30.04.2026
KOOPERATION

„Prepwise“ siegt beim Red Bull Basement: WU-Wien-Studenten holen Österreich-Titel

Zwei WU-Studenten, eine KI-Idee gegen teure Wocheneinkäufe – und ein Ticket nach San Francisco: Benedikt Batthyany und Leonhard Pink haben mit „Prepwise" das Red Bull Basement National Final in Graz gewonnen und sich gegen 1.060 Einreichungen durchgesetzt. Im Juni vertreten sie Österreich beim World Final in den USA.
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(c) Philipp Carl Riedl / Red Bull Content Pool

Mit einer Idee, die Künstliche Intelligenz, Alltagstauglichkeit und Preisbewusstsein verbindet, haben sich zwei Studenten der Wirtschaftsuniversität Wien an die Spitze des heimischen Innovationswettbewerbs Red Bull Basement gesetzt. Benedikt Batthyany aus Tirol und Leonhard Pink aus Deutschland überzeugten die Jury beim National Final am 29. April im Grazer Unicorn mit ihrem Projekt „Prepwise“ – einem KI-gestützten Mahlzeitenplaner, der Ernährung neu denkt. Ihr Lohn: das Ticket nach San Francisco, wo von 1. bis 3. Juni 2026 das Red Bull Basement World Final stattfindet.

Rekordbeteiligung als Signal

Die diesjährige Ausgabe des Innovationsprogramms verzeichnete mit 1.060 Einreichungen aus ganz Österreich einen neuen Rekord. Für die Veranstalter ist das ein deutliches Zeichen: Die heimische Startup- und Studierenden-Szene ist gründungswillig wie nie. Aus dem Bewerberfeld schafften es neun Teams in das Live-Finale, wo sie ihre Konzepte vor Publikum und Fach-Jury präsentierten – mit kreativen Lösungsansätzen, technologischer Innovationskraft und gesellschaftlichem Impact.

(c) Philipp Carl Riedl / Red Bull Content Pool

Was Prepwise besonders macht

Die Idee der beiden WU-Studenten setzt an einem Alltagsproblem an, das viele kennen: gesund essen, ohne das Budget zu sprengen. Der KI-Assistent von „Prepwise“ plant abwechslungsreiche, nährstoffreiche Gerichte auf Basis der tatsächlichen Einkaufspreise und behält dabei automatisch das Wochenbudget im Blick. Damit verbindet das Konzept zwei Themen, die derzeit besonders im Fokus stehen – Nachhaltigkeit und KI-Anwendung im Alltag.

Die Sieger selbst zeigten sich überwältigt. „Wir können unsere Freude gar nicht in Worte fassen. Wir haben wirklich nicht mit dem Sieg gerechnet, weil hier einfach so gute Ideen beim Finale dabei waren“, so Batthyany und Pink. „Jetzt werden wir viel Zeit damit verbringen, das Konzept weiter auszuarbeiten. San Francisco ist ein Traum – wir freuen uns so sehr, dass wir diese Möglichkeit bekommen, Österreich beim World Final zu vertreten.“

Hochkarätige Jury, knappe Entscheidung

Über den Sieg entschied eine prominent besetzte Runde: Ex-Tennisstar und Unternehmer Dominic Thiem, Gründerin Victoria Neuhofer (Damn Plastic, VEATZZ), Georg Leitgeb (Senior Account Technology Strategist bei Microsoft Österreich) und Christian Dotzauer (Sr. Director Marketing EMEA bei AMD). Bewertet wurden Innovationsgrad, Umsetzbarkeit, Gründerprofil und Impact. Thiem zeigte sich von Prepwise begeistert: „Ich glaube, dass Prepwise sehr viel vereint von dem was die heutige Zeit braucht, vor allem was Nachhaltigkeit und AI-Unterstützung betrifft.“ Durch den Abend führte Host Karina Toth, für inspirierende Impulse sorgte Julia Schedlberger mit ihrer Keynote.

(c) Philipp Carl Riedl / Red Bull Content Pool

Vom Konzept zum Produkt

Für das Gewinner-Duo beginnt nun die Arbeitsphase: Das Konzept soll zu einem marktfähigen Minimum Viable Product (MVP) weiterentwickelt werden. Dabei greifen die nationalen Sieger-Teams weltweit auf modernste Technologien zurück – darunter einen AMD AI Laptop und 5.000 US-Dollar in Microsoft Azure Credits. Begleitet werden sie von internationalen Expert:innen. Zusätzlich erhält das österreichische Team ein Mediavolumen im Wert von 5.000 Euro für ein Startup-Porträt auf brutkasten.com.

Globale Bühne in San Francisco

Beim World Final treffen ab 1. Juni die besten Teams aus über 40 Ländern aufeinander. Auf dem Programm stehen Pitch-Sessions vor internationalen Investor:innen, Mentoring, Storytelling-Trainings und Networking. Dem globalen Siegerteam winkt ein Paket im Wert von über 125.000 US-Dollar – bestehend aus 100.000 USD Equity-free Funding, 25.000 USD Microsoft Azure Credits sowie Mentoring durch Red Bull Ventures. Red Bull Basement findet in Zusammenarbeit mit Microsoft, AMD, Red Bull Ventures und brutkasten statt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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