05.07.2019

Das sind die Preisträger des EDISON 2019 aus Oberösterreich

Am Mittwochabend wurden im Powertower der Energie AG in Linz die Gewinner des EDISON 2019 prämiert. Als Ideenwettbewerb zeichnet der EDISON kreative und technologie-orientierte Innovatoren aus Oberösterreich aus. Die Preisverleihung fand heuer zum zehnten Mal statt.
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EDISON
tech2b / Fotostudio Eder: Alle EDISON-Preisträger 2019 mit Wirtschafts- und Sport-Landesrat Markus Achleitner, Wirtschaftskammer-Präsidentin Doris Hummer und Vizebürgermeister Bernhard Baier.
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Bereits seit zehn Jahren werden im Rahmen des Ideenwettbewerbs EDISON die besten Erfindungen aus Oberösterreich gesucht. Der Wettbewerb wird vom oberösterreichischen Startup-Inkubator tech2b in Zusammenarbeit mit dem Techcenter, der Kunstuni Linz sowie der Creative Region organisiert. Für das zehnjährige Jubiläum des EDISON gingen rund 60 Bewerbungen ein, die in einem zweistufigen Auswahlverfahren bewertet und anschließend in drei unterschiedlichen Kategorien prämiert wurden. Die Preisträger der einzelnen Kategorien wurden mit den EDISON-Trophäen in Gold, Silber und Bronze sowie Preisgeldern ausgezeichnet. Zudem wurden auch zwei Sonderpreise für „Social Entrepreneurship“ und „Digitalisierung“ vergeben.

+++ Sponsion 2019 – Vom Spinner zum Winner +++

tech2b EDISON – Das waren die Gewinner der diesjährigen Preisverleihung

Bereits zum zehnten Mal durften sich Startups bei EDISON mit ihren innovativen und kreativen Ideen bewerben. Wir waren bei der Preisverleihung vor Ort und haben mit dem oberösterreichischen Landesrat Markus Achleitner, tech2b-Geschäftsführer Raphael Friedl und den Siegern von Fishcon, Seven Bel und ARTists on the Streets gesprochen. (sponsored)

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 4. Juli 2019

Preisträger in der Kategorie „kreativ-wirtschaftliche Ideen“

In der Kategorie „kreativ-wirtschaftliche Ideen“ ging der EDISON in Gold heuer an Jürgen Weiss und sein Team von „ARTists on the streets“. Sie haben eine Vermittlungsplattform für Graffitikünstler entwickelt, damit diese an freigegebene Flächen kommen können. Silber ging an Michael Landl für die Idee „U-greeny„, ein stapelbares und montagefreies Hochbeet für Balkone. Bronze konnte sich Adnan Nakicevic für die faltbare Lampe „lompli“ sichern. Dabei handelt es sich um eine Lampe, die speziell für Reisen konzipiert ist und platzsparend transportiert werden kann.

(c) tech2b / Fotostudio Eder

Preisträger in der Kategorie „innovativ-orientierte Ideen“

Der goldene EDISON 2019 in der Kategorie „innovativ-orientierte Ideen“ ging an Bernhard Mayrhofer für sein Projekt „FISHCON„. Dabei handelt es sich um eine Fischschleuse, die Fischwanderungen bei Wasserkraftwerken kostengünstig sicherstellen soll. Die silberne Trophäe ging an das Linzer FinTech „Blockpit“ und ihre Lösung Einnahmen aus Krypto-Trades einheitlich zu dokumentieren, um sie anschließend einfacher versteuern zu können. Bronze in der Kategorie innovativ-orientierte Ideen wurde an Sebastian Tanzer für die Erfindung „triply“ übergeben – ein Tool, das den Stoßverkehr rund um Festivals und andere Großveranstaltungen effizienter gestaltet.

(c) tech2b / Fotostudio Eder

Preisträger in der Kategorie „technologie-orientierte Ideen“

Als Goldpreisträger in der Kategorie „technologie-orientierte Ideen“ wurde Thomas Rittenschober von „Seven Bel“ mit seinem Projekt „Akustische Kamera 2.0“ ausgezeichnet. Dabei handelt es sich um ein mobiles Messgerät zur Visualisierung von Schallereignissen. Die Silber-Trophäe konnte sich Marc Streit und sein Team für ihr Projekt „Datavisyn“ sichern. Datavisyn ist eine Software, die komplexe Datenmengen nach Angriffspunkten für die Entwicklung neuer Medikamente durchsucht. Bronze ging an Thomas Neubauer für das Projekt „Software und Daten zur Steuerung autonomer Drohnen“. Die sogenannte AirborneRF-Software errechnet 3D-Signalräumen, damit Flugaufsichtsbehörden Routen für kommerzielle Drohnenflüge festlegen können.

tech2b
(c) tech2b / Fotostudio Eder

Sonderpreise für „Social Entrepreneurship“ und „Digitalisierung“

Neben den drei Kategorien wurden auch zwei Sonderpreise für „Social Entrepreneurship“ und „Digitalisierung“ vergeben. Der „Social Entrepreneurship“-Preis ging an Daniela Palk und ihr Team für die Idee „Allfred“. Dabei handelt es sich um einen Dienst, bei dem passende Helfer für den Alltag im Alter gefunden werden. Der Sonderpreis für Digitalisierung ging an „Datavisyn“, die somit zweimal ausgezeichnet wurden.


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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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