08.05.2026
DSGVO

Profil-Ansichten: Wiener Datenschutz-NGO noyb bringt Beschwerde gegen LinkedIn ein

Wer auf LinkedIn sehen will, wer das eigene Profil besucht hat, braucht bekanntlich einen Premium-Account. Die Wiener NGO noyb rund um Max Schrems ortet DSGVO-Verstöße und brachte Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein.
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LinkedIn-Schriftzug auf einer Glastür
(c) Greg Bulla via unsplash

Die Wiener NGO noyb rund um Datenschützer Max Schrems legt sich bekanntlich regelmäßig mit den US-Tech-Riesen an – und hat dabei schon zahlreiche gerichtliche Erfolge verbucht. Dabei stehen hierzulande teils gewichtige Stimmen der Ausrichtung der Organisation durchaus kritisch gegenüber, weil sie Digitalisierung und Innovation erschwere, anstatt sie zu fördern. So löste etwa im März Digitalisierung-Staatssekretär Alexander Pröll eine kleine Kontroverse aus, als er sagte, Österreich brauche „mehr [Peter] Steinberger und weniger Schrems“.

Profil-Ansichten mit Premium-Account, aber nicht mit DSGVO-Auskunftsbegehren

Nun beschäftigt sich die Organisation mit einem Thema, das eine gewisse Relevanz für die Business-Welt hat: LinkedIn-Profil-Ansichten. Der Vorwurf: Nachdem die Microsoft-Tochter alle Profil-Ansichten trackt, um sie in der bezahlten Premium-Version zu Verfügung zu stellen, müssten diese Daten auch im Rahmen eines DSGVO-Auskunftsbegehrens bereitgestellt werden. Hier verweise LinkedIn aber auf Datenschutzbedenken.

„Daten an die eigenen Nutzer:innen zu verkaufen, ist beliebt bei Unternehmen. Eigentlich hat man aber das Recht, die eigenen Daten gratis zu erhalten. Es ist absurd, dass Unternehmen das Thema Datenschutz gerade dann für sich entdecken, wenn sie Daten verkaufen wollen. Etwa, wenn LinkedIn keinerlei Probleme hat, gewisse Daten gegen Geld herauszugeben – aber plötzlich um die Privatsphäre anderer Personen besorgt ist, wenn man das kostenfreie Auskunftsrecht geltend macht“, kommentiert Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb.

Denn entweder dürften diese Daten für niemanden zugänglich sein oder sie müssten – wenn für die besuchende Person klar ist, dass diese sichtbar sind – auch nach Artikel 15 DSGVO beauskunftet werden, so die Argumentation. Im Zuge dessen wird von noyb auch bekrittelt, dass man zwar deaktivieren könne, dass das eigene Profil als Besucher:in angezeigt wird, aber nicht explizit nach der Zustimmung dazu gefragt werde. Es sei „unklar, ob dieses Tracking von Besucher:innen überhaupt legal ist“, so die NGO.

Dazu Jurist Baumann weiter: „Der Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter kann durchaus ein Grund sein, dass gemeinsame personenbezogene Daten nicht beauskunftet werden. Wenn ein Unternehmen aber nach einer entsprechenden Einwilligung gefragt hat und offensichtlich bereit dazu ist, dieselben Daten entgeltlich zur Verfügung zu stellen, hält dieses Argument nicht mehr.“

Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde

Man habe aus diesen Gründen im Namen eines LinkedIn-Nutzers Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht und fordere die vollständige Beantwortung des Auskunftsersuchens, heißt es von der NGO. „Außerdem schlägt noyb die Verhängung einer Geldbuße vor, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern.“

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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe
V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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