21.12.2021

Projekt „Shotpros“: Polizei trainiert bald in virtuellen Amokläufen und Demos

Ein EU-Projekt unter Beteiligung des Austrian Institute of Technology (AIT) arbeitet erfolgreich an einem VR-Trainingssytem für die Polizei.
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Die Shotpros-Technologie im Einsatz | (c) USECON / Valerie Schlagenhaufen
Die Shotpros-Technologie im Einsatz | (c) USECON / Valerie Schlagenhaufen

Terroranschläge, eskalierende Demonstrationen oder Einsätze im Umfeld von organisierter Kriminalität – auf das und mehr sollen europäische Polizist:innen zukünftig dank Virtual Reality besser vorbereitet sein. Seit 2019 läuft dazu das EU-Projekt „Shotpros“, an dem das Center for Technology Experience am AIT (Austrian Institute of Technology) federführend beteiligt ist. Ziel des Horizon2020-Projekts mit insgesamt 13 europäischen Partnern sei die Entwicklung eines innovativen Trainingsprogramms sowie einer VR-Lösung, um herausfordernde Szenarien künftig besser zu trainieren und damit die Leistungsfähigkeit der europäischen Sicherheits-Behörden zu steigern, heißt es in einer Aussendung.

Mehr als 800 Polizist:innen testeten „Shotpros“ bislang

Ab Februar sollen die bisherigen Ergebnisse in einer Roadshow in den fünf Partnerländern Österreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Rumänien präsentiert werden. Bereits bislang sei man auf ausgesprochen positive Resonanz gestoßen, heißt es vom AIT. „Seit dem Projektstart 2019 hat das internationale Forschungs-Konsortium große Fortschritte gemacht, ein innovatives Trainingssystem für europäische Polizeibeamt:innen zu entwickeln“, kommentiert Projekt-Koordinator Markus Murtinger.

Mehr als 800 Polizist:innen aus ganz Europa mit unterschiedlichen Berufserfahrungen haben demnach die neue VR-Lösung bereits ausprobiert und evaluiert. Das System werde in einem agilen, nutzerorientierten Prozess ständig angepasst. „Unsere neuesten Studien haben gezeigt, dass 96 Prozent der Polizistinnen und Polizisten, die das System ausprobiert haben, die Lösung für zukünftige Trainings empfehlen würden“, sagt Murtinger. Auch das Feedback der Trainer:innen sei sehr gut.

Trainings-Szenarien auf bis zu 70 mal 100 Metern mit Echtzeit-Stressmessung

Um ein realistisches Training zu ermöglichen wurde im Projekt Shotpros auch ein spezifischer, taktischer Gürtel mit Polizeiausrüstung entwickelt, der in der VR-Trainingssituation verwendet werden kann. Auf einer Trainingsfläche von bis zu 70 mal 100 Metern sollen große Szenarien wie Amokläufe oder Vorfälle auf öffentlichen Plätzen trainiert werden können. Dabei gibt es mehrere Funktionen für Trainer:innen, wie eine Echtzeit-Stressmessung, die ihnen weitere Informationen liefert sowie ein „Trainer-Dashboard“ und eine After-Action-Review, die verbesserte Interaktionsmöglichkeiten mit den Trainierenden anhand konkreter Daten zur Trainingsperformance schaffen sollen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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