10.07.2017

Prescreen: Wiener HR-Startup geht für 17 Mio. Euro an Xing

Das HR-Startup Prescreen mit Sitz in Wien und Berlin wurde für 17 Millionen Euro an die deutsche Plattform Xing verkauft. Wenn bis 2020 einige vereinbarte operative Ziele erreicht werden, können noch bis zu 10 Millionen Euro dazukommen.
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Prescreen
(c) Prescreen: Das Team

Das HR-Startup Prescreen mit Sitz in Wien und Berlin wurde 2013 gegründet. „Nach über 4 Jahren und insgesamt 96.000 getrunkenen Tassen Kaffee, 5018 verschlungenen Lieferservice-Bestellungen und 17.000 geleerten Clubmate-Flaschen, beschäftigt das Unternehmen heute 27 Mitarbeiter und verfügt über 350 Kunden“, heißt es in einer Aussendung des Startups. Der Anlass: Prescreen gab soeben bekannt, dass der Exit an die deutsche Business-Plattform Xing erfolgt ist. 17 Millionen Euro ließ sich Xing das Wiener Startup kosten.

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„Tool, das schön und trotzdem flexibel ist“

Prescreen arbeitet mit einer cloudbasierten Bewerbermanagement-Software. „Als wir 2013 begonnen haben, war ein Tool, das schön und trotzdem hochgradig flexibel und anpassbar ist, noch nicht vorhanden. Gemeinsam mit unserem Business Angel Mathias Hiebeler entschlossen wir uns damals dazu, genau dieses Tool zu entwickeln“, sagt Constantin Wintoniak, Geschäftsführer von Prescreen. Noch im selben Jahr wurde die erste Version von Prescreen veröffentlicht und erste Kunden gewonnen. Im Jahr 2015 investierte KIZOO Technology Capital in das Startup. „Diese Seed-Finanzierung verhalf uns zu einem entscheidenden Wachstum. Wir bauten unsere Sales-, Entwicklungs- und Marketingabteilung weiter aus und eröffneten bald darauf ein zweites Büro in Berlin“, erzählt Wintoniak.

Option auf weitere 10 Mio. Euro

Inzwischen hat Prescreen einen Kundenstock von 350 Unternehmen unterschiedlichster Größe. Darunter befinden sich Großkonzerne wie die UniCredit Bank Austria, Beiersdorf oder Ströer, aber auch namhafte Startups, wie etwa runtastic, Urlaubsguru oder idealo. Die 17 Millionen Euro, die mit xing vereinbart wurden, sind ein Basiskaufpreis. Erreicht Prescreen bis 2020 einige gemeinsam gesetzte operative Ziele, kann sich der Kaufpreis um Earn-Out-Zahlungen in der Höhe von 5 bis 10 Millionen Euro erhöhen.

„Das wird auch so bleiben“ – Prescreen bleibt autonom

Prescreen bleibt innerhalb der Xing-Gruppe ein eigenständige Unternehmen. „Prescreen ist ein offenes System, kann also auch mit anderen Netzwerken als Xing oder in Verbindung mit beliebigen Stellenbörsen genutzt werden – und das wird auch so bleiben“, sagt dazu Xing-CSO Alastair Bruce.Trotzdem verspricht man sich bei Business-Netzwerk natürlich viel von der Übernahme: „XING ist heute bereits führender Anbieter für modernes E-Recruiting. Mit dem Kauf von Prescreen bauen wir diese Position weiter aus“, sagt XING CEO Vollmoeller.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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