26.01.2018

PR-Aktion: MeinAlpenStrom “manipuliert” Tarifkalkulator

Der steirische Ökostrom-Anbieter MeinAlpenStrom wurde im Tarifkalkulator der E-Control kurze Zeit als günstigster Anbieter gelistet. Grund dafür ist ein "unrealistisches Lockvogelangebot", mit dem das Jungunternehmen ein generelles Problem aufzeigen will. Hinter dem Unternehmen steht die Stiftung eines Papierindustriellen.
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MeinAlpenStrom: Das Team inszeniert sich als
(c) MeinAlpenStrom: Das Team inszeniert sich als "Strommarktrebellen". Die Besitzverhältnisse des Unternehmens entsprechen dem nicht ganz.

Ganze 95 Prozent Rabatt auf einen Tarif im ersten Jahr bot der steirische Ökostrom-Anbieter MeinAlpenStrom kurzzeitig. 95 Prozent auf einen deutlich überteuerten Tarif. Dennoch: Um vom Tarifkalkulator der österreichischen E-Control als bestes Angebot angezeigt zu werden, reichte es. MeinAlpenStrom wollte mit diesem Tarif aber nicht ahnungslose Kunden in eine Falle locken. Mit der PR-Aktion will man zeigen, wie typische Lockvogel-Angebote funktionieren.

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“Anbieter setzt darauf, dass der Kunde vergisst wieder zu wechseln”

“So wird die Wirkungsweise einer solchen Methodik aufgedeckt: Bei Billigstangeboten wird dem Kunden im ersten Jahr ein günstiger Tarif vorgegaukelt, der Strom wird im ersten Jahr unter dem Niveau des Einkaufspreises verkauft. Dann setzen derartige Anbieter darauf, dass der Kunde vergisst, nach Ablauf des ersten Jahres wieder weg zu wechseln oder erschweren den Wechsel unnötig und verdienen so im zweiten Jahr durch wesentlich höhere Preise das Geld wieder zurück”, schreibt MeinAlpenStrom in einer Aussendung. Die Trägheit der Österreicher beim Weiterwechseln komme diesen Billigstanbietern nur zugute.

56 Lockvogel-Kunden werden rechtzeitig informiert

Man wolle bewusst einen anderen Weg gehen, in dem Transparenz und faire Preisgestaltung herrschen würden. Daher “gelobe” man natürlich, dass die 56 Kunden, die im Zeitraum der “Tarifkalkulator-Manipulation” zu MeinAlpenStrom gewechselt haben, nach Ablauf von elf Monaten aktiv darauf hingewiesen würden, dass sie ihren Tarif ändern oder sich einen neuen Stromanbieter suchen sollen. Detail am Rande: Genau mit diesem Prinzip spielt übrigens Energy Hero, das neue Startup von Eveline Steinberger-Kern. Dort werden Lockvogel-Angebote gezielt für die Kunden genutzt.

Starke Kritik am Strommarkt durch MeinAlpenStrom

Zugleich übt MeinAlpenStrom in seiner Aussendung Kritik an weiteren Aspekten des österreichischen Strommarkts. So werden die Vergleichsplattformen  als “sehr eindimensional” bezeichnet, weil sie nur auf den aktuellen Preis achten würden. Das führe zu den besagten unehrlichen Angeboten. Auch sei nicht stark genug reguliert, wer sich als Ökostrom-Anbieter bezeichnen dürfe. “Grün-gewaschener” zugekaufter Strom werde häufig angeboten. Und “Unbundling”, also Anbieterwechsel, funktioniere nicht ausreichend. Lieferanten und Netzbetreiber seien oft wesentlich enger miteinander verbunden als sie vorgeben.

Hintergrund: “Strommarktrebellen” in Besitz der Stiftung eines Papierindustriellen

MeinAlpenStrom bezeichnet sich selbst als “Strommarktrebellen” und gibt an, “als Startup organisiert” zu sein. Sämtlicher Strom des Anbieters wird in zwei Kleinwasserkraftwerken in Niklasdorf und Frohnleiten erzeugt. Die Besitzverhältnisse des Unternehmens erinnern aber wenig an ein Startup. Es gehört zu 100 Prozent der Prinzhorn Holding, die wiederum der Thomas Prinzhorn Privatstiftung gehört (deren Beitzverhältnisse nicht öffentlich einsehbar sind). Geschäftsführer der Prinzhorn Holding und Co-Geschäftsführer von MeinAlpenStrom ist Thomas Cord Prinzhorn. Der Papierindustrielle ist der Sohn des des ehemaligen FPÖ-Politikers Thomas Prinzhorn, der zeitweise zweiter Nationalratspräsident war.

⇒ zur Page des Unternehmens


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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