01.03.2016

PrimeCrowd: Der Eliteclub der Privatinvestoren

Wer mindestens 10.000 Euro investieren will und den Kontakt zu handverlesenen Startups sucht, ist bei PrimeCrowd richtig. Die Wiener Investment-Plattform will ihr Netzwerk in ganz Europa aufbauen.
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Markus Kainz (Mitte) und einige seiner PrimeCrowd-Gesellschafter. (c) PrimeCrowd
Markus Kainz (Mitte) und einige seiner PrimeCrowd-Gesellschafter. (c) PrimeCrowd

Während auf Kickstarter-Nutzer durchschnittlich rund 65 Euro in ein Projekt investieren, liegt die Schwelle bei Markus Kainz‘ neuer Crowd-Plattform gleich um einiges höher. Der Serial-Entrepreneur und Investor baut in Wien mit PrimeCrowd eine Art Eliteclub für Privatinvestoren auf. Erst ab 10.000 Euro ist man dabei – soviel muss in Form eines Nachrangdarlehens mindestens in ein Startup aus dem PrimeCrowd-Portfolio investiert werden. Für eine Eigenkapitalbeteiligung sind mindestens 50.000 Euro fällig.

Geld ist aber nicht die einzige Hürde, die künftige PrimeCrowd-Mitglieder nehmen müssen – ohne Kontakte geht fast nichts. Auch die Startups werden handverlesen. Sie sind entweder ausgewählte Top-Absolventen internationaler Inkubator-Programme, mit denen PrimeCrowd zusammenarbeitet – oder sie werden von Gesellschaftern empfohlen. Markus Kainz erklärt im Interview, wie seine neue Crowdinvesting-Plattform genau funktioniert.

+++ Auch interessant: Finanzierungsmöglichkeiten für Startups in der Anfangsphase +++

Funktioniert PrimeCrowd wie ein Fonds, in den man investieren kann?

Markus Kainz: Nein. Es gibt zwar Mindest-Tickets von 10.000 Euro, aber jeder Investor soll selbst entscheiden, in welches Startup er investiert. Wir wollen ja auch, dass die Investoren die Startups unterstützen. Wir stellen nur den Kontakt her, beraten und stellen die Investment-Tools zur Verfügung.

Hat PrimeCrowd Vorbilder?

Kainz: Ich war bei den Pitching Days in Tel Aviv (Reise der Wirtschaftskammer Österreich, Anm.) und dort haben wir uns einige Accellerators und Investment-Buden angeschaut. Eine davon hieß OurCrowd und die haben das dort bereits umgesetzt gehabt und waren sehr erfolgreich. Ich dachte, cool, soetwas brauchen wir auch in Europa.

Wie wird das Startup-Portfolio für PrimeCrowd zusammengestellt?

Kainz: Wir wollen in ganz Europa agieren und haben deshalb Deals mit Inkubatoren und Accellerators in ganz Europa. Wir arbeiten unter anderem auch mit StartUs zusammen. Inkubatoren filtern ja bereits vorher aus und wir bieten am Ende des Programms den besten Startups die Möglichkeit, bei PimeCrowd gelistet zu sein. Wir haben auch ein sehr weites Gesellschafternetzwerk und kommen auch über Weiterempfehlungen zu Startups. Das wichtigste ist, dass das Team passt und das kann man viel besser beurteilen, wenn die Empfehlungen über das Netzwerk kommen.

Welche Startups sind zum Start dabei?

Kainz: Man muss bei uns Investor sein, um Zugang zu den Startups zu haben.

Wie wird man Investor?

Kainz: Nach der Bewerbung oder Empfehlung gibt es einen persönlichen Termin, in dem es um Motivation und Einstellung geht. Bis jetzt hat es immer gepasst. Man bekommt dann Zugang zu unserer Plattform und sieht dort alle Startups. Es gibt auch Veranstaltungen, Netzwerk-Events und eine Academy.

Die Investoren haben nicht nur Geld, sondern auch einen Background, der für Startups nützlich sein kann?

Kainz: Manche haben nur Geld (lacht). Die meisten wollen sich aber auch einbringen. Einer zum Beispiel hat eine sehr große IT-Firma und interessiert sich für IT-Startups, denen er auch praktisch helfen kann.

Können Startups mitentscheiden, wer in sie investiert?

Kainz: Im Fall einer Eigenkapitalbeteiligung ist man Gesellschafter. In dem Fall braucht man natürlich die Rücksprache mit dem Startup. Bei Nachrangdarlehen kann das Startup aber nicht mitentscheiden.

Mit wieviel Kapital können PrimeCrowd-Startups rechnen?

Kainz: Der Durchschnitt liegt jetzt bei 200.000 und 500.000 Euro.

Passiert es auch, dass Startups leer ausgehen?

Kainz: Das kann natürlich auch passieren. Startups haben drei Monate Zeit, um auf ein Mindestinvestment zu kommen. Wir versuchen aber schon auf Pitch-Events vorab die Stimmung bei den Investoren abzuschätzen.

Wie ist das Team von Primecrowd aufgestellt?

Kainz: Es gibt 22 Gesellschafter, die in die PrimeCrowd an sich investiert haben. Zu den Investoren kommen wir über Weiterempfehlungen und das persönliche Netzwerk. Deshalb war es wichtig, ein großes Gesellschafternetzwerk zu haben. Die Hälfte der Gesellschafter investiert aber zusätzlich in Startups.

Wer sind die 22 Gesellschafter?

Kainz: Es sind einige bekannte Namen dabei, wie Daniel Cronin oder Julian Breitenecker, Bruder vom Puls4-Breitenecker. Julian investiert auch mit Media-for-Equity in viele Startups. Spannend ist auch Johannes Siller – es gibt den European Investment Fonds, über den die EU deine Investments für die Startups verdoppelt. Johannes Siller ist einer von sechs Österreichern, der in diesem Netzwerk dabei ist. Er ist sehr aktiv in der Startup-Szene, aber er ist sehr zurückhaltend.

Bleiben Sie Ihrem Projekt bei StartupLeitner, dem Inkubator Slax erhalten?

Kainz: Aus meiner Sicht brauchen Startups zwei Sachen dringend: das eine ist der Bereich Sales. Die meisten haben ein tolles Produkt und Team, aber Probleme, das Ding zu verkaufen. Deshalb unterstützt Slax Startups im Bereich Sales. Ich werde dort weiter mit dabei sein, aber mein Fokus wird auf PrimeCrowd liegen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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