31.10.2020

Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

Die ersten Details zu einem "Lockdown light" zur Bekämpfung des Coronavirus sind bereits bekannt.
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HeldYn AS²K Sebastian Kurz Alexander Schütz Mehrwertsteuersenkung
Sebastian Kurz | (c) BKA / Dragan Tatic

Am Samstag, 31.10., hat die österreichische Bundesregierung rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz eine Pressekonferenz über „Aktuelles zum Coronavirus“ einberufen. Im Fokus standen dabei weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Österreich, zuvor hatten bereits andere europäische einen zumindest teilweisen zweiten Lockdown eingeführt.

Dieser Artikel wird laufend überarbeitet.

Video: PK der Regierung zum zweiten Corona-Lockdown

Unter anderem wurde die Pressekonferenz zu den neuen Corona-Maßnahmen über die Website des Bundeskanzleramts übertragen. Auch über die Facebookseite des Bundeskanzleramts konnte man die PK verfolgen, sowie über die untenstehende Einbettung auf derbrutkasten.com.

Pressekonferenz der Bundesregierung über Aktuelles zum Coronavirus.

Posted by Bundeskanzleramt Österreich on Saturday, October 31, 2020

Zweiter Lockdown fix

Sebastian Kurz nimmt in der Pressekonferenz explizit das Wort „Lockdown“ in den Mund. Dieser bringt diverse neue Regeln für den Alltag mit sich. Die Verordnung soll am Dienstag, 3.11., um 0:00 Uhr in Kraft treten, die Regelungen gelten großteils voraussichtlich bis 30. November. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (siehe unten) gelten bis 12. November.

Laut Kurz soll es dann wieder zu einer schrittweisen Öffnung kommen. Kurz gibt sich zuversichtlich, dass wir im Sommer 2021 wieder zur gewohnten Normalität zurückkehren werden.

Die neuen Corona-Maßnahmen

Die folgenden Maßnahmen hat die Regierung im Rahmen der Pressekonferenz bestätigt:

  • Absage von öffentlichen Veranstaltungen – allerdings mit Ausnahmen wie etwa „Sportveranstaltungen im Spitzensport“, Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“.
  • Die Hotellerie wird geschlossen.
  • Komplette Sperrung der Gastronomie für Gäste. Take-away und Lieferungen dürften weiterhin möglich sein.
  • Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder etc. werden geschlossen.
  • Kindergärten und Pflichtschulen bleiben geöffnet, Universitäten und Oberstufen werden auf Distance Learning umgestellt.
  • Der Handel und die persönlichen Dienstleistungen – von Frisör bis Physiotherapie – bleiben geöffnet.
  • Auch Industrie und Produktion bleiben geöffnet.
  • Wo Home Office möglich ist, soll auf Home Office gesetzt werden.
  • Es dürfen sich – so wie in Deutschland – nur noch zwei Haushalte treffen. Unabhängig davon, wie viele Menschen in den Haushalten leben.
  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf man den Haushalt nicht mehr verlassen, um andere Menschen zu besuchen. Hier gibt es Ausnahmen (siehe weiter unten).
  • Sport ist nur noch mit Abstand im Freien, nicht gemeinsam im Räumen erlaubt. Ausnahme ist der Spitzensport. Sportstätten im Freien sind weiterhin geöffnet.

Ausnahmen für die Ausgangsbeschränkung

Bezüglich der Ausgangsbeschränkungen gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen die Wohnung auch zwischen 20 und 6 Uhr verlassen werden darf:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum;
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten;
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens;
  • berufliche Zwecke, sofern das erforderlich ist;
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Angezeigt wird demnach laut Innenminister Karl Nehammer unter anderem, wer sich nach 20 Uhr in einer Gruppe zu einem Bier im Park zusammenfindet. Hält ein Wirt seine Bar offen, so wird er ebenso angezeigt wie seine Gäste.

Hilfe für die Wirtschaft, Kurzarbeit verlängert

Laut Finanzminister Gernot Blümel sollen Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von der aktuellen Situation betroffen sind – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie. Hier sollen 80 Prozent vom Umsatz ersetzt werden, gedeckelt mit 800.000 Euro, bisherige Covid-Maßnahmen werden gegengerechnet. Die Beantragung soll via finanzonline erfolgen. Diese Maßnahme wird den Staat im November etwas über eine Milliarde Euro kosten, sagt Blümel.

Die Regierung betont zudem, dass die Kurzarbeit ausgeweitet wird, um einer steigenden Arbeitslosigkeit nach Möglichkeiten entgegen zu wirken. Dazu werden Gespräche geführt. Für nicht direkt betroffene Unternehmen wird an einem Fixkostenzuschuss, 2. Phase, gearbeitet. Hier wird Österreich einen ähnlichen Weg wie Deutschland gehen.

Aktuelle Zahlen zu Corona in Österreich

Am Samstag hat das Innenministerium aktuelle Zahlen zum Coronavirus in Österreich bekannt gegeben. Bisher gab es in Österreich demnach 104.925 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (31. Oktober 2020, 09:30 Uhr) sind österreichweit 1.109 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 67.226 sind wieder genesen. Derzeit befinden sich 1.867 Personen aufgrund des Coronavirus in krankenhäuslicher Behandlung und davon 265 der Erkrankten auf Intensivstationen.

Die Neuinfektionen seit der letzten Meldung teilen sich auf die Bundesländer Österreichs wie folgt auf:

Burgenland: 175
Kärnten: 218
Niederösterreich: 727
Oberösterreich: 1.074
Salzburg: 332
Steiermark: 671
Tirol: 749
Vorarlberg: 451
Wien: 952

Derzeit hat Europa ein Drittel aller weltweiten Infektionsfälle, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober im Rahmen der Pressekonferenz betonte. Er betonte erneut die Notwendigkeit des Zusammenhalts. Wenn man nun nicht entgegensteuere, könne laut Einschätzung von Experten Mitte bis Ende November die Kapazitätsgrenze bei den Intensivbetten erreicht sein.

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Biogena, Börse, Aktien
Albert Schmidbauer, Gründer und CEO von Biogena | (c) Biogena.

Biogena-Gründer Albert Schmidbauer setzte sich jüngst gegen das Ende der Sachbezugsbefreiung für E-Dienstwagen ein – brutkasten berichtete. Nun beschleunigt der Salzburger Mikronährstoff-Hersteller seinen Weg in Richtung Kapitalmarkt. Über die Biogena Good Vibes AG läuft derzeit eine außerbörsliche Kapitalerhöhung mit einem geplanten Volumen von bis zu 25 Millionen Euro.

Biogena und die Unternehmensbewertung

Der Ausgabepreis für neue Aktien liegt bei 4,803 Euro. Insgesamt sollen rund vier bis fünf Millionen neue Aktien ausgegeben werden. Die Gesellschaft positioniert die Maßnahme als zentralen Baustein ihrer langfristigen Kapitalmarktstrategie und bereitet parallel die Handelbarkeit im Direct Market Plus der Wiener Börse vor. Im Zuge der Kapitalmaßnahme rückt auch die Unternehmensbewertung stärker in den Fokus und soll bei rund 475 Millionen Euro liegen.

„Die im Prospekt genannte Bewertung basiert nicht auf einer losgelösten Marketingannahme, sondern auf einer internen Unternehmensbewertung nach den Grundsätzen des Fachgutachtens KFS/BW“ (Anm.: zentrales Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen – KSW – zur Unternehmensbewertung in Österreich), erklärt Schmidbauer. „Zusätzlich wurde diese Bewertung mit branchenspezifischen Transaktionsdaten für Nahrungsergänzungsmittel in Österreich und Deutschland plausibilisiert. Wichtig ist die genaue Einordnung: Der Angebotspreis beträgt 4,803 Euro je Aktie. Auf dieser Basis wird die Emittentin aktuell mit rund 450 Mio. Euro bewertet. Die oft genannten rund 470 bis 475 Mio. Euro lassen sich wirtschaftlich als Größenordnung nach vollständiger Kapitalerhöhung erklären: 450 Mio. Euro bestehende Bewertung plus bis zu 25 Mio. Euro Bruttoemission ergibt rund 475 Mio. Euro.“

Bewertungsfaktoren

Die Bewertung stützt sich aus Sicht von Schmidbauer auf mehrere Faktoren: Biogena erzielte im Geschäftsjahr 2024/2025 einen Umsatz von rund 124,9 Mio. Euro. Das operative Ergebnis (EBITDA) lag bei rund 19,1 Mio. Euro, was einer EBITDA-Marge von etwa 15,3 Prozent entspricht. In der bereinigten Pro-Forma-Betrachtung steigt das EBITDA auf rund 19,8 Mio. Euro, die Marge liegt dann bei rund 15,9 Prozent.

„Dazu kommt eine sehr starke Substanz. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Eigenkapital beträgt (laut Prospekt) rund 298,9 Mio. Euro. Das ist für die Kapitalmarkteinordnung wesentlich, weil Biogena nicht nur über Wachstumsfantasie, sondern auch über eine bereits erhebliche Eigenkapitalbasis verfügt“, so Schmidbauer weiter. „Ein weiterer entscheidender Bewertungsfaktor ist die bereits vorhandene Skalierungsfähigkeit. Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Mio. Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 % ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden.“

Somit erklärte sich die Bewertung – zusammenfassend gesagt – aus dem Zusammenspiel von „heutiger Ertragskraft, hoher Eigenkapitalbasis, bestehender Produktionskapazität für rund 500 Mio. Euro Umsatz und einer klaren Wachstumsplanung“.

In anderen Worten: Der Konzernumsatz von Biogena soll von 156,65 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025/2026 auf 502,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2029/2030 steigen. Diese Zahlen sind ausdrücklich Planwerte des Managements, keine Garantie und keine bindende Prognose, wie Schmidbauer betont.

E-Commerce und D2C

Die Planung verteilt sich im Kern auf folgende steuerbare Wachstumskanäle: E-Commerce und D2C: E-Commerce soll laut Prospekt von 96,4 Mio. Euro Umsatz 2025/2026 auf 233,2 Mio. Euro 2029/2030 wachsen. Getragen werden soll das durch Performance-Marketing, CRM, Subscription-Modelle, höhere Wiederkaufraten und eine stärkere Fokussierung auf Deutschland.

„Das ist ein zentraler Punkt: Biogena will nicht nur über Handel wachsen, sondern über die direkte Kundenbeziehung. Über 70 % der Umsätze werden bereits heute über das Web abgewickelt, und Biogena zählt laut Prospekt rund 1 Mio. Kundinnen und Kunden aus 70 Ländern sowie mehr als 500.000 registrierte Nutzer im Biogena Club“, präzisiert Schmidbauer.

Biogena mit Apothekenkanal

Zudem soll der neu aufzubauende Apothekenkanal in der DACH-Region laut Planung bis 2029/2030 einen Umsatzbeitrag von 163,3 Mio. Euro leisten, davon 129,0 Mio. Euro in Deutschland. „Das ist strategisch wichtig, weil Biogena damit neben dem starken D2C-Geschäft einen zweiten großen Skalierungskanal aufbaut: Apotheken schaffen Reichweite, Vertrauen und Zugang zu gesundheitsbewussten Kunden“, so der Founder weiter.

Außerdem sollen Stores, Labs und Plaza-Konzepte laut Prospekt von 37,2 Mio. Euro 2025/2026 auf 86,5 Mio. Euro 2029/2030 wachsen. Sie werden von Biogena als Beratungs-, Erlebnis- und Vertrauenszentren verstanden und mit Diagnostik-, Biohacking- und Longevity-Angeboten verbunden. „Hier liegt der Unterschied zu reinen Online-Supplement-Marken: Biogena baut physische Orte, an denen Gesundheit messbar, beratbar und erlebbar wird.“

Deutschland als wichtigster Markt

Deutschland bleibt dabei der wichtigste Wachstumsmarkt. Der Umsatz dort soll von 58 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025/2026 auf 335,5 Mio. Euro bis 2029/2030 steigen. Nach der Planung des Managements soll der Marktanteil in Deutschland von derzeit rund 0,7 Prozent auf etwa drei Prozent ebenfalls wachsen.

Dieses Wachstumspotenzial ergibt sich auch aus der noch vergleichsweise geringen Markenbekanntheit, wie Schmidbauer beschreibt. Während der gestützte Bekanntheitsgrad in Österreich bei 42 Prozent liege, betrage er in Deutschland erst acht Prozent. Der deutsche Markt sei damit nicht nur größer, sondern biete auch beim Markenaufbau noch deutliches Potenzial.

Wie Schmidbauer erklärt, ist Biogenas Internationalisierung somit vor allem über diesen Markt konkretisiert. Dazu kommen bestehende internationale Grundlagen: Die bereits erwähnten Kunden aus 70 Ländern, D2C als zweiter großer Hebel und die starke Web-Abwicklung, was den Umsatz betrifft.

Biogena als Health-Ökosystem mit starker Vertikalisierung

„Das zeigt, dass Biogena schon heute eine direkte Kundenbeziehung hat und nicht ausschließlich vom stationären Handel abhängig ist. Digitale Gesundheitsservices sind der strategische Differenzierungshebel. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen unter anderem in Webshop 3.0 bzw. World of Biogena, Wellbeing Checks & Longevity-Systemlösungen, Biogena ONE, E-Commerce-Marketing Deutschland sowie den weiteren Ausbau der Plaza-Konzepte fließen“, sagt Schmidbauer. „Damit wird deutlich: Biogena verkauft nicht nur Nahrungsergänzungsmittel. Das Modell entwickelt sich in Richtung eines integrierten Health-Ökosystems aus Produkt, Diagnostik, Beratung, Biohacking, digitalen Services, Club-Modell und stationärer Erlebniswelt.“

Zwischen Consumer Health, Supplement Brand und Longevity-Plattform

Zur Frage der Positionierung zur Konkurrenz meint Schmidbauer, dass Biogena im Vergleich zu vielen Consumer-Health-Unternehmen stärker vertikal integriert sei. „Die Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt selbst“, erklärt er. „Gleichzeitig verfügt sie über ein eigenes Wissenschafts- und Entwicklungsteam mit rund 20 akademischen Expertinnen und Experten sowie über mehr als 729 geschützte Marken, vor allem in der Europäischen Union.“

Im Vergleich zu jungen Longevity- oder Supplement-Startups habe Biogena bereits eine „substanzielle Umsatzbasis“, ein positives hohes EBITDA, eine starke Eigenkapitalbasis, eigene Produktionskapazitäten, rund 30.000 Partnerärzte und Therapeuten im B2B-Bereich sowie eine große B2C-Kundenbasis, zieht Schmidbauer sein Fazit: „Biogena steht zwischen klassischem Consumer Health, Premium Supplement Brand und moderner Longevity-Plattform. Der Unterschied liegt in der Kombination aus Wissenschaft, eigener Produktion, direkter Kundenbeziehung, ärztlichem Partnernetzwerk, digitalen Gesundheitsservices. Und physischen Gesundheitsorten.“

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AI Summaries

Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr vor.
  • Verbot für das Betreten von Freizeiteinrichtungen, u.a. Bäder, Tanzschulen, Kinos, Theater und Wettbüros.
  • Auch Museen und Zoos werden geschlossen, Parks und Bibliotheken bleiben aber geöffnet.
  • Absage von öffentlichen Veranstaltungen – allerdings mit Ausnahmen wie etwa „Sportveranstaltungen im Spitzensport“, Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“.
  • Sport ist nur noch mit Abstand im Freien, nicht gemeinsam im Räumen erlaubt. Ausnahme ist der Spitzensport.
  • Komplette Sperrung der Gastronomie für Gäste. Take-away und Lieferungen dürften weiterhin möglich sein.
  • Kindergärten, Schulen und Universitäten sind dezidiert von der Verordnung ausgenommen.

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