22.07.2024
KOOPERATION

Darum sollten Produkt, Marketing, Vertrieb und Kundenerfolg ein integriertes Team bilden

Produkt, Marketing, Vertrieb und Kundenerfolg - im Gastbeitrag erklärt Gordan Volaric von Boom Strategy, warum ein integriertes Team mit vier Funktionen besser ist, als vier Teams mit je einer.
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Boom Strategy Managing Partner Gordan Volaric | (c) Boom Strategy
Boom Strategy Managing Partner Gordan Volaric | (c) Boom Strategy

In der heutigen Geschäftswelt sind traditionelle Abteilungsstrukturen nicht mehr ausreichend. Sie konzentrieren sich oft auf ihre eigenen Ziele, anstatt die Customer Journey als Ganzes in den Mittelpunkt zu stellen. Dies führt zu nicht aufeinander abgestimmten Segmenten, die den Kundenerwartungen nicht gerecht werden und somit die Kundenzufriedenheit erheblich beeinträchtigen können. Unternehmen müssen Produkt, Marketing, Vertrieb und Kundenerfolg als integrierte Funktionen eines einheitlichen Teams betrachten, um den Umsatz zu steigern und die Kundenzufriedenheit zu verbessern.

Durch die Integration der Abteilungen können Unternehmen eine kohärentere Strategie entwickeln, die von der Marktforschung bis zur Kundenbetreuung reicht. Dies ermöglicht eine schnellere Anpassung an Marktveränderungen und eine verbesserte Fähigkeit, auf Kundenfeedback zu reagieren. Zudem können Ressourcen effizienter genutzt werden, da redundante Prozesse eliminiert und Synergien zwischen den Teams geschaffen werden. Letztendlich führt dies zu einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit und langfristigem Erfolg.

Das Problem: Silos behindern den Fortschritt

Klassische Abteilungsstrukturen schaffen Silos, die den Informationsfluss behindern und zu ineffizienten Prozessen führen. Produkt-, Marketing-, Vertriebs- und Kundenerfolgsteams arbeiten oft isoliert voneinander, was zu Kommunikationslücken und verpassten Chancen führt. Ein Beispiel: Wenn das Vertriebsteam wichtige Kundenfeedbacks nicht an das Produktteam weiterleitet, können notwendige Produktverbesserungen nicht umgesetzt werden, was zu unzufriedenen Kunden führt.

Warum aktuelle Ansätze scheitern

Viele Unternehmen versuchen, diese Silos durch regelmäßige Meetings oder gemeinsame Projekte zu überwinden, doch diese Maßnahmen sind oft unzureichend. Ohne eine echte Integration bleiben wichtige Informationen fragmentiert und Entscheidungen werden verzögert.

Die Lösung: Ein integrierter Ansatz

Zusammenhängende Verantwortlichkeiten und Leistungen erkennen

Die Zusammenarbeit der Funktionen ist iterativ und funktionsübergreifend. Jeder Bereich liefert kontinuierlich Input zu den anderen Funktionen entlang der gesamten Customer Journey. Während jede Funktion ihre Hauptaufgaben hat (z.B. Marketing: Generierung von Leads), unterstützen sie auch die Hauptaufgaben der anderen Funktionen (z.B. Marketing unterstützt Kundenerfolg mit gezielten Kampagnen für den bestehenden Kundenstamm).

  • Produktteam: Entwickelt Lösungen basierend auf Kundenfeedback vom Kundenerfolgsteam und Input von Vertrieb und Marketing.
  • Marketing: Nutzt Produktinformationen und Kundendaten, um effektive Kampagnen zu gestalten, die sowohl neue Leads generieren als auch bestehende Kunden ansprechen.
  • Vertrieb: Setzt auf Marketingmaterialien und Produktupdates, um Kunden zu überzeugen und leitet wertvolle Informationen an das Produkt- und Kundenerfolgsteam weiter.
  • Kundenerfolg: Liefert kontinuierliches Feedback zur Verbesserung von Produkt und Service und unterstützt Marketing und Vertrieb durch Kundenbindung und Upselling-Möglichkeiten.
(c) Boom Strategy

Praktische Umsetzung und Angleichung von Zielen und Metriken

  1. Gemeinsame KPI-Definition: Festlegen von KPIs, die für alle Funktionen relevant sind, wie Kundenakquisitionskosten, Kundenlebenszeitwert und Kundenzufriedenheit.
  2. Regelmäßige Alignment-Meetings: Wöchentliche oder monatliche Meetings, in denen alle Teams ihre Fortschritte und Herausforderungen besprechen und gemeinsame Lösungen entwickeln.
  3. Integrierte Systeme: Nutzung eines einheitlichen CRM-Systems, das Daten aus allen Funktionen zusammenführt und Transparenz sowie Echtzeiteinblicke ermöglicht.
  4. Schulung und Weiterbildung: Regelmäßige Schulungen für alle Teams, um sicherzustellen, dass jeder die Ziele und Arbeitsweisen der anderen Funktionen versteht und unterstützt.
  5. Feedback-Schleifen: Implementierung von Feedback-Schleifen, bei denen z.B. Erkenntnisse aus der Kundenerfahrung kontinuierlich an Produktentwicklung, Marketing und Vertrieb zurückfließen.

Herausforderungen und ihre Überwindung

Die Umstellung auf ein integriertes Modell kann Herausforderungen mit sich bringen, wie Widerstand gegen Veränderungen und die Integration verschiedener Systeme. Um diese Hindernisse zu überwinden, sind klare Kommunikation, kontinuierliche Schulungen und die Nutzung moderner Technologien entscheidend. Ein effizientes CRM-System unterstützt den Informationsfluss und fördert die Zusammenarbeit. Zudem können Kollaborationstools wie Slack oder Microsoft Teams die Kommunikation zwischen den Abteilungen verbessern. Unternehmen sollten auch eine Kultur der Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens fördern, um die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu stärken.

Eine wichtige Strategie zur Überwindung solcher kultureller Widerstände ist die Einführung von Change-Management-Programmen. Diese Programme sollten auf Transparenz und Kommunikation setzen, um den Mitarbeitern die Vorteile der Integration klar zu vermitteln. Workshops und Trainings können dazu beitragen, die notwendigen Fähigkeiten und das Verständnis für funktionsübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. Zudem kann die Schaffung von Anreizen und Belohnungssystemen für erfolgreiche Teamarbeit die Motivation der Mitarbeiter steigern, sich aktiv an der Integration zu beteiligen.

Fazit: Der Weg zum Erfolg

Die Integration von Produkt, Marketing, Vertrieb und Kundenerfolg ist nicht nur eine strategische Entscheidung, sondern eine Notwendigkeit in der heutigen Wettbewerbslandschaft. Durch die Aufhebung von Silos und die Förderung der Zusammenarbeit können Unternehmen effizienter arbeiten, ein besseres Kundenerlebnis bieten und nachhaltiges Wachstum erzielen. Eine erfolgreiche Integration erfordert klare Ziele, gemeinsame Metriken und eine kontinuierliche Anpassung der Prozesse, um den sich ändernden Marktbedingungen und Kundenanforderungen gerecht zu werden.


Über den Autor:

Gordan Volaric ist ein Spezialist für die Optimierung von Vertriebsprozessen mit über einem Jahrzehnt Erfahrung. Als geschäftsführender Partner bei Boom berät er große Vertriebsorganisationen und hilft ihnen, Silos aufzubrechen und ihre Effizienz zu steigern. Durch die Gründung und das Wachstum mehrerer Technologieunternehmen hat er aus erster Hand erfahren, wie wichtig effektive Betriebs- und Ausführungsprozesse für den Erfolg sind. Seine Expertise ermöglicht es Unternehmen, integrierte und funktionsübergreifende Strategien zu entwickeln, die alle Aspekte der Customer Journey berücksichtigen und so Umsatz und Kundenzufriedenheit maximieren.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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