21.08.2023

PR-Ethik-Rat entwirft KI-Leitfaden und möchte damit Orientierung schaffen

Der Leitfaden thematisiert Transparenz, Faktentreue, Umgang mit sensiblen Kund:innen-Daten und Bias-Awareness. Zudem gibt er konkrete Handlungsanleitungen zur Kommunikation.
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KI-Leitfaden, PR, PR-Leitfaden, so geht PR, AI
(c) Stock.Adobe/mindscapephotos - Der KI-Leitfaden soll bei der Kommunikationsarbeit durch die neu entstandenen Dimension führen.

Generative Künstliche Intelligenz, insbesondere Freeware-Tools wie ChatGPT, sind nicht nur in aller Munde; sie werden tagtäglich angewendet, auch in Kommunikationsabteilungen und -agenturen. Dieser Entwicklung trägt nun der österreichische PR-Ethik-Rat (ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der österreichischen PR-Fachleute) mit einem KI-Leitfaden Rechnung.

Ratsvorsitzende Uta Rußmann dazu: „Professionellen Kommunikator:innen kommt eine besondere Verantwortung zu. Sie fungieren häufig als Multiplikator:innen und sollen jenen Personen Orientierung geben, die sich nicht professionell mit Medien und Information beschäftigen. Ein ethischer Umgang mit generativer KI stärkt daher die Rolle von PR-Professionist:innen in einem sich dramatisch verändernden Umfeld.“

KI-Leitfaden: Transparenz, Fakten, Daten und Awareness

Der PR-Ethik-Rat konzentriert sich in seinem Leitfaden auf vier Themen:

  • Transparenz: „Bei der Texterstellung mithilfe von KI sollte einerseits ein ‚Vier-Augen-Prinzip‘ zwischen Mensch und Maschine herrschen, andererseits brauchen Organisationen ein klares Regelwerk für den Einsatz von generativer KI. Bild-, Ton- und Videobeiträge, die mittels KI generiert wurden, haben ein hohes Potenzial, Rezipient:innen in die Irre zu führen, und sollten daher nach Möglichkeit gekennzeichnet werden. Allerdings sind derzeit wichtige urheberrechtliche Fragen in diesem Zusammenhang noch nicht geklärt.“
  • Faktentreue: „Stößt die KI an die Grenzen ihrer Wissensbasis, dann formuliert sie häufig vermeintliche Fakten (sie ‚halluziniert‘). Für PR-Professionist:innen ist es daher unabdingbar, sich bei der Arbeit solchen Tools auf den eigenen Erfahrungshintergrund bzw. zusätzlich auf andere Quellen zu verlassen.“
  • Umgang mit sensiblen Kund:innen-Daten: „Viele Tools generativer KI nutzen User-Daten zum Lernen bzw. zur Verbesserung ihrer Modelle. Wird das Tool verwendet, erfolgt damit auch eine implizite Zustimmung zur weiteren Datenverarbeitung. Kommunikationsabteilungen oder -agenturen müssen Awareness für die Datenverarbeitung durch KI-Freeware schaffen und sich im Einzelfall überlegen, welche Informationen teilbar sind und welche nicht.“
  • Bias-Awareness: „Generiert eine KI einen Text, dann ist für die Rezipient:innen nicht nachvollziehbar, auf Basis welcher Quellen dieser Text erstellt wurde. Dies öffnet Manipulation Tür und Tor, insbesondere bei aufgeladenen (gesellschafts-)politischen Debatten. Kommunikator:innen sind aufgefordert, bei ihrer Arbeit Bias-Sensibilität an den Tag zu legen. Bei der Reflexion können Fragestellungen helfen, wie: Recherchiere ich zu einem Thema, zu dem besonders viele Fake-News kursieren? Und welche alternativen Recherchequellen kann ich heranziehen?“

Klassische Prinzipien der PR

Andrea Heigl (stv. Ratsvorsitzende) betont, dass die „klassischen“ Prinzipien ethischer PR selbstverständlich auch beim Einsatz von generativer KI Anwendung finden sollten. Sie sagt: „Kommunikationsarbeit erhält durch den Einsatz neuer digitaler Tools eine zusätzliche Dimension. Viele rechtliche und politische Rahmenbedingungen sind zwar noch im Entstehen begriffen, dennoch halten wir es im PR-Ethikrat für an der Zeit, eine erste Orientierung zu diesem Thema zu geben.“

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„Nein zur Paketsteuer“: Handelsverband äußert zentrale Kritikpunkte zur Paketabgabe

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(v.l.n.r.) Harald Gutschi (Otto Austria), Andreas Zahradnik (DORDA Rechtsanwälte), Peter Windischhofer (CO-Founder refurbed) & Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) (c) Leadersnet / C. Stowasse

„Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM. Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen“, beginnt Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband, seine einleitenden Worte bei der Pressekonferenz zur Paketabgabe am Dienstag. Die Frustration der teilnehmenden Vertreter, Harald Gutschi von OTTO Austria, Peter Windischhofer von refurbed, Andreas Zahradnik von den DORDA Rechtsanwälten und Rainer Will, gegenüber der geplanten Paketsteuer der Bundesregierung wächst.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 soll die Paketabgabe in Höhe von zwei Euro pro zugestelltem Paket eingeführt werden. Diese Regelung richtet sich an umsatzstarke Online-Handelsplattformen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro erwirtschaften, wie brutkasten berichtete. Die genannten Vertreter haben dies zum Anlass genommen, die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsument:innen zu erläutern.

„Mehr als jede zweite Online-Bestellung betroffen“

Zwei Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen volkswirtschaftliche Folgekosten der Paketsteuer auf. „Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria. Insgesamt würde die österreichische Wirtschaftsleistung durch die Paketsteuer und die daraus resultierenden Umsatzverschiebungen ins Ausland um 360 Mio. Euro reduziert werden.

Folgen für Endkonsument:innen

Im Auftrag des Handelsverbands hat Reppublika Research mehr als 1.000 Österreicher:innen zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Demnach sprechen sich 70 Prozent gegen eine geplante Paketsteuer aus. „Man wollte ursprünglich Fernost Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen“, fordert Rainer Will. Nach der Umfrage denken 69 Prozent, dass es die Konsument:innen am stärksten belasten wird und 92 Prozent befürchten höhere Endkundenpreise.

Kritik seitens der Startup- und Scaleup Szene

Die geplante Paketsteuer sorgt in der österreichischen Startup- und Scaleup-Landschaft für heftigen Gegenwind. Besonders problematisch sei sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle, wie jenes von refurbed. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel. Während Tech-Riesen die Gebühr aufgrund hoher Margen kaum spüren, würde sie Unternehmen wie refurbed existentiell treffen: „Mit einem neuen iPhone macht Apple 30-40 Prozent Marge. Bei einem Refurbisher liegt diese bei drei bis fünf Prozent. Wenn man da jetzt zwei Euro draufschlägt, dann ist automatisch der Profit weg.“

Das bittere Resultat für den Standort wäre, dass ausgerechnet „jene Firmen, die regional produzieren, die in Europa Wertschöpfung betreiben und die Kreislaufwirtschaft und dadurch auch die Ökologie vorantreiben, massiv benachteiligt werden“. Windischhofer bezeichnet die Abgabe als reines „Greenwashing“, das ökologischen Zielen in Wahrheit sogar schade.

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig

Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA, das ebenfalls präsentiert wurde, sei die neue Steuer weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf „wackeligen Beinen“. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfänden. Juristische Schritte werden auch von Seiten des Handelsverbands angedacht: „Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit“, sagt Harald Gutschi.

Am Schluss: Appell an die Politik

„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik“, zieht Rainer Will sein Fazit. Der Handelsverband appellierte am Dienstag eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

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