25.11.2021

ProFem-Gründerin Noe: „Keine nachhaltige Frauen-Therapie, kein Zufall“

Medizin gezielt für Frauen zu entwickeln, wurde bisher kaum als notwendig erachtet. Trotz eines 800-Millionen-Euro-Markts allein im Bereich Pilzinfektionen. ProFem möchte mit einem neuen Heilmittel gegen chronischen Scheidenpilz das Thema breiter aufstellen.
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ProeFem, Candiplus, Scheidenpilz
(c) ProFem - Marion Noe, Gründerin von ProFem.

Es ist eines jener Tabuthemen, über die kaum wer spricht, aber zu den häufigsten chronischen Frauenleiden gehört. Weltweit sind etwa 150 Millionen Frauen von einer vulvovaginale Pilzinfektionen betroffen. Das Wiener Biotech ProFem hat ein Heilmittel gegen den chronischen Scheidenpilz entwickelt, der durch Patente bis 2037 geschützt ist.

„ProFem entwickelt seit nunmehr fast zehn Jahren ein vielversprechendes Therapeutikum. Von 2017 bis 2018 wurde ein ‚Proof of Concept‘ des Medikaments Candiplus durchgeführt. Neben einer schnelleren Schmerzlinderung und einer deutlich höheren Heilungsrate im Vergleich zur Standardtherapie, konnte bereits in dieser Studie bei den chronisch erkrankten Patientinnen auch eine geringere Rückfallhäufigkeit bis hin zur vollständigen Heilung von vaginalen Pilzinfektionen gezeigt werden“, sagt Marion Noe, Gründerin und Geschäftsführerin von ProFem.

Hohe Rückfallsrate bei aktueller Behandlung

Bisherige Behandlungsmethoden von akuten und chronisch-wiederkehrenden vaginalen Pilzinfektionen, die seit Jahrzehnten existieren (sechsmonatige Dauerbehandlung mit Fluconazol, einem oral verabreichten antimykotischen Medikament) führen bei der Hälfte von behandelten Patientinnen zu Rückfällen.

„Bisher wurde Medizin gezielt für Frauen zu entwickeln, kaum als Notwendigkeit, und noch weniger als Chance erkannt“, sagt Noe. „Aktuell ist der Markt zur Behandlung gynäkologischer Pilzinfektionen jährlich etwa 800 Millionen US-Dollar schwer. Dieser Umsatz wird ausschließlich durch patentfreie, sehr günstige Produkte erzielt. Die Patente des derzeitigen ‚Goldstandard‘ Fluconazol sind abgelaufen und Preise und Marktanteile enorm eingebrochen. Nach seiner Markteinführung erreichte dieses Medikament im Bereich Gynäkologie Umsätze im Bereich von über zwei Milliarden pro Jahr. Unsere Innovation von ProFem hat dementsprechend ein ähnliches Marktpotenzial.“

Bernhard Lehner, Co-Founder von startup300, ist beim Biotech-Pharma-Startup mit an Bord: „Als Investor und Business Angel halte ich Ausschau nach innovativen und skalierbaren Geschäftsmodellen, die langfristig erfolgreich sein können. Gründer, die für ihre Idee brennen und sie entschlossen und professionell umsetzen – das macht den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg aus“, sagt er.

ProFem 19 Millionen Euro wert

Der bisherige Umsatz von ProFem liegt bei knapp drei Millionen Euro – bei einer Firmenbewertung von 19 Millionen – und soll bis 2028 auf 31 Millionen Euro anwachsen. Dabei spreche die geplante Indikationserweiterung von Candiplus auf andere Formen von Pilzinfektionen sowie die Entwicklung weiterer therapeutischer Ansätze in der Frauenmedizin zur Behandlung von Reizblase und Inkontinenz für eine erfolgreiche und nachhaltige Firmenentwicklung. Und untermauere, laut Noe, das enorme Marktpotenzial.

Die Zulassung dieser Creme ist für 2023 geplant, aktuell läuft eine Crowd-Investing-Kampagne, die noch 16 Tage Zeit hat, das Funding-Ziel von einer Million Euro zu erreichen. „Wir haben die Kampagne gestartet, um die letzte Phase des extrem aufwendigen und teuren Entwicklungs- und Zulassungsprozesses von Candiplus zu dynamisieren – und um 2023 endlich eine therapeutische Lösung zu bieten, die die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität der betroffenen Frauen nachhaltig verbessert“, so Noe weiter.

Die aktuelle Bewertung fußt, laut Gründerin, auf verschiedene Faktoren: „Unser Entwicklungsprojekt befindet sich in ‚Phase 3‘ der klinischen Entwicklung. Das heißt, die technische Erfolgswahrscheinlichkeit ist schon sehr hoch, die Entwicklungsrisiken sind nur noch sehr niedrig, und es steckt schon sehr viel Geld im Projekt. Und dann fließen natürlich auch der therapeutische Fortschritt, die Größe des erwarteten Marktes in die Bewertung sowie die Vorausschau mit ein“, so die Erklärung.

Thema Frauenleiden „massiv unterschätzt“

Zu den nächsten Schritten des Unternehmens zählt der Abschluss des laufenden Studienprogramms und die Einreichung für die Zulassung in der EU. Zudem läuft der Start, der für die Zulassung in den USA zusätzlich notwendigen Studien. „Auch der Abschluss eines oder mehrerer Lizenzverträge für die weltweite Vermarktung von Candiplus und die intensivierte Weiterführung der nächsten Entwicklungsprojekte zum Thema Blaseninfektionen und Blasenschwäche, stehen an“, sagt Noe.

Und ergänzt: „Uns liegt es am Herzen, das Thema auch einer breiteren Öffentlichkeit bewusst zu machen. Dass es für viele Millionen von Frauen bis heute keine nachhaltig erfolgreiche Therapie für ihre diversen Leiden gibt, ist ja kein Zufall, sondern liegt daran, dass diese Themen in ihrer Bedeutung in der Öffentlichkeit massiv unterschätzt werden. Und um das zu ändern, wurde ProFem gegründet.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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