15.03.2024

Probando: Grazer Scaleup expandiert in den arabischen Markt

Das Grazer Startup Probando möchte mit seiner Plattform für klinische Studien international expandieren. Und bedient mittlerweile 16 Sprachen.
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Probando
(c) Katja Koller - Das Probando-Team.

Die MENA-Region ist für europäische Startups lange kein ferner Markt mehr. Der Mittlere Osten und Nordafrika zählt zu den am schnellsten wachsenden Gesundheitsmärkten weltweit. Diese Chance will sich das Grazer Scaleup Probando nicht entgehen lassen und setzt einen großen Schritt über das Mittelmeer:

Nach seiner Teilnahme an der Arab Health 2024 – einer Fachmesse für Gesundheit und Medizin in Dubai – auf Einladung der Wirtschaftskammern Österreichs (Advantage Austria) im vergangenen Jänner, fiel die Entscheidung auf die Expansion in den Mittleren Osten und nach Nordafrika.

Probando hat sich seit seinem Launch 2020 zu einer Plattform für klinische Studien am europäischen Markt etabliert, die auf Machine Learning basieren soll. Wie das Scaleup selbst angibt, sollen mit Hilfe von Probando in den letzten drei Jahren „hunderte klinische Studien in über 20 Ländern erfolgreich abgeschlossen“ worden sein.

Die Funktionsweise von Probando gleicht einem sozialen Netzwerk für klinische Studien: Über die multilinguale Internetplattform – mittlerweile in 16 Sprachen – soll Probando Forschenden und Studienteilnehmenden die Möglichkeit geben, sich miteinander zu vernetzen. Gesucht und gefunden werden kann lokal und international.

Zudem launchte Probando im April des Vorjahres sein Tool ProbandoPay: Dabei handelt es sich um ein Bezahlsystem für die einfache Abwicklung der Auszahlung von Aufwandsentschädigung und Reisekosten für klinische Studien.

Indien, Saudi-Arabien und Oman im Visier

Mit der Fachmesse Arab Health 2024 in diesem Januar konnte das Grazer Scaleup nun auch Fachleute und Gesundheitsorganisationen im Mittleren Osten und in Nordafrika erreichen. Insgesamt sollen rund 4.500 Austellende aus 150 Ländern vor Ort gewesen sein.

So gestaltete sich die Arab Health 2024 als Sprungbrett für Partnerschaften in der MENA-Region: „Die Möglichkeiten im arabischen Raum sind enorm. Die Geschwindigkeit, mit der hier Dinge umgesetzt und neu gedacht werden, sind imponierend“, sagt Matthias Ruhri, Co-Geschäftsführer von Probando.

„Wir sind sehr zufrieden mit unserer Teilnahme an der Arab Health 2024 und dem positiven Feedback, das wir erhalten haben. Dadurch konnten wir die Sichtbarkeit unserer Plattform erhöhen und Potenziale am internationalen Markt erkennen“, meint Co-Geschäftsführer von Probando, Manuel Leal Garcia, zur Präsenz des Scaleups in Dubai.

Im Visier stünden vor allem Indien, Saudi-Arabien und Oman – sie würden „spannende Entwicklungsmöglichkeiten für Probando“ bieten, „da dort zahlreiche Studien durchgeführt werden“, heißt es in einer Aussendung.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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