30.09.2024
KOOPERATION

Produktmanagement und Vertrieb erfolgreich integrieren: Ein Leitfaden

Für den Erfolg von Unternehmen ist die Zusammenarbeit von Produktmanagement und Vertrieb heute essentiell, schreibt Boom-Strategy-CEO Gordan Volaric in einem Gastbeitrag.
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Boom Strategy Managing Partner Gordan Volaric | (c) Boom Strategy
Boom Strategy Managing Partner Gordan Volaric | (c) Boom Strategy

In der heutigen Geschäftswelt hängt der Erfolg eines Unternehmens davon ab, wie effektiv Produktmanagement und Vertrieb zusammenarbeiten. Kommunikationsbarrieren und isolierte Arbeitsweisen behindern oft den Informationsfluss und lassen Marktchancen ungenutzt. C-Level-Führungskräfte müssen diese Hindernisse überwinden und die Zusammenarbeit stärken, um ihre Organisation agiler und kundenorientierter zu machen.

Eine große Herausforderung in der Zusammenarbeit: Der Informationsfluss

Ein Hauptgrund für Ineffizienz zwischen Produktmanagement und Vertrieb ist die unklare Verteilung der Verantwortlichkeiten. Oft fehlen klare Rollen, was Lücken bei der Weitergabe von Informationen schafft. Zudem verfolgen die Abteilungen unterschiedliche Ziele: Während das Produktmanagement langfristige Strategien anstrebt, fokussiert sich der Vertrieb oft auf kurzfristige Umsatzziele. Diese Diskrepanz verlangsamt die Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte.

Es reicht jedoch nicht aus, nur den Informationsfluss zu verbessern – die gewonnenen Daten müssen auch in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Ohne klare Prozesse und Verantwortlichkeiten riskieren Unternehmen, wertvolle Erkenntnisse zwar zu sammeln, diese jedoch nicht effizient zu nutzen.

Ein weiteres Problem ist der langsame und fragmentierte Austausch von Informationen. Vertriebsteams erhalten wertvolles Feedback direkt vom Markt, aber oft wird es nicht rechtzeitig an das Produktmanagement weitergegeben. Umgekehrt fehlen dem Vertrieb wichtige Informationen zu neuen Produktentwicklungen, was Marktchancen ungenutzt lässt und die Reaktionsfähigkeit des Unternehmens schwächt.

Warum ein reibungsloser Informationsfluss entscheidend ist

Eine nahtlose Kommunikation zwischen Produktmanagement und Vertrieb sorgt nicht nur für schnellere Entscheidungen, sondern ermöglicht es beiden Teams, flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren. Wenn Informationen effizient und klar weitergegeben werden, verbessert sich die Kundenorientierung und Produkte werden zielgerichteter auf den Markt gebracht. Dies steigert die Kundenzufriedenheit, da die Bedürfnisse der Kund:innen im Mittelpunkt stehen.

Gleichzeitig führt ein reibungsloser Informationsfluss zu höherer Produktivität, da die Abteilungen durch regelmäßige Updates und klare Verantwortlichkeiten gezielt auf ihre Ziele hinarbeiten können. Frühzeitige Informationen über Produktentwicklungen ermöglichen es dem Vertrieb, diese sofort in die Verkaufsstrategie zu integrieren, und das Produktmanagement kann durch direktes Kundenfeedback schneller auf neue Anforderungen reagieren.

Drei nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit

Um die Zusammenarbeit zwischen Produktmanagement und Vertrieb nachhaltig zu verbessern, sind klare Prozesse und Kommunikationsstrukturen erforderlich. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, um dies zu erreichen. Unsere Erfahrung und Praxis haben jedoch gezeigt, dass die folgenden drei Maßnahmen besonders effektiv sind. Sie fördern den kontinuierlichen Informationsaustausch und stellen sicher, dass alle Abteilungen synchron arbeiten, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

  • Gemeinsamer Produktlebenszyklusplan: Ein gemeinsamer Produktlebenszyklusplan schafft Transparenz und stellt sicher, dass alle Abteilungen – von Vertrieb über Marketing bis hin zum Produktmanagement – synchron arbeiten. Dabei wird genau festgelegt, welche Abteilung zu welchem Zeitpunkt welchen Input liefern muss. Dies ist besonders wichtig, da das Produktmanagement auf Marktfeedback und sich verändernde Kundenbedürfnisse angewiesen ist, um relevante Produktentwicklungen voranzutreiben. Der Vertrieb muss in jeder Phase des Lebenszyklus wissen, welche Unterstützung zur Verfügung steht und welche Ziele angestrebt werden. Durch regelmäßige Updates und funktionsübergreifende Meetings bleibt der Plan auf dem neuesten Stand, und alle Teams können nahtlos zusammenarbeiten.

  • Klar definierte Aufgaben entlang der Customer Journey: Ein strukturierter Plan, der die gesamte Kundenreise abbildet, stellt sicher, dass Produktmanagement, Marketing, Vertrieb und Kundenmanagement während des gesamten Prozesses eng zusammenarbeiten. Dieser Plan definiert genau, wie Kundenfeedback und Marktinformationen erfasst und an das Produktmanagement weitergegeben werden. Zusätzlich muss das Produktteam den anderen Abteilungen technische Unterstützung bieten, beispielsweise durch Schulungen und Tools, damit diese den Kunden optimal bedienen können. Diese enge Zusammenarbeit verbessert nicht nur die Kundenbindung, sondern ermöglicht es auch, proaktiv auf veränderte Kundenbedürfnisse zu reagieren.

  • Strukturierter Informationsaustausch: Ein zentraler und strukturierter Austausch von Informationen ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Alle Abteilungen sollten einfachen und barrierefreien Zugang zu relevanten Daten, Kundenfeedback und Produktinformationen haben. Es ist jedoch ebenso wichtig, dass diese Prozesse in bestehende technische Lösungen, wie das CRM-System, integriert werden, um diesen Austausch zu erleichtern. Durch die Implementierung können Teams das System nahtlos in ihre Arbeitsabläufe integrieren. Ein klar definierter Prozess zum Umgang mit gesammeltem Feedback stellt sicher, dass dieses in umsetzbare Erkenntnisse gewandelt wird. Regelmäßige Updates und klare Verantwortlichkeiten sorgen dafür, dass das Feedback direkt in die Produktentwicklung oder Vertriebsstrategie einfließt.

Fazit: Ein neues Level der Zusammenarbeit

Für C-Level-Führungskräfte ist die enge Zusammenarbeit zwischen Produktmanagement und Vertrieb entscheidend, um den Erfolg ihres Unternehmens langfristig zu sichern. Nur durch klare Prozesse und einen strukturierten Informationsaustausch können Unternehmen ihre Agilität steigern und ihre Marktposition stärken. Die Optimierung dieser Zusammenarbeit legt nicht nur den Grundstein für kurzfristige Erfolge, sondern schafft die Basis für nachhaltiges Wachstum und langfristige Marktführerschaft. Es ist an der Zeit, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen.

Über den Autor

Gordan Volaric ist der CEO von Boom Strategy und Experte für die Optimierung von Vertriebsprozessen. Er hat zahlreiche Unternehmen dabei unterstützt, funktionsübergreifende Teams zu schaffen und Silos aufzubrechen, um die Effizienz und das Umsatzpotenzial zu maximieren. Seine Expertise basiert auf jahrelanger praktischer Erfahrung und erfolgreichen Projekten in Branchen wie Chemie, Aviation, Automobil, SaaS und Intralogistik.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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