03.01.2017

Sindbad: Pumpen gehen und Lehrstelle suchen

Das Projekt Sindbad verbindet gesellschaftliche Ziele mit Unternehmergeist. Für derartige Sozialunternehmen gibt es in Österreich aber noch keine eigene Rechtsform.
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(c) sindbad: Bei Sindbad treffen Mentoren und Mentees aufeinander.

Die 16-jährige Kiran möchte in einem Hotel arbeiten. Loran interessiert sich für die Arbeit im Chemielabor. Beide gehen in die vierte Klasse einer Neuen Mittelschule. Eine Zeit, in der vieles passiert und schwerwiegende Entscheidungen anstehen.

Die nächsten zwei Jahre greift ihnen jemand unter die Arme. Insgesamt 28 Mentoren gibt es bei Sindbad. Es geht einerseits darum, herauszufinden, wo die Stärken des Mentees liegen und andererseits um die Unterstützung beim erfolgreichen Einstieg in den Lehrberuf oder eine weiterführende Schule. Wenn Mentoren und Mentees sich zwei Mal im Monat treffen, sprechen sie aber nicht nur über Berufsmöglichkeiten und schreiben Bewerbungen. Stattdessen begleitet etwa Sindbad-Gründer Andreas Lechner seinen Mentee nach Liesing ins Fitnessstudio, Sophie und Beatrix backen zusammen Muffins, Matthias und Loran erkunden Wikipedia.

Zur individuellen Betreuung gehören im zweijährigen Mentoringprogramm verschiedene Trainingsangebote und Betriebsbesichtigungen. „Im Jänner schauen wir uns zum Beispiel unterschiedliche Lehrberufe im Ritz-Carlton an“, erzählt Lechner. Er hat den Markt und unternehmerischen Nutzen immer im Blick, immerhin suchen Hotellerie und Gastro-Branche händeringend nach Nachwuchs.

Von der Partei zum Unternehmen: Es geht immer ums Gründen

„Nach dem Studium wollte ich etwas gründen, bin aber in das Projekt Parteigründung hineingekommen“, erzählt Lechner. Beim Aufbau von Neos hat er Joseph Kap-herr kennengelernt. Beide wollten aber langfristig nicht in die Parteipolitik. Schließlich gebe es auch andere Bereiche, in denen man viel bewegen kann. „Den Versuch, etwas auf Systemebene zu verändern, fand ich ermüdend. Oft bringen kleine Schritte mehr Ergebnis“, sagt Kap-herr. Das versuchen sie nun mit Sindbad. „Für mich war der Antrieb: individuell mit Menschen zu arbeiten und unmittelbar ein Ergebnis zu sehen“, sagt er.

Redaktionstipps

Im Frühjahr 2016 entschieden sie, dass der Einstieg in die Arbeitswelt ein spannendes Thema sei. „Da gibt es viel zu tun, aber von staatlicher Seite zu wenig Funktionierendes“, meint Lechner. – Eine Lücke für Sozialunternehmen. Nachdem sie im Sommer erfolgreiche Initiativen für Jugendliche in Österreich, Deutschland und der Schweiz angeschaut  hatten, entwickelten sie ein konkretes Konzept, Name, Logo und Businessplan. Ihren war schnell klar: „Wir warten nicht lange auf viel Budget oder auf‘s hundertste Feedback“.  Im November startete Sindbad mit 28 Mentoringpaaren in die erste Saison.

Sozial, aber unabhängig sein

„Das Konzept Social Business ist hierzulande kaum verbreitet“, sagt Lechner. Social Business ist für ihn, wenn ein gesellschaftliches Problem, das von staatlicher Seite zu wenig angegangen wird, unternehmerisch gelöst wird, mit Methoden, die Unternehmen Jahrzehnte lang erprobt haben. „Da prallen zwei unterschiedliche Welten aufeinander“, sagt er. Einerseits die Businesswelt, die die finanzielle Gewinnmaximierung als oberstes Ziel verfolgt, andererseits der NGO-Bereich, wo soziale Probleme im Fokus stehen. „Der wohltätige Zweck soll selbst finanziert sein, damit wir so bald wie möglich unabhängig arbeiten können“, sagt Kap-herr. Das sei auch von Bedeutung, wenn es darum geht, wie man auf Sponsoren und Unternehmen zugeht. „Wir kommen nicht als Bittsteller, sondern machen ein Angebot, das entweder angenommen werden kann oder nicht.“ Jahrelang von Spenden und staatlichen Förderungen abhängig zu sein, das wollen die beiden nicht.

In der Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen gehe es nicht um Nettigkeit, sondern um eine Dienstleitung, meinen sie. Immerhin suchen Betriebe gute Lehrlinge und bekommen oft solche, die mit einer falschen Erwartungshaltung kommen, ihre Entscheidung zur Lehre unreflektiert gefällt haben und nach kurzer Zeit wieder abbrechen. Zwei Drittel der Lehren werden schon im ersten Lehrjahr abgebrochen.

Keine Rechtsform

Was sie bis heute noch nicht verstanden haben, betrifft die Rechtsform: Für Sozialunternehmen gibt es nämlich noch keine klare Regelung. „In der Praxis gründet man einen Verein und hängt eine GmbH, mit deren Einkommen man den Vereinszweck finanziert, dran“, erklärt Kap-herr. Wer gemeinnützige Ziele und wirtschaftliches Handeln verbinden möchte, scheint weder dem Staat noch den Non-Profit-Organisationen ganz geheuer. Laut dem Ranking „Best Place to be a Social Entrepreneur 2016“ der Reuters Foundation liegt Österreich in puncto Sozialunternehmertum international auf  dem 38. Platz von 44 Plätzen.

Doch es tut sich was: Die kleine Szene wächst. Und sie wächst vor allem zusammen. Man tauscht sich aus und unterstützt sich gegenseitig. „Wir haben mit unzähligen Unternehmen gesprochen und Input bekommen“, erzählt Lechner. Es gibt mittlerweile Leitfäden, gute Kontakte, ein paar Awards. Doch das alles ist im Vergleich zu anderen Ländern noch in den Kinderschuhen, besonders bei den Finanzierungsmöglichkeiten, wo es die Social Business Startups schwerer hätten als normale, meint das  Social Entrepreneurship Forum (SEF).

Genickbruch Förderbürokratie

Aber wer kommt als Investor in Frage? Gerade die Anschubfinanzierung gestalte sich schwierig, meinen Lechner und Kap-herr. Für eine staatliche Förderung braucht man laut Kap-Herr „ein wahnsinnig großes Volumen an Information und Wissen über dein Unternehmen, um überhaupt einreichen zu können.“ Und selbst dann ist nicht gesichert, dass man eine Subvention erhält.

Bei Sindbad beginnt im März  in jedem Fall eine neue Staffel. Bewerben als Mentor oder Mentee kann man sich schon jetzt unter www.sindbad.co.at

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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