22.10.2025
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Powertower: ein Pumpspeicher fürs Flachland

Stromspeichertechnologien werden immer wichtiger. Das an der Universität Innsbruck entwickelte System Powertower soll das Prinzip von Pumpspeicher-Kraftwerken außerhalb des Gebirges verfügbar machen. Die Technologie findet sich auch auf der "Innovation Map" der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Wir sprachen mit Projektleiterin Valerie Neisch.
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Valerie Neisch und ihr Team arbeiten am Powertower | Fotos: Valerie Neisch / Bearbeitung brutkasten
Valerie Neisch und ihr Team arbeiten am Powertower | Fotos: Valerie Neisch / Bearbeitung brutkasten

Das Problem ist mittlerweile allgemein bekannt: Wind- und Photovoltaikkraftwerke unterliegen in der Stromproduktion starken Schwankungen. Um das Stromnetz am Laufen zu halten, braucht es daher Speichertechnologien, die die nötige Kapazität, Flexibilität und Effizienz haben, um diese Schwankungen auszugleichen.

Pumpspeicher im Flachland als Zukunftstechnologie auf der „Innovation Map“ der WKÖ

„Der Großteil der Speicherung erfolgt heute immer noch über Pumpspeicher-Kraftwerke im Gebirge. Auch in Norddeutschland produzierte Windenergie wird in den österreichischen Alpen gespeichert“, erklärt Valerie Neisch, Forscherin im Bereich Wasserbau an der Universität Innsbruck. „Einige dieser Kraftwerke laufen bereits seit mehr als 100 Jahren.“ Genau diese Langlebigkeit wollen Neisch und ihr Team auch bei einem neuartigen Speicherkonzept erreichen: dem Powertower. Dieser soll das Prinzip des Pumpspeicherkraftwerks auch im Flachland verfügbar machen – eine von 105 Technologien, die auf der interaktiven „Innovation Map“ der WKÖ zu finden sind.

Das Prinzip ist schnell erklärt: Mit der zu speichernden Energie wird Wasser unter einen Gewichtskolben in einem mit Wasser gefüllten Zylinder gepumpt, der damit nach oben gehoben wird. Wenn die Energie wieder benötigt wird, erzeugt das Gewicht den notwendigen Druck, um wieder Strom zu generieren und sinkt nach unten ab. Für die Kolbenbewegung wird eine Pumpturbine eingesetzt, also eine Maschine, die sowohl Pumpen als auch Strom generieren kann.

80 bis 85 Prozent Wirkungsgrad

„Das Entscheidende bei allen Stromspeicher-Methoden ist der Wirkungsgrad, also der Prozentsatz des eingespeisten Stroms, der wieder zurückgewonnen wird“, erklärt Neisch. Beim Powertower liege dieser bei 80 bis 85 Prozent. Gute, moderne Batterien lägen zwar mit rund 90 Prozent noch höher, aber: „Der Wirkungsgrad nimmt mit der Zeit ab und die Lebensdauer ist im Vergleich kürzer“, erklärt die Expertin. Einen erheblich schlechteren Wirkungsgrad von nur etwa 40 bis 60 Prozent hätten übrigens „Power-to-Gas“-Konzepte, also die Speicherung und Rückverstromung von Strom in Form von durch Elektrolyse gewonnenem Wasserstoff.

Mit dem System wolle man das österreichische Know-how im Bereich Pumpspeicher auch ins Flachland bringen, nicht zu Pumpspeicherkraftwerken in Konkurrenz treten, stellt Neisch klar: „Sobald man den entsprechenden Höhenunterschied im Gelände hat, ist der Pumpspeicher immer günstiger. Da würde sich ein Powertower nicht rechnen“, so die Forscherin.

Powertower 2: Prototyp bereits mit 42-Tonnen-Gewicht

Dass das Powertower-Konzept funktioniert, konnten Neisch und ihr Team bereits mit zwei Prototypen beweisen. Der erste ist ein 2,20 Meter hoher Plexiglas-Aufbau im Labor. Der zweite davon, der in einem Hof der Uni zu finden ist, ist bereits sechs Meter hoch, hat einen Durchmesser von 2,30 Meter und arbeitet mit einem Schwerbeton-Gewicht von nicht weniger als 42 Tonnen. Die Turbine befindet sich dabei in der Mitte des zylinderförmigen Gewichts. Dieses fährt im ebenfalls zylinderförmigen Tower mit geringem Reibungsverlust auf und ab. „Mit diesem Prototypen konnten wir schon zahlreiche Bedenken ausräumen. Es bewegt sich alles sehr ruhig und stabil“, sagt Neisch.

Das im Powertower eingesetzte Schwerbeton-Gewicht | Foto: Valerie Neisch

Der durchaus kolossale Aufbau, der unter anderem mit einer FFG-Förderung errichtet wurde, ist aber nur ein winziger Vorgeschmack auf das, was Neisch und ihr Team eigentlich bauen wollen. Im Zuge der Forschung sei klar geworden, dass man das System im Endausbau nicht oberirdisch, sondern unterirdisch anlegen würde, erklärt die Wissenschaftlerin – alleine schon wegen der Akzeptanz durch Anrainer:innen. „Powertower 3 wäre fertig geplant und hätte eine Tiefe von 20 Metern. Der könnte dann schon regulär als Stromspeicher fungieren“, sagt Neisch.

Finanzielle Hürden

„Wäre“, „hätte“ und „könnte“, denn bereits zweimal sei man in der Umsetzung in bereits fortgeschrittenem Stadium an der Finanzierung gescheitert, erzählt die Forscherin. „Wir haben nicht nur Förderungen eingeworben, sondern auch mit Unternehmen und privaten Investoren zusammengearbeitet. Wir waren dabei auch schon fortgeschritten, letztlich war ihnen aber der Zeithorizont zu lange“, sagt Neisch.

Der Powertower 2 | Foto: Valerie Neisch
Der Powertower 2 | Foto: Valerie Neisch

Denn um in der Energiewende eine entscheidende Rolle zu spielen und folglich auch ein lukratives Geschäft auszubauen, wäre auch der beschriebene 20-Meter-Aufbau in einem Schacht nur eine weitere Stufe – eben ein weiterer Prototyp. „Powertower 4, die angestrebte Endgröße, wäre dann bis zu 100 Meter tief. Am effizientesten wäre es, einen Cluster von mehreren Powertowern etwa direkt bei einem Windpark zu errichten“, erklärt die Forscherin. Zusätzlich könne der Energiespeicher mit seiner großen Wassermasse als Wärmespeicher fungieren, so das aktuelle Konzept des Forschungsteams. Das könnte die Möglichkeiten und den Kosten-Nutzen-Effekt erhöhen, meint Neisch.

„Am Ende brauchen wir ja mehr Speicher“

Auch wenn das Projekt aktuell ins Stocken geraten sei, sehe man sich aber weiter nach Möglichkeiten zur Umsetzung und geeigneten Förderungen um. „Am Ende brauchen wir ja mehr Speicher und zwar einen Mix aus Kurzzeit- und Langzeit-Speicher-Systemen. Sonst werden die Gaskraftwerke wieder angeschaltet“, sagt Neisch.


Entdecke Österreichs Innovation Map 

Der Powertower ist ein Beispiel dafür, wie innovative Forschung aus Österreich Antworten auf die großen Fragen der Energiewende liefern kann. Projekte wie dieses zeigen, dass Zukunftstechnologien nicht nur in den Laboren internationaler Konzerne entstehen, sondern auch an heimischen Universitäten und in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft entwickelt werden.

Wer entdecken möchte, welche weiteren Ideen und Technologien entstehen – von Quantenoptik über grüne Chemie bis hin zu neuen Energiespeicherlösungen –, findet auf der „Innovation Map“ der Wirtschaftskammer Österreich einen umfassenden Überblick. Die interaktive Plattform macht sichtbar, wo Zukunft bereits Realität wird und wie Forschung, Unternehmertum und Nachhaltigkeit ineinandergreifen.

👉 Jetzt entdecken, welche Technologien Österreichs Innovationslandschaft prägen: innovationmap.at

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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