10.07.2017

Prescreen: Wiener HR-Startup geht für 17 Mio. Euro an Xing

Das HR-Startup Prescreen mit Sitz in Wien und Berlin wurde für 17 Millionen Euro an die deutsche Plattform Xing verkauft. Wenn bis 2020 einige vereinbarte operative Ziele erreicht werden, können noch bis zu 10 Millionen Euro dazukommen.
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Prescreen
(c) Prescreen: Das Team

Das HR-Startup Prescreen mit Sitz in Wien und Berlin wurde 2013 gegründet. „Nach über 4 Jahren und insgesamt 96.000 getrunkenen Tassen Kaffee, 5018 verschlungenen Lieferservice-Bestellungen und 17.000 geleerten Clubmate-Flaschen, beschäftigt das Unternehmen heute 27 Mitarbeiter und verfügt über 350 Kunden“, heißt es in einer Aussendung des Startups. Der Anlass: Prescreen gab soeben bekannt, dass der Exit an die deutsche Business-Plattform Xing erfolgt ist. 17 Millionen Euro ließ sich Xing das Wiener Startup kosten.

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„Tool, das schön und trotzdem flexibel ist“

Prescreen arbeitet mit einer cloudbasierten Bewerbermanagement-Software. „Als wir 2013 begonnen haben, war ein Tool, das schön und trotzdem hochgradig flexibel und anpassbar ist, noch nicht vorhanden. Gemeinsam mit unserem Business Angel Mathias Hiebeler entschlossen wir uns damals dazu, genau dieses Tool zu entwickeln“, sagt Constantin Wintoniak, Geschäftsführer von Prescreen. Noch im selben Jahr wurde die erste Version von Prescreen veröffentlicht und erste Kunden gewonnen. Im Jahr 2015 investierte KIZOO Technology Capital in das Startup. „Diese Seed-Finanzierung verhalf uns zu einem entscheidenden Wachstum. Wir bauten unsere Sales-, Entwicklungs- und Marketingabteilung weiter aus und eröffneten bald darauf ein zweites Büro in Berlin“, erzählt Wintoniak.

Option auf weitere 10 Mio. Euro

Inzwischen hat Prescreen einen Kundenstock von 350 Unternehmen unterschiedlichster Größe. Darunter befinden sich Großkonzerne wie die UniCredit Bank Austria, Beiersdorf oder Ströer, aber auch namhafte Startups, wie etwa runtastic, Urlaubsguru oder idealo. Die 17 Millionen Euro, die mit xing vereinbart wurden, sind ein Basiskaufpreis. Erreicht Prescreen bis 2020 einige gemeinsam gesetzte operative Ziele, kann sich der Kaufpreis um Earn-Out-Zahlungen in der Höhe von 5 bis 10 Millionen Euro erhöhen.

„Das wird auch so bleiben“ – Prescreen bleibt autonom

Prescreen bleibt innerhalb der Xing-Gruppe ein eigenständige Unternehmen. „Prescreen ist ein offenes System, kann also auch mit anderen Netzwerken als Xing oder in Verbindung mit beliebigen Stellenbörsen genutzt werden – und das wird auch so bleiben“, sagt dazu Xing-CSO Alastair Bruce.Trotzdem verspricht man sich bei Business-Netzwerk natürlich viel von der Übernahme: „XING ist heute bereits führender Anbieter für modernes E-Recruiting. Mit dem Kauf von Prescreen bauen wir diese Position weiter aus“, sagt XING CEO Vollmoeller.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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