13.09.2016

Du hast ein IT Problem? Frag doch BEN!

Wenn es zu einem IT-Notfall kommt, stehen Klein- und Mittelunternehmen häufig vor einem Problem. Oft haben sie nicht genug Ressourcen, um IT-Mitarbeiter zu beschäftigen oder eine IT-Abteilung aufzubauen. Das Startup askYourBen hat ein System entwickelt, dass in einem solchen Fall helfen kann.
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© VOX/Bernd-Michael Maurer u. Boris Breuer: Die Höhle der Löwen ist eine deutsche Startup-Show im TV.

Das Wiener IT-Startup askYourBEN versteht sich als Online-Vermittlungs-Plattform zwischen Unternehmen und sogenannten BENs. Bei letzteren handelt es sich um die IT-Experten aus den Datenbanken der Firmen. askYourBEN richtet sich vor allem an KMU`s, die nicht genug Ressourcen besitzen, um IT-Mitarbeiter zu beschäftigen oder eine IT-Abteilung aufzubauen. Stattdessen bekommt jeder Kunde des Startups seinen persönlichen BEN. Wann immer er etwas benötigt, ist ein Experte sofort zur Stelle. Das Konzept stammt von Bernhard Obernosterer und Marcus Izmir, die das Startup im Herbst des letzten Jahres gründeten. Marcus und Bernhard verbindet eine langjährige Zusammenarbeit in diesem Bereich sowie eine gemeinsame Philosophie: „IT – easy as can be“. Der Brutkasten hat sie zum Gespräch getroffen.

Wie seid ihr auf die Idee gekommen?

Marcus Izmir: Technik und generell Technologie wandert zunehmend in die Cloud und beschränkt sich auf den Client und vor allem dessen Anwendung. Die meisten IT-Dienstleister lieben die Technik. Wir auch, aber vor allem lieben wir den Menschen und seine Talente bzw. was er bei bester IT-Unterstützung alles schaffen kann.

Wie setzt sich euer Team zusammen? Wie habt ihr euch gefunden?

Marcus Izmir: Bernhard und ich kennen uns schon wirklich lange durch die mii, die Marcus Izmir Informationsmanagement GmbH, die ich 1986 gegründet und 2012 verkauft habe. Die anderen BENs sind IT affine Menschen, die es lieben andere Menschen und ihre Prozesse zu unterstützen. Keiner davon ist auf einer klassischen Payrole. Alle haben ihre Jobs und sind mit askYourBEN nach eigenem Ermessen mehr oder weniger ausgelastet. Ganz nach dem Modell „Das Neue Arbeiten – DNA“. Im Hintergrund haben wir Verträge mit den unterschiedlichsten Technik-Experten oder Lieferanten. Nachdem wir keine Type bevorzugen – das sucht sich bei uns der Kunde aus – sind das einige. Gerne empfehlen wir auch branchenorientert spezifische Kräfte.

Redaktionstipps

Welche Eigenschaften muss ein guter Mitarbeiter mitbringen?

Bernhard Obernosterer:  Er muss sympathisch, verlässlich, loyal, intelligen sein. Außerdem auch kommunikativ, eigenverantwortlich und selbstverwirklichend.

Welche Learnings waren für euch besonders wichtig?

Bernahrd Obernosterer: Geduld . Gute Dinge brauchen einfach auch ihre Zeit.

Was würdet ihr eurem jüngeren Ich mitgeben bzw. raten?

Marcus Izmir: Bessere Online-Vermarktung zu betreiben. Wir waren da zu Beginn noch sehr klassisch orientiert.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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