05.05.2023

Potential vergeudet? Österreich AI-Studierende wandern ab

Haben Doktoratsstdent:innen im AI-Bereich in Österreich keine Zukunft? Eine brutkasten-Recherche zeigt, dass es Absolvent:innen ins Ausland zieht und Österreich Potential verliert.
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Der Lizer Campus könnte immer leerer werden. (C) JKU Linz
Der Lizer Campus könnte immer leerer werden. (C) JKU Linz

Auf dem Papier liest sich die Geschichte gut. Das „Artificial Intelligence“-Studium (AI) an der Johannes-Kepler-Universität (JKU) Linz verspricht „weitreichenden Veränderungen“ und hat dafür die besten Rahmenbedingungen. Diese werden jedoch in Österreich nur unzureichend genutzt, kritisieren Student:innen.

ELLIS-Units sorgen für guten Rahmen

„Ich sehe in Österreich langfristig keine Zukunft für mich“, sagt AI-PhD-Student Marius Constantin Dinu im brutkasten-Gespräch. Die Jobaussichten seien in Österreich schlicht zu schlecht, um mit der guten Ausbildung hier langfristig Fuß zu fassen.

Am Forschungsstandort kann es nicht liegen. Österreich verfügt mit dem European Lab für Learning & Intelligent Systems in Linz, der Technischen Universität (TU) Graz und dem Institute of Science and Technology Austria (ISTA) in Klosterneuburg über drei Vertreter im europaweitem KI-Forschungsnetzwerk ELLIS (European Laboratory for Learning and Intelligent Systems).

JKU-Forscher und KI-Pionier Sepp Hochreiter sowie AI-Austria-CEO Clemens Wasner übten bereits mehrfach in der Vergangenheit Kritik an der österreichischen KI-Strategie. Die Politik verpasse großartige Gelegenheiten und sorge mit ihrem zurückhaltenden Verhalten bei der KI-Förderung das Potential zu nutzen, das sich durch die Forschung bietet – so der Vorwurf.

PhD-Student:innen zieht es ins Ausland

Auch Dinu sieht es ähnlich. Der PhD-Student ist derzeit mit dem Aufbau eines eignen AI-Startups beschäftigt. Seine Zukunft sieht er aber nicht in Österreich: „Man muss sich nur umsehen, da ist es kein Wunder, wieso immer mehr AI-Studierende das Weite suchen“. So hätten große Unternehmen, die generell für AI-Student:innen interessant sind, keinen Standort in Österreich.

„Kein Google, kein Microsoft – nichts“, beklagt Dinu. Viele seiner Kommiliton:innen suchen ebenfalls ihr Glück im Ausland. Google Research in Berlin, Microsoft Research in Amsterdam, Mata in Redmond oder Freenome in Kalifornien sind nur einige von vielen Unternehmen, bei denen Dinus Studienkolleg:innen anheuern.

Auch die Studienkoordinatorin des AI-Studiums, Jenny Knauth, beobachtet einen Zug von PhD-Student:innen ins Ausland: „Während knapp die Hälfte der Master-Studierenden bereits in Österreich arbeitet, zieht es PhD-Student:innen stark ins Ausland“. Amazon, Google und andere große Unternehmen würden die in Österreich ausgebildeten Expert:innen nach ihrem Abschluss mit guten Angeboten locken.

Amazon und Google werben ab

„Hier haben wir leider schlicht nicht das Geld, um Studierende nach ihrem PhD langfristig zu halten“, sagt Knauth. Wer in die Forschung gehen oder bei den großen Playern sein Glück versuchen will, müsse daher zwangsläufig ins Ausland. Konkrete Zahlen, wie viele Studierende nach ihrem Doktorat abwandern, gibt es noch nicht. Grund dafür: Das Studium gibt es erste seit wenigen Jahren, eine genaue Datenerhebung sei erst in Ausarbeitung, so Knauth.

Sepp Hochreiter von der JKU Linz fordert indes weiter vehement ein eigenes KI-Institut, das als Bindeglied zwischen Forschung und Firmen für die forschungsnahe Technologie fungiert. „Es ist frustrierend, ich sitze in Gremien in Deutschland und sehe, wie dort Gelder fließen, aber was noch mehr weh tut: Ich sitze hier in Linz auf etwas Genialem, habe aber nicht das Geld, es zu machen“, so Hochreiter.

Hochreiter: AI braucht Förderung

Aufbauend auf seiner LSTM-Technik (Long short-term memory) könnte man quasi ein „besseres ChatGPT“ machen. Derzeit schlage das Linzer System in einer Rohfassung auf kleinem Datensatz GPT2, ein Vorgängermodell von ChatGPT. Das System müsse jedoch weiter verfeinert werden, dafür braucht es Geld. Zwei bis drei Millionen Euro im Jahr bräuchte er, um weiterzumachen. Andere AI-Studiengänge hätten weitaus mehr Geld zur Verfügung. In jenes Tübingen sind 100 Millionen Euro von der Hector-Stiftung geflossen, Bund und Länder geben jährlich noch zehn bis 20 Millionen

Wie bei Hochreiters Student:innen gibt es auch bei der Technologie des Professors Interessent:innen aus dem Ausland. Angebote habe es schon gegeben, doch er möchte seine Arbeit nicht an ein Unternehmen abgeben. Falls es doch soweit komme, würde Österreich neben qualifizierten Student:innen „Milliarden verlieren“, so Hochreiter.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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