31.07.2017

PrimeCrowd: Sechsstelliges Investment für PocketDefi

Das Grazer Startup Liimtec mit seinem Produkt Pocket Defi konnte über das Investorennetzwerk PrimeCrowd ein sechsstelliges Investment aufstellen. Im Oktober folgt noch eine Crowdfunding-Kampagne.
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(c) Schubidu quartet: Das Liimtec-Team

Insgesamt 17 Privatinvestoren und Business Angels des Netzwerks PrimeCrowd haben sich am Grazer Startup Liimtec beteiligt. Sein Produkt PocketDefi ist ein handlicher Defibrilator, der immer mitgeführt werden kann und schon in naher Zukunft Leben retten soll. „Zusätzlich zu den finanziellen Mitteln erhalten wir maßgebliche Bereicherung durch erfahrene Unternehmer, die uns mit ihrem Know-How und ihrem weitrechendem Netzwerk zur Seite stehen“, heißt es in einer Aussendung des Startups dazu. „PocketDefi ist eine der erfolgversprechendsten MedTech-Innovationen der österreichischen Startup-Szene“, sagt dazu PrimeCrowd-Founder Markus Kainz.

+++ PrimeCrowd: Der Eliteclub der Privatinvestoren +++

Im Oktober folgt Crowdfunding-Kampagne

(c) Liimtec: So soll der PocketDefi aussehen

Allerdings würde die Finanzmittel noch nicht ausreichen, weswegen im Oktober eine Crowdfunding-Kampagne starte, heißt es von Liimtec. Denn um ein Medizinprodukt wie PocketDefi auf den Markt bringen zu können, sei eine kostspielige Produktzulassungsprozedur notwendig, für die noch weiteres Kapital benötigt würde. Mit der Kampagne hoffe man nun auf die Unterstützung der Community. Nähere Infos zur Kampagne und dem genauen Startdatum würden in den nächsten Wochen bekanntgegeben.

Lead-Investoren-Modell

Das nunmehrige Investment wurde mit dem neuen PrimeCrowd-Lead-Investoren-Modell aufgestellt, das erst vor wenigen Monaten eingeführt worden war. Die Investoren-Plattform arbeitet nun gezielt mit VC-Fonds zusammen. Ziel ist es, Lead-Investoren zu gewinnen, die die weiteren Chancen der Startups signifikant erhöhen. PrimeCrowd verweist dazu auf Studien, wonach der Einstieg eines erfahrenen Lead Investors die Wahrscheinlichkeit eines profitablen Exits signifikant erhöht. Ergebnisse der Universität Harvard und des MIT hätten bewiesen, dass erfahrene Investoren die Erfolgschancen eines Startups in den ersten vier Jahren um 27 Prozent erhöhen. Außerdem stiege die Wahrscheinlichkeit für weitere Finanzierungsrunden um 44 Prozent.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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