28.05.2020

Powerinsole: Biogena als Vertriebspartner und laufende Investment-Verhandlungen

Powerinsole von Martin und Sonja Masching hat ein Jahr nach dem Auftritt bei "2 Minuten 2 Millionen" mit Biogena einen neuen Partner gefunden, der den Vertrieb in den USA übernimmt. Zudem beweist, wie der Co-Founder erklärt, eine sich in finaler Überprüfung befindliche Studie die positive Wirkung des Gel-Pads auf Zellregeneration und Wundheilung. Und es wird über ein aktuelles Investment verhandelt.
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(c) wildbild.at - Sonja und Martin Masching von Powerinsole wagen den Schritt in die USA.

Powerinsole wurde vor rund einem Jahr der breiten Öffentlichkeit bekannt, als sie bei „2 Minuten 2 Millionen“ ihr Gel-Pad vorstellten. Ein Jahr später steht das Startup kurz vor einem Investment von einer halben Million Euro, kann auf wissenschaftliches „Backup“ zur Wirkung zurückgreifen und hat den ersten Schritt gesetzt, die USA als Markt zu erobern.

Mit magnetischen Schwingungen Durchblutung fördern

Das Gel-Pad der Gründer Martin und Sonja Masching hat einen integrierten Chip, der, in die Schuhe geklebt, magnetische Schwingungen an den Körper abgibt. Dadurch würden Regeneration und Durchblutung gefördert werden. Das Produkt soll das Wohlbefinden für Kunden bei Sport, Beruf und Freizeit steigern. Diese Wirkung konnte nun in einer Studie nachgewiesen werden, wie der Gründer erzählt.

Powerinsole verbessert Wundheilung

„Wir konnten nachweisen, dass die Powerinsole die Zellregeneration und Wundheilung um bis zu 39,9 Prozent verbessern kann und den oxidativen Stress, welcher unter anderem für Gelenksentzündungen verantwortlich ist, um bis zu 24 Prozent hemmt. Zusammengefasst zeigen die vorliegenden Ergebnisse, dass unser Produkt wie ein Energie-Booster auf zellulärer Ebene wirkt und zur Reduzierung der körperlichen Regenerationszeit, zur Verbesserung der Zellregeneration und der Wundheilung, sowie zum Erhalt des allgemeinen Wohlbefindens erheblich beitragen kann“, sagt er: „Der Laie kann sich das so vorstellen, dass die Powerinsole-Technologie die Zellen anregt, effizienter zu arbeiten“.

+++ Work Hard, Play Hard: Was macht die Selbstoptimierung mit uns? +++

Die Studie wurde vom Dartsch Scientific „Institut für zellbiologische Testsysteme“ durch ihren Leiter Peter C. Dartsch durchgeführt. Und war „placebokontrolliert“ sowie mit drei unabhängigen Versuchen bei jeweils vier Proben angelegt. „Derzeit ist die Studie im ‚peer review‘ bevor sie im ‚Journal of Medicine: Study & Research‘ hoffentlich publiziert wird“, sagt Masching.

Biogena als Partner von Powerinsole

Abseits davon kann das Startup die Kooperation mit Biogena, einem Nahrungsergänzungsmittel-Produzenten, verkünden. „Biogena USA“ übernimmt dabei den Vertrieb in den Vereinigten Staaten.

„Durch diese Zusammenarbeit können wir bereits bestehenden Kunden in den USA einen zusätzlichen Benefit bieten und durch die einzigartige Technologie dafür sorgen, dass wir gemeinsam neue Kunden gewinnen. Um in Übersee Erfolg zu haben, benötigen wir einen starken Partner vor Ort,welchen wir hier gefunden haben“ so der CEO.

Da sich der Markt in den USA jedoch zum europäischen stark unterscheidet, musste Powerinsole das Verpackungs-Design und den Text anpassen. Die Vermarktung wird über einen Online-Shop und diverse Vertriebspartner laufen. Die Produktion allerdings wird weiterhin in Österreich und Deutschland bleiben, um, laut Gründer, die hohe Qualität beibehalten zu können.

Powerinsole auch in den Stores vertreten

Zusätzlich zu den USA konnten Powerinsole vor kurzem weitere Kooperation mit Biogena in Europa abschließen. „Durch die eigenen Stores des Nahrungsergänzungmittelhersteller – und das neu und erfolgreich gestartete ‚Franchisesystem‘ – können wir auch unseren Kunden einen starken Mehrwert durch beste Beratung direkt in den Stores bieten“, so Masching weiter.

Mit Elastica den Schlaf verbessern

Ein anderer großer Punkt, der das Unternehmen aktuell beschäftigt, ist die Marktdurchdringung des Schlafbereichs. Gemeinsam mit der Firma Elastica aus Kuchl, kreiert man derzeit neue Produkte. „Wir testen Matratzen, Polster und Unterlagen mit der Powerinsole-technolgie um den Stress zu reduzieren, Regeneration zu verbessern und den Schlaf zu vertiefen“, sagt Masching, der weiß, dass bis zu 50 Prozent der heimischen Bevölkerung wiederkehrend an Schlafproblemen leidet.

„Wenn wir durch unsere wissenschaftlich bestätigte Technologie einen kleinen Beitrag zur Besserung beitragen können, wäre das sehr spannend. 39,9 Prozent bessere Zellregeneration sind auch hier ein enorm guter Wert und wir können einen großen ‚USP‘ erschaffen“.

Kurz vor einem Investment

Aktuell steht Masching in Verhandlungen mit einem potentiellen Financier, den er nicht namentlich nennt, jedoch erzählt, dass es um ein Investment von 500.000 Euro geht. Das Kapital soll für den Vertriebsausbau, weiteren Studien und der Produktentwicklung verwendet werden.

Powerinsole auch b2b für Lebensqualität

„Zudem sind wir auch stark in der betrieblichen Gesundheitsvorsorge tätig, da der Einsatz der Powerinsole für Unternehmer einen großen Vorteil bedeutet. Wenn Mitarbeiter etwa weniger müde sind und keine schweren Beine haben. Bereits nach kurzer Zeit zeigt sich, dass sich das Wohlbefinden stark verbessern kann“, sagt Masching abschließend: „Und es so zu einer Reduzierung von Krankenständen kommt, was relativ rasch einen sehr schnellen ‚ROI‘ bringt. So kann jeder Mitarbeiter und Unternehmer ohne großen Aufwand ein Stück Lebensqualität zurückgewinnen“.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Powerinsole: Biogena als Vertriebspartner und laufende Investment-Verhandlungen

  • Powerinsole wurde vor rund einem Jahr der breiten Öffentlichkeit bekannt, als sie bei „2 Minuten 2 Millionen“ ihr Gel-Pad vorstellten.
  • Ein Jahr später steht das Startup kurz vor einem Investment von einer halben Million Euro, kann auf wissenschaftliches „Backup“ zur Wirkung zurückgreifen und hat den ersten Schritt gesetzt, die USA als Markt zu erobern.
  • Die Produktion wird weiterhin in Österreich und Deutschland stattfinden, um die hohe Qualität beibehalten zu können“ erklärt Masching.
  • Zusätzlich zu den USA konnten Powerinsole vor kurzem weitere Kooperation mit Biogena in Europa abschließen.
  • Gemeinsam mit der Firma Elastica aus Kuchl, ist man dabei Produkte für den Schlafbereich zu kreieren.

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