfalls im Rahmen einer Pressekonferenz in Amsterdam bekanntgegeben wurde.

Früherer Coinbase-Deutschland-Chef als qivalis-CEO

CEO von qivalis wird Jan-Oliver Sell. Er hatte zuvor unter anderem von 2020 bis Frühjahr 2025 das Deutschland-Geschäft der US-Kryptobörse aufgebaut. Frühere berufliche Stationen beinhalten unter anderem auch Binance und Morgan Stanley.

Floris Lugt wird die Rolle des Chief Financial Officers (CFO) übernehmen. Er war bisher Digital Assets Lead bei der ING, einer der Banken des Konsortiums. Zwei weitere Vorstandsmitglieder seien bereits ausgewählt worden, sagte Sell auf der Pressekonferenz.

Als Aufsichtsratsvorsitzenden präsentierte qivalis Howard Davies. Er war unter anderem stellvertretender Governor der Bank of England, Gründungsvorsitzender der britischen Finanzaufsicht FSA und später Director der London School of Economics.

Start für Beginn der zweiten Jahreshälfte 2026 angekündigt

Die Namenswahl begründete der neue CEO Sell in der Pressekonferenz folgendermaßen: „Qivalis klingt international, inklusiv und neutral – das passt gut zu einem europäischen Konsortium“. Der Name sei in allen Sprachen leicht auszusprechen und trage keinen kulturellen Bias in sich.

„Technisch und operativ sollten wir zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2026 bereit sein“, sagte Sell auf der Pressekonferenz. qivalis will sich nun um eine „Electronic Money Institution“-Lizenz (EMI) bemühen. Dies soll in den Niederlanden geschehen, wo sich auch der Sitz des Unternehmens befindet.

„Sobald der Lizenzantrag abgeschlossen ist, werden wir den Betrieb aufnehmen, da unser Ziel ist, bis dahin technologisch und operativ bereit zu sein“, führte Sell weiter aus. Man rechne, dass die Lizenz innerhalb von sechs bis neun Monaten erteilt werde.

qivalis will größte Euro-Stablecoin werden

Auch wenn es bereits andere Euro-Stablecoins gebe, sei man zuversichtlich die Größte zu werden. Derzeit ist die größte Euro-Stablecoin der EURC (Euro Coin) des US-Anbieters Circle mit einer Marktkapitalisierung von rund 300 Millionen US-Dollar. Nummer zwei ist EURS (Stasis Euro) des europäischen Anbieters Stasis. Die französische Großbank Société Générale hat einen eigenen Stablecoin („EURCV“) ausgegeben, dessen Börsenwert derzeit bei insgesamt 80 Millionen Dollar liegt. Auf der Pressekonferenz nannte Sell EURC und EURCV als größte Konkurrenten.

Generell wird der Stablecoin-Markt aber völlig von Dollar-Stablecoins dominiert. Die Datenplattform Coingecko weist aktuell eine Marktkapitalisierung von über 310 Milliarden US-Dollar für alle Stablecoins kombiniert aus. Euro-Stablecoins liegen bei 670 Millionen, also bei 0,2 Prozent des Gesamtmarktes.

qivalis setzt auf Multichain-Ansatz und EMI-Lizenz

Technisch setzt man auf einen Multi-Chain-Ansatz. Dies hatte auch Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems bei der RBI, im September im brutkasten-Interview bereits angekündigt. Das neue Führungsteam bekräftigte dies nun.

CFO Lugt verwies darauf, dass man jene Blockchains unterstützen würde, auf denen es die meiste Nachfrage gebe. Der Multi-Chain-Ansatz entspreche auch dem Fokus auf Zahlungen. Lediglich Proof-of-Work-Blockchains schließe man aus.

Gespräche mit weiteren Banken laufen

Neben der RBI und der ING mit dabei sind die KBC aus Belgien, UniCredit und Banca Sella aus Italien, die CaixaBank aus Spanien, die Danske Bank aus Dänemark, die SEB aus Schweden und die DekaBank aus Deutschland. Als neues Konsortium-Mitglieder wurde die französische BNP Paribas vorgestellt.

Dabei soll es aber nicht bleiben, Gespräche mit weiteren Banken laufen: „Es gibt viel Interesse und wir heißen weitere Banken willkommen“, sagte Sell auf der Pressekonferenz.

RBI-Wolf: „Jetzt ist der Markt reif“

„Jetzt ist der Markt reif, jetzt sind auch wir im traditionellen Bankbereich soweit, dass wir uns hier engagieren wollen“, hatte Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems bei der RBI, bereits im September im Interview mit brutkasten angekündigt. „Dazu haben wir uns in einem sehr namhaften Setup zusammengefunden.“ Dieses Netzwerk der „supportive banks“ solle weiter wachsen, hatte Wolf schon damals gesagt.


Aus dem Archiv: Christian Wolf (RBI) über das Stablecoin-Projekt qivalis (September 2025):

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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