08.08.2025
EY-STUDIE

Private Equity: Einbruch in Europa, Österreich „vergleichsweise stabil“

Laut dem aktuellen EY State of Private Equity Report Europe macht vor allem ein "Exit-Stau" dem Pivate-Equity-Sektor in Europa zu schaffen.
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Moderater Rückgang in Österreich im Private-Equity-Sektor
(c) charlesdeluvio via Unsplash

Ein Minus von 52 Prozent bei Private-Equity-Deals in Frankreich, ein Minus von 37 Prozent in Großbritannien und Irland und minus 39 Prozent auf der iberischen Halbinsel – das sind Ergebnisse aus dem EY State of Private Equity Report Europe für das erste Quartal 2025, der nun herausgegeben wurde.

Deal-Rückgang in der DACH-Region „nur“ acht Prozent

Und anders als in anderen wirtschaftlichen Bereichen, wo die DACH-Region zuletzt besonders stark von der anhaltenden Krise betroffen war, steigt sie im Private-Equity-Sektor vergleichsweise gut aus. Der Rückgang bei den Deals beträgt hier „nur“ acht Prozent. „Österreich zeigte dabei innerhalb der Region eine robuste Entwicklung, insbesondere durch Aktivitäten in den Sektoren Technologie und Gesundheitswesen“, präzisiert man bei EY.

Partner Dieter Schalko führt aus: „Österreich profitiert von seiner mittelständisch geprägten Unternehmenslandschaft, die in schwierigen Marktphasen besonders attraktiv für Add-on-Strategien ist.“ Das Interesse an resilienten Branchen wie Tech, Healthcare und Industrie sei ungebrochen.

Auch Grund zum Optimismus

Als Gründe für die insgesamt schlechte Entwicklung nennt EY geopolitische Spannungen, insbesondere zwischen den USA und China, sowie die anhaltende Unsicherheit rund um Zölle, Zinsen und Konjunktur. Es werden aber auch positive Entwicklungen ausgewiesen, die Grund zum Optimismus böten, namentlich die Zinswende, erste Anzeichen für eine sinkende Inflation und historisch hohe Dry-Powder-Bestände, also vorhandenes, aber nicht investiertes Kapital.

Gesamteuropäischer „Exit-Stau“

Als besonders großes Problem in der europäischen Private-Equity-Landschaft führt EY einen anhaltenden „Exit-Stau“ an. Im ersten Quartal 2025 wurden demnach europaweit nur 132 Exits gezählt – neun Prozent weniger als im ersten Quartal des Vorjahrs und 25 Prozent unter dem Fünfjahresdurchschnitt. Besonders stark betroffen ist der strategische Verkauf – laut EY traditionell die häufigste Exit-Route –, der um 14 Prozent zurückging. IPOs spielen aktuell kaum eine Rolle.

Exit-Readiness entscheidend, Österreich mit „auffällig hohem Professionalisierungsgrad“

Dabei geht es nicht nur um die allgemeine wirtschaftliche Lage, sondern auch um die „Exit-Readiness“ der einzelnen Unternehmen, wie Schalko erläutert: „Das Problem ist nicht nur das Marktumfeld, sondern die Vorbereitung. Wer heute verkaufen will, braucht eine präzise Positionierung, datenbasierte Narrative und ein eingespieltes Führungsteam.“ Die Studie zeigt dabei zudem: 93 Prozent der Firmen, die proaktiv auf Exit-Readiness setzen, konnten ihre Bewertungen beim Verkauf verbessern.

Österreich hat laut EY einen „auffällig hohen Professionalisierungsgrad in der Exit-Vorbereitung“. Vor allem Fonds mit Fokus auf KMU würden vermehrt auf strukturierte Prozesse, frühzeitige Exit-Szenarien und intensive Managementschulungen setzen.

Tech-Branche dominiert Private-Equity-Deals

Gleichzeitig seien die Entry-Valuations laut Studie wieder auf „realistischere Niveaus“ zurückgekehrt – ein Trend, den Investor:innen positiv bewerten würden. Finanzierungen seien im ersten Quartal 2025 sogar günstiger als in den drei Jahren zuvor gewesen. Auf Branchen-Seite dominiert der TMT-Bereich (Technology, Media, Telecommunications) mit 30 Prozent aller Deals. Insbesondere Unternehmen mit KI-Kompetenz, skalierbaren SaaS-Modellen oder Anwendungen im Bereich Cybersecurity und Infrastruktur stießen auf Investoreninteresse, heißt es von EY.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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