25.11.2021

ProFem-Gründerin Noe: „Keine nachhaltige Frauen-Therapie, kein Zufall“

Medizin gezielt für Frauen zu entwickeln, wurde bisher kaum als notwendig erachtet. Trotz eines 800-Millionen-Euro-Markts allein im Bereich Pilzinfektionen. ProFem möchte mit einem neuen Heilmittel gegen chronischen Scheidenpilz das Thema breiter aufstellen.
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ProeFem, Candiplus, Scheidenpilz
(c) ProFem - Marion Noe, Gründerin von ProFem.

Es ist eines jener Tabuthemen, über die kaum wer spricht, aber zu den häufigsten chronischen Frauenleiden gehört. Weltweit sind etwa 150 Millionen Frauen von einer vulvovaginale Pilzinfektionen betroffen. Das Wiener Biotech ProFem hat ein Heilmittel gegen den chronischen Scheidenpilz entwickelt, der durch Patente bis 2037 geschützt ist.

„ProFem entwickelt seit nunmehr fast zehn Jahren ein vielversprechendes Therapeutikum. Von 2017 bis 2018 wurde ein ‚Proof of Concept‘ des Medikaments Candiplus durchgeführt. Neben einer schnelleren Schmerzlinderung und einer deutlich höheren Heilungsrate im Vergleich zur Standardtherapie, konnte bereits in dieser Studie bei den chronisch erkrankten Patientinnen auch eine geringere Rückfallhäufigkeit bis hin zur vollständigen Heilung von vaginalen Pilzinfektionen gezeigt werden“, sagt Marion Noe, Gründerin und Geschäftsführerin von ProFem.

Hohe Rückfallsrate bei aktueller Behandlung

Bisherige Behandlungsmethoden von akuten und chronisch-wiederkehrenden vaginalen Pilzinfektionen, die seit Jahrzehnten existieren (sechsmonatige Dauerbehandlung mit Fluconazol, einem oral verabreichten antimykotischen Medikament) führen bei der Hälfte von behandelten Patientinnen zu Rückfällen.

„Bisher wurde Medizin gezielt für Frauen zu entwickeln, kaum als Notwendigkeit, und noch weniger als Chance erkannt“, sagt Noe. „Aktuell ist der Markt zur Behandlung gynäkologischer Pilzinfektionen jährlich etwa 800 Millionen US-Dollar schwer. Dieser Umsatz wird ausschließlich durch patentfreie, sehr günstige Produkte erzielt. Die Patente des derzeitigen ‚Goldstandard‘ Fluconazol sind abgelaufen und Preise und Marktanteile enorm eingebrochen. Nach seiner Markteinführung erreichte dieses Medikament im Bereich Gynäkologie Umsätze im Bereich von über zwei Milliarden pro Jahr. Unsere Innovation von ProFem hat dementsprechend ein ähnliches Marktpotenzial.“

Bernhard Lehner, Co-Founder von startup300, ist beim Biotech-Pharma-Startup mit an Bord: „Als Investor und Business Angel halte ich Ausschau nach innovativen und skalierbaren Geschäftsmodellen, die langfristig erfolgreich sein können. Gründer, die für ihre Idee brennen und sie entschlossen und professionell umsetzen – das macht den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg aus“, sagt er.

ProFem 19 Millionen Euro wert

Der bisherige Umsatz von ProFem liegt bei knapp drei Millionen Euro – bei einer Firmenbewertung von 19 Millionen – und soll bis 2028 auf 31 Millionen Euro anwachsen. Dabei spreche die geplante Indikationserweiterung von Candiplus auf andere Formen von Pilzinfektionen sowie die Entwicklung weiterer therapeutischer Ansätze in der Frauenmedizin zur Behandlung von Reizblase und Inkontinenz für eine erfolgreiche und nachhaltige Firmenentwicklung. Und untermauere, laut Noe, das enorme Marktpotenzial.

Die Zulassung dieser Creme ist für 2023 geplant, aktuell läuft eine Crowd-Investing-Kampagne, die noch 16 Tage Zeit hat, das Funding-Ziel von einer Million Euro zu erreichen. „Wir haben die Kampagne gestartet, um die letzte Phase des extrem aufwendigen und teuren Entwicklungs- und Zulassungsprozesses von Candiplus zu dynamisieren – und um 2023 endlich eine therapeutische Lösung zu bieten, die die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität der betroffenen Frauen nachhaltig verbessert“, so Noe weiter.

Die aktuelle Bewertung fußt, laut Gründerin, auf verschiedene Faktoren: „Unser Entwicklungsprojekt befindet sich in ‚Phase 3‘ der klinischen Entwicklung. Das heißt, die technische Erfolgswahrscheinlichkeit ist schon sehr hoch, die Entwicklungsrisiken sind nur noch sehr niedrig, und es steckt schon sehr viel Geld im Projekt. Und dann fließen natürlich auch der therapeutische Fortschritt, die Größe des erwarteten Marktes in die Bewertung sowie die Vorausschau mit ein“, so die Erklärung.

Thema Frauenleiden „massiv unterschätzt“

Zu den nächsten Schritten des Unternehmens zählt der Abschluss des laufenden Studienprogramms und die Einreichung für die Zulassung in der EU. Zudem läuft der Start, der für die Zulassung in den USA zusätzlich notwendigen Studien. „Auch der Abschluss eines oder mehrerer Lizenzverträge für die weltweite Vermarktung von Candiplus und die intensivierte Weiterführung der nächsten Entwicklungsprojekte zum Thema Blaseninfektionen und Blasenschwäche, stehen an“, sagt Noe.

Und ergänzt: „Uns liegt es am Herzen, das Thema auch einer breiteren Öffentlichkeit bewusst zu machen. Dass es für viele Millionen von Frauen bis heute keine nachhaltig erfolgreiche Therapie für ihre diversen Leiden gibt, ist ja kein Zufall, sondern liegt daran, dass diese Themen in ihrer Bedeutung in der Öffentlichkeit massiv unterschätzt werden. Und um das zu ändern, wurde ProFem gegründet.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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