22.12.2022

Professor sagt Ende des Internets voraus

Geert Lovink, Professor an der Uni Amsterdam, argumentiert im Essay "Extinction Internet", dass das WWW seine beste Zeit schon hinter sich hat.
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Wird das Internet untergehen? | (c) Sigmund via Unsplash
Wird das Internet untergehen? | (c) Sigmund via Unsplash

Luft, Wasser, Nahrung, Wärme, ein Dach über dem Kopf – und Internet. Für viele Menschen ist das World Wide Web längst zum (vermeintlichen) Grundbedürfnis geworden. Die Vorstellung, dass die Menschheit sich wieder davon abwenden könnte, scheint also absurd. Doch genau das sagt Geert Lovink, Professor an der Uni Amsterdam in seinem Essay „Extinction Internet“ nun voraus.

Vom kommunalen Internet-Pionier zum Untergangspropheten

Der Professor gilt in seinem Umfeld eigentlich als Internet-Pionier, der ab 1994 maßgeblich am Aufbau des kommunalen Projekts „The Digital City“ beteiligt war. Mit der Vision eines dezentralen Netzwerks „von den Bürger:innen für die Bürger:innen“ sei man „spektakulär gescheitert“, meint Lovink heute, „Tatsache ist, dass das Internet und süchtig machende Apps in den Händen von Big Tech sind, die sich wenig um die Rechte des Einzelnen oder die Gesellschaft als Ganzes scheren“.

Internet auf dem Weg zum „Point of no Return“?

In den vergangenen Monaten habe er sich der Frage gewidmet, ob man das man das Internet „noch reparieren kann“, schreibt Lovink. „Es könnte ein Moment kommen, an dem das nicht mehr möglich ist und die nachteiligen Folgen nicht mehr kontrolliert werden können. Das Internet steuert auf einen Punkt zu, an dem es kein Zurück mehr gibt, und Big Tech ist sich dessen wahrscheinlich auch schon bewusst. Mark Zuckerberg hat sich von seinen Social-Media-Plattformen getrennt und Meta ins Leben gerufen, als ob alles in Ordnung wäre und wir einfach noch einmal von vorne anfangen könnten. Aber es ist offenkundig bereits kaputt“, so der Professor.

Geert Lovink
Geert Lovink | (c) Bob Bronshoff

Menschen müssten einen immer höheren psychischen Preis für die Nutzung des Internets zahlen. Die freie Meinungsäußerung sei bereits soweit eingeschränkt, dass Menschen bewusst vom Kundtun von Ansichten abseits des Mainstreams Abstand nehmen würden, um nicht Job und Co zu gefährden. Und der Staat nutze die Internet- und Social Media-Aktivitäten immer stärker zur Überwachung – in Westeuropa aber noch nicht so stark wie in den USA oder gar China, führt Lovink aus.

Blackout als weiterer Grund

Aus diesen Gründen glaube er, dass die Menschen sich letztlich vom Internet abwenden würden – und er sieht bereits Anzeichen dafür. Zudem führt der Professor die Möglichkeit längerfristiger Internet-Ausfälle ins Treffen. „Vor einem Jahr war die Aussicht, kein Gas zu haben, unvorstellbar. Aber angesichts der Situation mit Russland ist das jetzt durchaus möglich. Genauso ist es möglich, dass angesichts der Klimakatastrophe notwendige Infrastrukturen wie Strom ausfallen und damit auch das Internet nicht mehr funktioniert. Da die gesamte Bevölkerung davon abhängt, werden natürlich Leute wie Elon Musk auftauchen und eine sehr teure und exklusive Satellitenverbindung anbieten“, so Lovink.

Die Entwicklung werde dramatisch sein, meint der Professor. Letztlich sieht er sie aber positiv: „Ich denke, es ist möglich, dass wir uns davon lösen können. Es könnten andere Software oder andere Konstrukte entstehen, die uns weniger abhängig machen“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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