18.08.2025
MARKETING

Pushed: Wiener Startup launcht neue Affiliate-Plattform für Marken und Creator:innen

Das Wiener Startup Pushed möchte den Einstieg für Creator:innen in Markenpartnerschaften vereinfachen. Hinter der Plattform steht unter anderem Hello-Bello-Mitgründer Chris Filgertshofer.
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v.l. Felix Fischer (CSO), Christoph Filgertshofer (CMO) und Vincent Nieraad (CTO) | (c) Pushed

Der Zugang zu verlässlichen, vergüteten Kooperationen ist für viele – insbesondere kleinere – Creator:innen komplex: lange Anmeldeprozesse, hohe Hürden, wenig Transparenz. Darauf zielt das Wiener Startup Pushed, das als mobile-first Affiliate-Plattform Creator:innen mit kuratierten Markenangeboten verbindet und Provisionen über geteilte Links ermöglicht.

Hinter Pushed stehen Chris Filgertshofer, Vincent Nieraad und Felix Fischer. Filgertshofer ist Mitgründer von HelloBello. Er war bis Oktober 2022 auch CMO des Wiener Startups, das sich auf Tiernahrung spezialisiert hat. Das Team rund um Pushed hat auch Rewards gegründet. Auf der im DACH-Raum aktiven Plattform sammeln Nutzer:innen Punkte – durch App- und Spieltests, Umfragen und Cashback beim Online-Shopping. Die Punkte lassen sich in Geld oder Gutscheine umwandeln.

Mit diesen Funktionen möchte Pushed punkten

Das Produktversprechen von Pushed ist auf schnelle Aktivierung ausgelegt: App laden, Deal auswählen, Link teilen – „in unter 60 Sekunden“, behauptet die Plattform. Statt offener Angebotsfeeds setzt Pushed laut eigenen Angaben auf Smart Matching (markenpassende Deals), Sofort-Aktivierung ohne langen Anmeldeprozess, Gamification (Streaks, Meilensteine, Leaderboards) und Echtzeit-Auszahlungen.

„Wir haben kein weiteres Netzwerk gebaut – sondern ein System, das Creator sofort aktiviert und ihnen hilft, echtes Geld zu verdienen“, sagt Filgertshofer, Mitgründer und CMO.

(c) Pushed

Technische Basis für internationale Reichweite ist der bereits live geschaltete GeoLinker: Er erkennt das Herkunftsland eines Klicks und spielt automatisch den passenden Affiliate-Link aus. Als nächster Schritt ist ein Shopping-Feature angekündigt, mit dem Creator:innen kuratierte Storefronts direkt in der App aufsetzen können. Dabei handelt es sich um persönliche Shop-Seiten von Creator:innen innerhalb der Pushed-App.

Wolt, Finanzguru und Temu als Kunden

Zum Start meldet das Unternehmen über 1.000 aktive Creator:innen nach vier Wochen. Auf der Markenseite nennt Pushed u. a. Wolt, Finanzguru, Temu und Payback als integrierte Partner. Parallel sind laut dem Startup über 100 Kampagnen live.

Für Marken verspricht die Plattform eine performancebasierte Aussteuerung über eine aktive Creator:innen-Community, mit kuratierten Kampagnen statt breiter Streuung. Den Anspruch formuliert Co-Founder Felix Fischer so: „Pushed liefert keine Reichweite, sondern Wirkung. Genau das braucht der Markt.“


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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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