22.10.2024
PAPIER

Pro Planche: Tiroler Schneidbrett-Startup erweitert Fokus und Portfolio

Pro Planche aus Lienz hat nach einem fulminanten Start mit gleich zwei Preisen die Reife erreicht und versucht sich nun weiterzuentwickeln, da der Mitbewerb nicht schläft. Co-Founder Armin Hofmann erzählt von den Plänen.
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Pro Planche, Schneidbrett aus Papier, Schneidbrett, Schneidebrett
(c) Pro Planche - Die Pro Planche-Gründer Roland Tiefnig und Armin Hofmann.

Schneiden, Zerkleinern und Hacken. Eines der meist genutzten Küchenutensilien im Alltag muss einiges an Klingen-Einwirkung aushalten: Das Schneidbrett. Beide übliche Varianten, jene aus Holz und jene aus Kunststoff, haben Nachteile. Einer Studie zufolge, die im Fachjournal Enviromental Science & Technology im Mai 2023 veröffentlicht wurde, können sich etwa mehrere zehn Millionen Mikropartikel im Laufe eines Jahres beim Bearbeiten von Gemüse und Co. von Kunststoffschneidebrettern lösen und die Gesundheit bedrohen. Konkret sind es jährlich 14 bis 71 Millionen Polyethylen-Mikroplastikteilchen und 79 Millionen Polypropylen-Mikroplastikteilchen, die je nach Nutzungshäufigkeit und Messereinsatz entstehen können.

Beide üblichen Arten von Schneidbrettern bringen jedoch auch jeweilige Vorteile, wie etwa leichtere Reinigung (Plastik) oder dass sie antiseptisch sind (Holz). Das Tiroler Startup Pro Planche hat ein Schneidbrett aus Papier entwickelt, das die positiven Aspekte von Holz- und Kunststoff-Schneidbrettern verbinden soll.

Pro Planche: Kunststofffreie Verpackung kommt aus Hall

In der Herstellung werden laut Startup 66 Lagen Papier bei hoher Hitze unter enormem Druck verpresst. Das macht Pro Planche jedoch nicht selbst, sondern kauft Platten zu und verarbeitet sie dann weiter. Dabei würden auch Nachhaltigkeit und Regionalität eine große Rolle spielen, heißt es vom Unternehmen. So werden die Schneidbretter in Lienz von einem sozialökonomischen Betrieb verarbeitet und die kunststofffreie Verpackung kommt aus Hall in Tirol.

Die Lienzer haben kurz nach ihrer Gründung 2020 den Innovationspreis in Osttirol gewonnen und wurden 2022 mit dem Tiroler Jungunternehmerpreis der Jungen Wirtschaft Tirol in der Kategorie “Moderne Tradition” ausgezeichnet – brutkasten berichtete.

Konkurrenz möchte mitschneiden

Pro Planche hat nach dem Jungunternehmer-Preis allerdings seinen Fokus etwas angepasst, da der Mitbewerb immer größer wurde, wie Co-Founder Armin Hoffmann erklärt.

„Auf der TrendSet in München haben wir heuer mehrere größere Hersteller gesehen, die ähnliche Produkte anbieten, mit ähnlichem Material als Ausgangsbasis“, sagt er. „Daher erweitern wir unser Produktportfolio, um etwa Back- und Nudelbretter sowie Ceranfeld-Abdeckungen. Mittlerweile haben wir um die 14 Produkte rund ums Schneidbrett.“

Pro Planche plant Expansion

Die Tiroler konnten seit Bestehen ihren Umsatz jährlich um 20 bis 25 Prozent steigern und legen nun ihr Augenmerk neben der Produktentwicklung ebenso auf die Weiterentwicklung von Grundmaterialien.

„Momentan wird das Plattenmaterial exklusiv hergestellt und ist auf einen kleinen Kreis an Zulieferern beschränkt“, sagt Hoffmann. „Da gibt es mehrere kleine Firmen, die das können. Wir arbeiten daran, den Prozess zu vereinfachen.“

Langfristiges Ziel ist jedoch, den Vertrieb über den DACH-Raum auf Europa auszuweiten. „Innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre wollen wir Europa als Zielmarkt etablieren“, sagt Hoffmann. „Und neben unserer Portfolioerweiterung als Marke wahrgenommen werden.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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