21.04.2023

Je nach Smartphone zahlt man mehr für den Urlaub

Ein Test der Arbeiterkammer zeigt neuerlich: Der Preis für Flüge und Hotels variiert massiv je nach benutztem Gerät und Wohnort.
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Flugzeug Flug-Buchung Preisunterschied
(c) Emanuel via Unsplash

Buchen Sie ihren Urlaub lieber vom Laptop oder vom Smartphone aus? Und ist es ein iPhone oder MacBook, oder ein Gerät eines anderen Anbieters? Das klingt zunächst nach einer relativ irrelevanten Fragestellung, macht aber mitunter einen erheblichen Unterschied. Das stellte die Arbeiterkammer (AK) zum wiederholten Mal in einem Test fest. Demnach variieren die Preise für zugleich abgefragte Flüge und Hotelaufenthalte je nach benutztem Gerät und auch nach dem Ort, an dem man sich aufhält, mitunter massiv. Auch Cookie-Einstellungen in Kombination mit der persönlichen Web-Suchhistorie können demnach große Preisunterschiede hervorrufen.

34 Prozent Preisdifferenz bei Hotelaufenthalt

In 30 Testläufen wurden von der AK mit jeweils bis zu 24 verschiedenen Endgeräten verteilt auf sieben Bundesländer angebotene Preise auf unterschiedlichen Portalen verglichen. Den negativen Spitzenplatz holte dabei dieses Jahr ein dreitägiger Hotelaufenthalt auf Kreta via booking.com. Dieser wurde mit 20 Geräten gleichzeitig abgefragt. Von einem Smartphone in der Steiermark aus kostete er 578 Euro, mit einem Smartphone anderer Marke in Tirol waren es 777 Euro – eine Preisdifferenz von 34,4 Prozent.

Teilweise starke Variation auch bei Flügen, kaum Preisunterschiede bei Amazon

Auch ein Flug nach Zypern über das Portal fluege.de zeigte einen saftigen Preisunterschied. Von einem Smartphone in Wien aus kostete dieser 518 Euro, von allen Laptops und iPads im Test aus kostete er dagegen 606 Euro, also um rund 17 Prozent mehr. Die AK testete auch mögliche Preisunterschiede bei Amazon – dort war die maximale Differenz im Test allerdings mit 0,7 Prozent sehr niedrig.

Bei einem Test nur iPhone in Salzburg billiger

Doch auch bei Hotel- und Flugbuchungen gibt es nicht immer Preisdifferenzen. Ein Flug nach Malta über fluege.de kostete etwa an vier von sechs Erhebungstagen bei allen Endgeräten immer gleich viel. An zwei Erhebungstagen war es anders: Ausgerechnet eine Buchung mit einem iPhone von Salzburg aus war einmal um 13,9 Prozent billiger, eine in Wien am anderen Tag dafür um 2,6 Prozent teurer.

„Auch für Konsumentenschützer:innen nicht nachvollziehbar“

So wirklich schlau wird man aus den Testergebnissen also nicht. „Es gibt kein bestes Gerät und keinen besten Zeitpunkt, um online zu buchen“, stellt die AK in einer Aussendung klar. „Es gibt keine generelle Formel, mit welchem Gerät man wann und wo am günstigsten buchen kann. Es kommt möglicherweise auch aufs Surfverhalten an“. Wo sich Konsument:innen befinden, spiele nicht so eine große Rolle. „Es ist für Konsumentinnen und Konsumenten und auch für uns Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer nicht nachvollziehbar, wovon die unterschiedlichen Preise abhängen“, räumen die Tester:innen ein.

Drei Tipps für den besten Preis

Drei Tipps geben sie dennoch: Nutzer:innen sollten sich Preise auf unterschiedlichen Vergleichsplattformen ansehen. Sie sollten die Abfrage sowohl vom Handy als auch vom Laptop aus durchführen. Und sie sollten im Browser keine Aktivitätenverfolgung zulassen, Tracking blockieren und Cookies sowie Website-Daten mit dem Schließen des Fensters automatisch löschen.

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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe
V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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