12.02.2020

Wiener Startup Propster kann Kundenanzahl verdreifachen

Das Wiener Startup Propster hat ein Tool entwickelt mit dem Immobilienentwickler, Bauträger sowie Wohnungskäufer schon während eines Bauprojektes einheitlich kommunizieren können. Das Startup konnte im Vergleich zum Vorjahr den Kundenstock verdreifachen.
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Propster
Das Team von Propster | (c) Propster

Propster ging Ende 2017 noch mit dem Beinamen „der Sonderwunsch Meister“ an den Start und wurde von CEO Milan Zahradnik mit drei Business Angels gegründet. Unter ihnen ist auch „Business Angel of the Year 2019“ Markus Ertler. Mittlerweile heißt das Startup nur mehr Propster und konnte sich am Markt mit seinem PropTech-Tool etablieren.

+++ Crowdinvesting: So entwickelte sich der heimische Markt 2019 +++

Das Tool digitalisiert die Konfiguration von neu gebauten Wohnungen, Häusern und Büros. Zu den Kunden zählen Bauträger und Projektentwickler, denen eine White-Label Plattform zur Verfügung gestellt wird.

Die Konfiguration der Ausstattung erfolgt schlussendlich durch den Käufer oder Mieter der neu errichteten Immobilie. Bodenbeläge, Elektroinstallationen, Sanitäranlagen, Fliesen und vieles mehr können online über die Plattform konfiguriert, ausgewählt und verwaltet werden.

Propster: Kundenzahl verdreifacht

Wie Propster heute Mittwoch mitteilte, zählt das Unternehmen mittlerweile über 100 Kunden. Ende Jänner 2019 waren es noch 30 Kunden – der brutkasten berichtete. Das Startup konnte somit im Vorjahresvergleich seinen Kundenstamm verdreifachen.

Seit der Gründung wurden 200 Kunden-Projekte mit über 10.000 Wohn- und Büroeinheiten abwickelt. Zu den Kunden im B2B-Bereich zählen namhafte Unternehmen, wie die Strabag, Elk Haus oder die Soravia-Gruppe.

Europa-Expansion & Cashflow positiv

Derzeit forciert das Startup seine Internationalisierung. 2019 wurden unter anderem zwei neue Standorte in Berlin und München eröffnet. Das Team verfügt mittlerweile über mehr als 20 Mitarbeiter.

Zudem laufen im Moment die Vorbereitungen für den Markteintritt in Schweden und Großbritannien. Laut Propster sei das Unternehmen mittlerweile Cashflow-positiv und erreichte ein Jahr nach Gründung den Break-Even-Point.

Im ersten Quartal 2020 soll eine weitere Finanzierungsrunde abgeschlossen werden. Das letzte Investment erfolgte im Jahr 2017 und lag damals im sechsstelligen Bereich.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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